Wer Zahlt, Versicherung oder die Stadt?

Als ich meine Mutter an einen vereisten Tag vor zwei wochen nach Hause fahren wollte,ist sie zur Beifahrerseite rumgelaufen und rutschte in der Nähe der Beifahrerseite aus, hielt sich dann Reflexartig an meinem Spiegel fest, der von der Halterung abbrach. Dieser Fußweg gehört der Stadt.
Die Haftpflich versicherung will nicht Zahlen. Was soll ich machen??

Mit welcher schriftlichen Begründung will die private Haftpflicht Deiner Ma nicht zahlen? Wegen der Benzinklausel?

Die Chancen Geld von der Stadt zu erhalten, erachte ich tendenziell gegen NUll! Es gab vor kurzen ein Urteil hierzu, leider habe ich es nicht gefunden!

Nach meiner Einschätzung bleibst Ihr auf den Kosten hocken.

sorry
pe sturm

Hallo,
mit welcher Begründung verweigert die PHV die Zahlung?
Gruß
Chris

Als ich meine Mutter an einen vereisten Tag vor zwei wochen
nach Hause fahren wollte,ist sie zur Beifahrerseite
rumgelaufen und rutschte in der Nähe der Beifahrerseite aus,
hielt sich dann Reflexartig an meinem Spiegel fest, der von
der Halterung abbrach. Dieser Fußweg gehört der Stadt.

Welcher Wochentag, welche Uhrzeit, welcher Ort?

Die Haftpflich versicherung will nicht Zahlen. Was soll ich
machen??

Wessen Haftpflicht (welche?) von Dir, Deiner Mutter, der Stadt, KFZ, Privat?

Ist das bei der Stadt/Polizei gemeldet worden?

Seid Ihr über die gleiche Privathaftpflicht versichert?

Viele Fragen offen …

Also:
Deine Mutter hat an Deinem Auto (oder war es ihr Auto?) einen Schaden verursacht?
Grundsätzlich ist sie haftpflichtig.
Ob es eine Versicherung zahlt hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Seid Ihr über die gleiche HP abgesichert sind Ansprüche untereinander in der Regel ausgeschlossen.
Dinge die im Zusammenhang mit dem KFZ (einsteigen, aussteigen, be- und entladen) passieren, laufen in der Regel über die KFZ-HP… daher: wessen KFZ?

Dann stellt sich die Frage, ob eine Fremdhaftung vorliegt… (Streuen, Räumpflicht etc.), deswegen die Frage nach Ort und Uhrzeit. (Ortssatzung, wer muss räumen und wann).

Um das zu beantworten muss man schon ein bißchen mehr wissen :wink:

Gruß Dirk

Was soll ich :machen??

Einen neuen Spiegel kaufen und anbringen. Weder die Privathaftpflichtversicherung ihrer Mutter haftet, Stichwort Benzinklausel, noch die Stadt, keine Verschulden. Allenfalls noch ihre Vollkasko, die stuft sie zurück und oder verlangt eine Selbstbeteiligung. Dumm gelaufen…

Die Privathaftpflicht Ihrer Mutter muss sich mit dem Fall auseinandersetzen. Die Stadt wird nicht zu fassen sein.
MfG
Dr. Schamberger

begründung der Versicherung: Ein Schuldhaftes haftungsbegründetes Verhalten unseres Versicherungsnehmers ist im Vorliegendem Fall nicht gegeben. Kundin kann nichts dafür, wenn sie auf einen eisglatten Boden ausrutscht und dabei einen Schaden verursacht.Um einen Schaden schnellstmöglich abzuwenden, wird jede stürzende Person automatisch veranlasst Halt zu suchen. Es handelt sich lediglich um eine instinktive, reflexartige Bewegung, welche nicht vom Willen beherschbar ist und damit als Handlung im rechtlichen Sinne zu bewerten.
Kann ich da nichts gegen tun?

Ps. Wenn ich bei jemanden eine schüssel unabsichtlich fallen lasse, war das auch nicht mit absicht, also ist das Haftplichtversichert.

