Hallo!
Nehmen wir einmal an, dass Mieter X beim Duschen unbemerkt Wasser unter dem Türschlitz hindurch auf das Dielenparkett läuft und einen Schaden hinterlässt (nach Bemerken des Wassers wurde dies umgehend entfernt, ein Duschvorhang natürlich verwendet und auch grundsätzlich sorgsam gehandelt).
Ist dies ein Haftpflichtschaden?
Danke für eine Antwort