Hallo,
welche versicherung regelt einen wasserschaden, der von meiner wohnung ausgehend in einer anderen wohnung entstehen könnte? Besteht ein unterschied, ob das z.b. eine defekte hauptleitung ist, die der wohngemeinschaft gehört, oder z.b. ein waschmaschinenschlauch, für den ich zuständig bin.
Vielen dank im voraus.
mfg
JAB1
Hallo Jab1,
hier zahlt die private Haftpflichtversicherung. Allerdings nur den Zeitwert, wenn etwas nicht mehr zu gebrauchen ist. Es ist für den Geschädigten sinnvoller, den Schaden von seiner Hausratvers. bezahlen zulassen und die nimmt dann Rückgriff auf Deine Priv. Haftpflicht - Dir kann das ja egal sein.
Gruss WB
Hallo, für Schäden bei „Dritten“ ist die Haftpflichtversicherung da.
Besteht ein unterschied, ob das z.b. eine defekte hauptleitung
ROHRBRUCH
ist, die der wohngemeinschaft gehört, oder z.b. ein
waschmaschinenschlauch,
EVTL: ALLMÄLIGKEITSSCHADEN
Evtl. Eigenschäden- Hausrat- Police.
mfg
Ko
Hallo,
in der Regel regelt die Gebäudeversicherung bei Defekt aus dem Haus ausgehend.
Bei Schäden mit dem Waschmaschinenschlauch - regelt die private Haftpflichtversicherung.
MfG
BD
Hallo JAB1,
Ja, es besteht ein Unterschied, Abwasserleitungen, Regenrinnen, Heizungsrohre etc gehören zu den Schäden, die über die Gemeinschaft der Besitzer geregelt ist, eine so genannte Wohngebäudeversicherung, eben alles, was mit dem Wohngebäude zusammenhängt und davon ausgeht.
Ein Schlauch von einer Heizung wird über die Haftpflichtversicherung geregelt, weil Sie dadurch durch Eigentum anderen Schaden zugefügt haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Beste Grüße
M Novotny
Bei einem Wasserschaden in einem Mehrfamilienhaus ergibt sich in der Regel folgende Schadensaufteilung:
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Den Schaden am Gebäude trägt die Wohngebäudeversicherung, sofern Leitungswasser als Schadenrisiko mit versichert wurde. Dazu zählen auch Schäden in der anderen Wohnung an Decke, Boden u.a. fest eingebauten Elementen.
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Den Schaden am Hausrat in der anderen Wohnung trägt die Hausratversicherung des Geschädigten.
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Beide Versicherer können, sofern schuldhaftes Verhalten vorliegt, Regress beim Schädiger nehmen. In diesem Fall würde sich der Hausrat- und / oder Gebäudeversicherer an dich wenden und Schadensersatz (Regress) fordern. Hast du eine Privathaftpflichtversicherung, wird diese im Regelfall den Schaden tragen.
Schuldhaftes Verhalten kann vorliegen, wenn du in deiner Wohnung z.B. einen Anschluss an Waschmaschine oder Wasserhahn nicht korrekt gelegt hast. Die Zuständigkeit für eine verlegte Wasserleitung liegt in der Regel aber beim Eigentümer.
Wir wünschen weiterhin wasserschadenfreie Wochen.
Wasserschäden am Gebäude regelt die Gebäudeversicherung.
Schäden am Hausrat die jeweilige Hausratversicherung
SOFERN DRITTE ANSPRÜCHE AN DICH STELLEN, MUSST DU DICH AN DEINE HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG WENDEN
fehler für die sie zuständig sind, bezahlt die haftpflicht. die anderen die gebäudeversicherung
Wenn Sie das fahrlässig verursachen, ist ihre Privathaftpflicht zuständig. Wenn der Schaden bspw. durch eine defekte Hauptleitung entsteht, so ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflciht zuständig, da der Eigentümer der Immobilie haftet (für Schäden an Anderen).
Hallo,
für Schäden entstanden durch ihren Hausrat an einer Wohnung anderer, ist die Privathaftpflicht zuständig. Ein Schaden einer Hauptleitung, die nicht ihr Verschulden ist, wird durch Wohngebäudeversicherung oder durch die Hausratversicherung der jeweiligen Parteien getragen.
tut mir leid, ich war krank un dkonnte nicht fruehzeitig antoworten.
Du wirst in der Zwischenzeit bestimmt
eine hilfreiche Antowort erhalten haben.
Gruss
Für Wasserschäden die durch die Hauptleitungen (Leitungen in der Wand) entstehen ist die Wohngebäude zuständig für die anderen die Hausrat! Für die Schäden in einer dritte. Wohnung die privathaftpflicht.
Ich möchte mich erst einmal entschuldigen. Wir hatten lange Zeit Schwierigkeiten mit unserem Zugang.
Nun ist es ja schon eine ganze Weile her!
Ich hoffe Sie konnten inzwischen alles klären.
Viele Grüße