Wer zahlt weiter den Lebensunterhalt?

Hallo,

mal angenommen, jemand ist 58 Jahre alt und hatte rechtzeitig den Antrag auf Rente nach der „58-er Regelung“ gestellt. Der Jenige ist seit nun genau 2 Jahren schwerbehindert nach einem Sturz. Beide Knien wurden operiert. Vor kurzem erst die Zweite OP gewesen, nun ist der Jenige in der ReHa. Die zuständige Krankenkasse teilt mit, dass sie nix mehr bezahlen werden, da alle Fristen ausgelaufen sind. Das Arbeitsamt zahlt auch nicht länger als für 6 Wochen. Diese 6 Wochen enden am nächsten Montag. Wer ist danach für den Lebensunterhalt der Person zuständig? Arbeitssuchend kann Sie sich nicht melden, da der gesamte Gesundheitszustand dies nicht zulässt. Muss nun die LVA antreten?
Sorry, ich kenne mich in diesen Angelegenheiten wenig aus, habe nur heute Abend die Bitte bekommen hier mal nachzufragen. Falls noch Angaben benötigt werden, werde ich diese kurzfristig beschaffen. Wir hoffen nun auf Antworten.

Gruß
ajlav

Hallo,

als eintreten müssen tut die Rentenversicherung hier nicht. Im Regelfall wird die betreffende Person von Agentur für Arbeit oder Krankenkasse aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Wurde der Antrag bislang nicht gestellt und leisten auch die anderen Träger keine weiteren Zahlungen ist letztendlich das Sozialamt für den Moment der einzige Ansprechpartner.

Wenn die gesundheitliche Lage tatsächlich so schlecht ist, würde ich allerdings selbst so rasch wie möglich einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Denn, auch eine Rente muss beantragt werden und mit einem zu spät gestellten Antrag muss man evtl. finanzielle Verluste hinnehmen.

Am besten einen Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Diese findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Dort gibt es im Übrigen auch ein sehr gutes Expertenforum, in dem die Fragen direkt von Fachleuten beantwortet werden.

Viele Grüße
Florian