Hallo,
in einem vorläufigen Entwurf eines Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer einer (vermieteten) Eigentumswohnung steht unter anderem unter:
XIX. Allgemeine Bestimmungen/Hinweise
2. „Die Beteiligten wurden durch den Notar auf folgendes hingewiesen: Verkäufer und Käufer haften gesamtschuldnerisch für die den Grundbesitz treffenden Steuern, Abgaben, öffentlichen Lasten, die Grunderwerbsteuer sowie die Notar- und Gerichtskosten, soweit die Gesetze dies vorschreiben.“
Nach meinem Rechtsempfinden ist das nicht 100% richtig.Nun möchte ich gerne wissen,
welche Kosten und nach welchem Gesetzbuch (§) muss der Käufer tragen ?
welche Kosten und nach welchem Gesetzbuch (§) muss der Verkäufer tragen ?
welche Kosten und nach welchem Gesetzbuch (§) müssen Käufer und Verkäufer gemeinsam tragen ?
Konkret geht es um folgende Kosten:
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
- Notarkosten - und Gerichtskosten
- Grundschuldeintragung- und Grundschuldlöschung
- Abgaben und öffentlichen Lasten
- Kosten der Gläubiger für die Erteilung der Freistellungsunterlagen , die mit der Freistellung verbundenen notariellen Treuhandgebühren sowie die bei Gericht anfallenden Freistellungskosten
Wie heißen die einzelnen Paragraphen dazu und im welchen Gesetzbuch ist das geregelt?
Den zuständigen Notar dazu zu fragen macht leider keinen Sinn, weil der Notar zu Gunsten des Käufers handelt.
Über eine aussagkräftige Antwort würde ich mich freuen.
Beste Grüße,
Volker