Wer zahlt welche Renovierungen?

hallo liebe wwwler,

ich würde gerne ein paar Dinge in meiner neuen Wohnung ändern wollen, die mir aktuell nicht gefallen, und frage mich daher, wer müsste was zahlen?
(Dass ich den Vermieter erst einmal um die Erlaubnis für JEDER Änderung fragen muss, ist mir bekannt.)

  1. Ich würde gerne das Bad neu fliesen wollen (die aktuellen Fliesen sind nicht mein Fall).

  2. Ich würde gerne eine neue (modernere) Dusche in das Badezimmer einbauen wollen.


  1. Ich würde gerne eine Zimmertür ausbauen wollen.

  2. Das „Loch“ welches nach dem Ausbau der bei 3. genannten Zimmertür entsteht, würde ich gerne mit Beton ausfüllen wollen.

  3. Ich würde gerne die Eingangstür zur Wohnung (momentan eine Tür mit einfacher Verglasung) ersetzen wollen (z.B. mit der bei 3. genannten Zimmertür), und das Schloss (jetzt Buntbartschloss) durch ein anderes Schloss ersetzen wollen.


  1. Ich würde gerne den Dachboden mit Mineralwolle auskleiden wollen.

  2. ich würde gerne eine Dachschräge in der Wohnung vertäfeln wollen.


  1. ich würde gerne mehr Anschlüsse (Steckdosen, Lampenanschlüsse) installieren wollen.

  2. ich würde gerne die Fußleisten und Türschwellen erneuern wollen.



Wie sieht das also aus?
Was müsste der Vermieter zahlen, was müsste ich zahlen?


Vielen Dank für eure Antworten
Orakel

Der Vermieter gar nichts davon (freiwillig beliebig viel , frage ihn halt !)

Und nur ein Wort zu Punkt 4: Man würd das „Loch“ nicht mit Beton schließen. dazu gibt es keinen Grund, wenn überhaupt so würde man das im Trockenbauverfahren /Lattengerüst/Profilschienen und Gipskartonplatten, innen dann eine Dämpfung mit Mineralwolle) oder mit Leichtbetonsteinen (YTONG) schließen.

Dein Vermieter freut sich bestimmt wenn ihm ein Mieter seine Wohnung modernisiert und verbessert. So einen Mieter muss er sich warm halten, der ist ja Gold wert !

MfG
duck313

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So wie ich das sehe „darfst“ du deien Sonderwünsche selber bezahlen, soweit sie überhaupt genehmigt werden und müssen ggf. sogar bei Auszug zurückgebaut werden.

Es hängt allein an deinem Verhandlugsgeschick und gutem Verhältns zum Vermierter was der dir nun (unter Auflagen) genehmigt.
Dazu kann z.B. gehören, dass alle Arbeiten nachweislich(!) von Fachfirmen ausgeführt werden müssen. Insbesondere Arbeiten an der Elektroinstallation und an Wsserführenden Leitungen.

Solange die Arbeiten eine Wertsteigerung der Immobilie bedeuten, ist da nur selten mit Widerstsnd zu rechnen

Allerdings ist deine Vorstellung, das „Türloch mit Beton ausfüllen“ völlig unfachmännisch.
Das wird ausgemauert oder ggf. mit Profilen, Schalldämmmatten und Gipskartonplatten verschlossen.

Arbeiten, die der Vermieter zahlt, können u.U. zu einer Mietpreiserhöhung führen.

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Hallo,

der Vermieter MUSS gar nichts von dem, was du alles gerne wollen würdest, es sei denn, es ist irgendwas kaputt. Und ob du alles darfst, insbesondere Nr. 4 und 5, darf vielleicht nicht mal der Vermieter alleine entscheiden, wenn es nur eine Wohnung in einer WEG ist.

Gruß
Christa

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Schon mal was von gemietet wie gesehen gehört?
https://www.mieterschutzverein-muenster.de/einzug-und-uebergabe-der-wohnung.html
ramses90

Ja habe ich, danke