Wer zahlt wenn das Kind bei der Tante lebt

Guten Abend, mein 16 jähriges Patenkind lebtlaut Gerichtsanordnung bei uns im Haushalt. Der Vater berufstätig bezahlt 285 Euro Unterhalt, die Mutter leitet das Kindergeld weiter. Wäre die Mutter nicht auch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ?

Vielen Dank

Hallo,

klar muss auch die Mutter Unterhalt bezahlen, da sie ja keinen Betreuungsunterhalt leistet.

Die Berechnung des Unterhaltes funktioniert (grob) so: Das Einkommen beider Eltern wird addiert. Dann wird in die Düsseldorfer Tabelle geguckt und aus dem addierten Einkommen der Gesamtunterhalt (beider Eltern) gefunden.

Dieser Gesamtunterhalt wird nach dem jeweiligen Einkommen der einzelnen Elternteile gequotet auf beide verteilt.

Beispiel: Wenn also ein Elternteil 2/3 und der andere 1/3 des Gesamtunterhaltes erwirtschaftet, zahlt der erste Elternteil 2/3 und der zweite 1/3 vom Gesamtunterhalt. Jeder darf dann noch das halbe Kindergeld abziehen.

Darum muss sich der Sorgeberechtigte des Jugendlichen kümmern.

Da das Kind noch minderjährig ist, unterliegen BEIDE Eltern der erhöhten Erwerbsobliegenheit.

Gruß

ja, dass müsste sie. Aber der Vater zahlt auch nicht genug. Der Mindestunterhalt bei einem 16 jährigem Kind berägt 426-92 Euro Kindergeld (steht Vater und Mutter je zur Hälfte zu). Sind immer noch mindestens 334 wenigstens. Das ist der Mindestsatz. Die Mutter bringt normal das Gleiche an Sachleistungen. Die diese das nicht macht muss auch sie den Mindessatz zahlen. Gehen Sie zur Stadt nd fragen nach Pflegegeld. Das müsste meines Wissens auf jedem Fall höher ausfallen. Ausserdem brauchen Sie dann nicht wegen des Geldes rum rennen, dass macht die Stadt.
Gruss
Agnes
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…

Hallo

auf jeden Fall, da das Kind bei euch wohnt. Hier muss geprueft werden ob sie leistungsfahehig ist.

Gruss

hallihallo.
wenn sie euch das kindrgeld zahlt und der vater unterhalt habt ihr doch alles was ein kind bekommen kann. erkundigt euch beim jugendamt. in meinen augen wäre es ja doppelt gezahlt, auch wenn das geld nicht reicht für das kind.

Hallo Mutti40,

müsste eigentlich laut Gerichtbeschluss vorliegen.

Sollte es nicht der Fall sein, sind beide Elternteile zu Kindesunterhalt verpflichtet.

Das heisst nur der Betrag wird halbiert, was der Vater bisher bezahlte.

Also ist es im Grunde genommen egal, wer zahlt. Die Hauptsache, Sie erhalten es.

Mfg

Angela06

Auch die Mutter müßte zahlen.Dazu brauchte mann die Gehaltseinkünfte!!!

Hallo zusammen, vielen lieben Dank für die Antworten !
Tja, ich glaube dort wie gemauschelt wo es nur geht !
Der leibliche Vater ( die Eltern waren ja nicht verheiratet ) hat neu geheiratet. Mit dieser Frau hat er zwei Kinder. Das Haus läuft auf Omas Namen und angeblich zahlt man dieser auch Miete. Aber bestimmt
nur offizell. Die leibliche Mutter hat mal wieder einen
neuen Lebensgefährten. Sie selber macht gerade eine Umschulung die bestimmt noch ein halbes Jahr laufen wird. Vorher hat sie nichts gemacht, weil ja frisch umgezogen. Vom Amt bekommt sie auch so gut wie kein Geld weil sie ja bei ihrem Freund im schmucken Haus lebt !! Einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen, ne, ne, dass möchte man dann ja auch nicht da könnte man ja offizell als " Versager " gelten ! Wir selber können auch nichts machen, werden nur von einem Jugendamt zum anderen verwiesen, da die Mutter 100 Km
von uns erntfernt lebt.
Es ist alles so kompliziert !

Hallo Mutti40,
meiner Menung nach ist nur ein Elternteil zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Allerdings kommt mir die Höhe des Unterhaltes für ein Kind in diesem Alter zu niedrig vor!
Das kIndergeld geht natürlich auch an das Kind, das ist richtig.
Läuft die Unterbringung denn über das Jugendamt, dem Pflegekinderdienst`?
Dort könntest du dich auf jeden Fall erkundigen !
Ich hoffem, es hilft euch ein wenig weiter .
Lieben Gruß Carina

hallo,
auf jeden Fall muss die Kindsmutter auch zahlen, aber wieviel genau,und wie man das ausrechnet,weiss ich nicht.
Gib aber bestimmt Experten hier.

lisa

Ist etwas unklar. Arbeitet sie? Teilzeit, Vollzeit?

