Wer zahlt Wasserschaden aus Dusche am Parkett?

Hallo!

Nehmen wir einmal an, dass Mieter X beim Duschen unbemerkt Wasser unter dem Türschlitz hindurch auf das Dielenparkett läuft und einen Schaden hinterlässt (nach Bemerken des Wassers wurde dies umgehend entfernt, ein Duschvorhang natürlich verwendet und auch grundsätzlich sorgsam gehandelt).

Ist dies ein Haftpflichtschaden?

Danke für eine Antwort :smile:

Hallo,
jedoch nur, wenn die Privathaftpflicht auch für die gemitete Wohnung mit abgeschlossen worden ist. Im Standartumfang ist das in der Haftplicht nicht enthalten.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

die private haftpflichtversicherung des mieters muss zahlen, wenn der das parkett aufquillt.