Sozusagen ein unabwendbares Ereignis.
Nun ja, kommt halt darauf an, wie es dazu gekommen ist.
Wenn Sie wegen der Glätte langsam und vorsichtig ums Auto gegangen ist, und dann hinfällt, kann die Versicherung das so stehen lassen.

Wenn Sie aber hektisch und schnell ums Auto rumflitzt, um auf die andere Seite zu gelangen, obwohl es glatt ist, und dabei die Sorgfalt außer acht lässt, sollte wieder Haftung besteht.

Kommt halt darauf an, wie es sich zugetragen hat. Gibt aber auch schon Versicherungen, die trotz der ersten Variante bis zu einer gewissen Grenze in die Regulierung eintreten.

Als ich meine Mutter an einen vereisten Tag vor zwei wochen
nach Hause fahren wollte,ist sie zur Beifahrerseite
rumgelaufen und rutschte in der Nähe der Beifahrerseite aus,
hielt sich dann Reflexartig an meinem Spiegel fest, der von
der Halterung abbrach. Dieser Fußweg gehört der Stadt.

Das ist mein Auto. Datum und Uhrzeit, Fotos alles haben wir zur Versicherung geschickt, zufällig sind wir in der gleichen, aber was hat das damit zu tun.Für was hat sie eine Haftplicht, wenn diese nicht zahlt. Bei der polizei melden? Wüßte ich gar nicht, auch bei einer Fremdperson, kann das doch ohne Polizei gehen.Sie schreiben, wenn wir in der gleichen versichung sind, zahlt eine Versicherung in der Regel nicht!? Wenn meine Mutter in einer anderen Versicherung wäre, meinen sie die hätten bezahlt? wäre und das Passiert wäreSie macht sich vowürfe deswegen. Sollten wir zur versicherung erst mal einen Widerspruch einlegen oder mit einem Anwalt für Verkehrrechtschutz abklären?

Welcher Wochentag, welche Uhrzeit, welcher Ort?

Die Haftpflich versicherung will nicht Zahlen. Was soll ich
machen??

Wessen Haftpflicht (welche?) von Dir, Deiner Mutter, der
Stadt, KFZ, Privat?

Ist das bei der Stadt/Polizei gemeldet worden?

Seid Ihr über die gleiche Privathaftpflicht versichert?

Viele Fragen offen …

Also:

Deine Mutter hat an Deinem Auto (oder war es ihr Auto?) einen
Schaden verursacht?

Grundsätzlich ist sie haftpflichtig.

Ob es eine Versicherung zahlt hängt von verschiedenen
Faktoren ab:

Seid Ihr über die gleiche HP abgesichert sind Ansprüche
untereinander in der Regel ausgeschlossen.

Dinge die im Zusammenhang mit dem KFZ (einsteigen,
aussteigen, be- und entladen) passieren, laufen in der Regel
über die KFZ-HP… daher: wessen KFZ?

Dann stellt sich die Frage, ob eine Fremdhaftung vorliegt…
(Streuen, Räumpflicht etc.), deswegen die Frage nach Ort und
Uhrzeit. (Ortssatzung, wer muss räumen und wann).

Um das zu beantworten muss man schon ein bißchen mehr wissen
:wink:

Gruß Dirk

Also: Wir waren schon über der Strasse und dann ist sie langsam zu richtung Beifahrertür. Da es an diesem Tag glatt war, ist jeder vorsichtig gelaufen.
Soll ich nun ein widerspruch einlegen?
Danke für die schnellen Antworten.

Hallo, also die Haftpflicht zahlt aus diesen gründen nicht:
Zitat:Unsere Kundin Kann nichts dafür, wenn sie auf einem eisglatten Boden ausrutscht und dabei den Schaden verursacht. Es handelt sich lediglich um eine instinktive, reflexartige Bewegung, welche nicht vom Willen beherrschbar ist und dabei nicht als Handlung im rechtlichen Sinne zu bewerten ist. Deshalb weisen wir den Schadenersatzanspruch als nicht begründet zurück.

