Wenn ein 21-jähriger Schulabbrecher Hartz IV beantragt: Wendet sich das zuständige Amt dann an den zahlungskräftigen Vater? Wenn ja: Wird der Vater voll zur Kasse gebeten oder nur zum Teil? Zu welchem Teil? Und wie lange muss er ggf. zahlen?
Vielen Dank für richtige Antworten.
Gruß Tom
Hallo,
wenn der 21-jähriger "NNutz noch beim Vater/Elten wohnt, hat er keinen Anspruch auf ALG2 (Hartz IV). Wohnt der 21jährige in einer eigenen Wohnung, zahlt die ARGE unter Voraussetzungen, aber dazu sind weitere Infos nicht bekannt.
Der Vater kann aber einen 21-jährigen durchaus „von Null auf Nichts“ auf die Straße setzen, denn bei Volljährigkeit besteht kein „Rechtsanspruch“ bei den Eltern wohnen zu dürfen, aber auch hier Ausnahmen (z.B. Gesundheitszustand etc.)
lG
Meine Güte, schreibst Du einen Scheiß
Der Vater kann aber einen 21-jährigen durchaus „von Null auf
Nichts“ auf die Straße setzen,
Suche dir mal jemanden, der dir die §§ 1601 ff BGB erläutert!
1 „Gefällt mir“
Hi!
Vielen Dank für richtige Antworten.
Ich kann mich nur mit zwei Links versuchen, da ich nicht rechtssicher genug bin - bevor ich aber solch einen Schwachsinn eins tiefer unkommentiert stehen lasse und selbst gar nichts beitrage …
http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php
http://www.diakonie-sh.de/teams/40/40.58/40.32/index…
Es melden sich ganz sicher noch ein bis drei Experten zum Thema!
VG
Guido
Hallo,
Hallo,
wenn der 21-jähriger "NNutz noch beim Vater/Elten wohnt, hat
er keinen Anspruch auf ALG2 (Hartz IV). Wohnt der 21jährige in
einer eigenen Wohnung, zahlt die ARGE unter Voraussetzungen,
aber dazu sind weitere Infos nicht bekannt.
Wo nimmst Du nur solche Informationen her.
In welchem Märchenbuch steht solches ?
Hm… vielleicht in Rotkäpchen und der böse Wolf ???
Der Vater kann aber einen 21-jährigen durchaus „von Null auf
Nichts“ auf die Straße setzen, denn bei Volljährigkeit besteht
kein „Rechtsanspruch“ bei den Eltern wohnen zu dürfen, aber
auch hier Ausnahmen (z.B. Gesundheitszustand etc.)
oh… je… dieses Märchen kenne ich noch gar nicht.
lG
Gruß Merger
3 „Gefällt mir“
Das sind gute Quellen, Guido. Danke! Gruß Tom