Kann ich einen Widerspruch einlegen? Weil, ob meine Mutter in der gleichen Haftpflichtv. ist oder nicht darf keine Rolle spielen. Ich denke vieles passiert gerade bei Familie und Verwanden, auch ohne Absicht. Brauch bloss meine Mutter eine Schüssel in die Küche bringen und diese fällt ihr aus der Hand, dafür ist eine Haftplichtv. da.

Mfg: carmen
Die Privathaftpflicht Ihrer Mutter muss sich mit dem Fall
auseinandersetzen. Die Stadt wird nicht zu fassen sein.

MfG

Dr. Schamberger

Die Ablehnung würde ich nicht hinnehmen. Es liegt sehr wohl ein Verschulden (gem. Par. 823 BGB) vor. Hat ihre Mutter eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, sollte sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren.
MfG
Dr. Schamberger

Bei der polizei melden? Wüßte ich gar nicht, auch bei einer Fremdperson, kann das doch ohne Polizei gehen.

Natürlich geht es auch ohne, hilft aber manchmal beim Nachweis.

Sie schreiben, wenn wir in der gleichen versichung sind, zahlt eine Versicherung in der Regel nicht!? Wenn meine Mutter in einer anderen Versicherung wäre, meinen sie die hätten bezahlt?

Ich meine nicht, ob Sie zufällig bei der gleichen Gesellschaft versichert sind sondern im gleichen Versicherungsvertrag (z.B. als mitversicherte Person)

Ich hatte aber noch mehr Fragen.
Wenn ich mir hier schon die Mühe mache, Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten, dann erwarte ich auch, dass konkrete Nachfragen beantwortet werden, sonst kann ich keine Antwort geben.

Gruß Dirk

Haftung der Stadt dürfte äußerst schwierig sein bis gar nicht gegeben sein.
Wenn überhaupt, ist das höchstens ein Fall f. d. Privathaftpflicht der Mutter.

www.jens-sternberg.de

…dann bleibt nur übrig, es bei der STadt zu versuchen.

Hallo,

urlaubsbedingt melde ich mich erst heute.

Mit welcher Begründung lehnt die Haftpflichtverisicherung die Regulierung ab?

Ich kann mir vorstellen, dass eine Haftung seitens Ihrer Mutter nicht gesehen wird.

Sofern eine Haftung Ihrer Mutter nicht gegeben ist, ist sie auch nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Da der Versicherer grundsätzlich an Stelle der versicherten Person handelt, wird in einem solchen Fall kein Schadenersatz geleistet.

In diesem Fall hat sich das sogenannte allgemeine Lebensrisiko verwirklicht und der Schaden wird von niemandem übernommen.

Es tut mir leid, dass ich keine andere Info für Sie habe.

Viele Grüße
Nancy

Hallo Carmen,
um Dir eventuell helfen zu können, müsste ich wissen, warum die Versicherung eine Regulierung / Haftung ablehnt.
Gruß
Jürgen

Hallo auch!

Wenn die Stadt verantwortlich ist, die Stadt haftbar dafür machen; wo ist das Problem?

Gruß
CKH

Hallo,

danke für Ihre Anfrage. Zuerst muss ich Sie laut Richtlinien darauf Hinweisen, dass ich seit nunmehr 7 Jahren in Finanzdienstleistungsbereich tätig bin.

Nun zu Ihrem Anliegen :

Die Haftpflichtversicherung hat den Auftrag, Schäden vom Versicherungsnehmer verursacht wurden zu prüfen, zu regulieren, oder abzuwehren. In dem Fall kann es mehrere Gründe haben, warum die HP Versicherung die Regulierung abgelehnt hat.
Wohnen sie mit Ihrer Mutter unter einem Dach und sind Sie dort auch gemeldet, dann kann das ein Grund sein.
Um eine genaue Antwort geben zu können, teilen Sie mir bitte den Grund mit, warum die HP Versicherung abgelehnt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Th. Hahn