Wer ist an dem Wohlergehen des Kindes interessiert???

Wenn es gerichtlich festgelegt ist, kriegt Ihr das was für euch vereinbart wurde. Der Hartz4 satz liegt bei Erwachsenen bei knapp 400 Euro.

Ihr bekommt mehr.

Es liegt an den Eltern oder Euch sich daraufhin zu einigen, dass dem Kind die besten Möglichkeiten für ein gutes und erfolgreiches Leben geöffnet werden.

Das Kind tut mir leid. Alle wollen ihn/sie loswerden oder profitieren.

LG, Andi

Vor gut einem Jahr hatten mich beide Elternteile gefragt, ob ich mein Patenkind aufnehmen könne, weil die Mutter nicht mehr mit dem Kind zurecht käme. Die andere Obtion wäre gewsen sie vom Jugendamt aus in eine Wohngruppe unter zu bringen, dass wollten die Eltern aber nicht. Blauäugig haben wir gesagt, das wir das wohl machen würden.Das Kind hat sich super gefangen
und kommt mit unseren vier eigenen Kids gut klar. Der Kontakt zur Mutter schlief ein . Das Mädel war froh einen geregelten Tagesablauf zu haben, immer ist jemand da für die kleinen Ängste und Sorgen, wie es in normalen Familien so üblich ist . Nach einem 3/4 fiel der umsorgten Mutter nun das sie ja noch eine Tochter hat und wollte sie zurück , dann wieder nicht, dann wieder doch. Darauf hin, dass Mädel war total verängstigt sind wir zum Anwalt , es kam zu der besagten Gerichtsverhandlung und einer Verbleibsanordnung. Das war es dann, weder das Jugendamt bei uns vor Ort noch das Jugenamt im Wohnort der Mutter ist nun zuständig, da wir keine " Rechte " haben und der Mutter es am … vorbei geht ! Nur nach demRechten sehen kann und darf das Jugendamt, da es ja das " Wächteramt " inne an ! Unterhalt vom Vater kann ich nicht neu berechnen lassen, weil ich ja nicht die Mutter bin, somit kein Anspruch und Recht habe, ganz tolle Ä,mter haben wir …

Hallo Andi, nein, es geht uns ganz und garnicht darum
durch die Aufnahme des Mädels " Geld zu verdienen " !!
Ich denke aber und das mag vielleich nicht in allen Augen ok sein,dass dem Mädel wenigstens die Finanzielle Unterstützung der Eltern zu steht ! Du kannst sicherlich sagen, da wo sechs satt werden werden auch sieben satt ! Auch richtig, aber ob Du für vier Kinder Urlaub buchst oder für fünf buchst, ob Du vier Klassenfahrten zahlst oder fünf , ob Du vier einkleidest oder fünf ! Und von der Menschlichen Seite finde ich es absolut unmöglich , sein Kind vor die Tür zu setzen nach dem Motto jemand wir es schon richten !
Und Andre ich habe nicht vier Kinder bekommen, weilich soooo vielKindergeld bekomme, sondern wil ich meine Kinder liebe ! Lg Mutti40

Ich habe vergessen zu beantwortenwas die Eltern beruflichmachen.
Der Vater ist Bauingineur und die Mutter macht eine Umschulung zur Altenpflegerhelferin.

Ich finde dich ganz toll. Die Eltern sind überfordert. Sag, dass du mehr Geld von beiden brauchst. 20 jeder pro Monat. Ich bin Stationsleitung in der Altenpflege, wenn ich der Mutter helfen kann, hilft es dir auch, oder?

Wenn du möchtest, mail privat: andi.brasch@freenet.de

Sie weiß/wissen, dass du es richtest. Hast du schon, wirst du auch. Sei der Fels in der Brandung für sie!!! Bezeichnend ist, dass sie jetzt in einem sehr emotionalem Job lernt, zu leben, fühlen, sich nicht zu ekeln, oder das auch zuzulassen. Zu trauern, sich über kleine Erfolge zu freuen. Für’s Geld wird man nicht Altenpfleger/Helfer. Sie sollen noch ein paar uros drauf legen und gut ist. Familie muss auch der entgleisten Tochter vorgelebt werden. Nimm deine Schwester endlich mal wieder in die Arme. Sag ihr : DU SCHAFFST DAS ICH GLAUBE AN DICH!! Du hast 4 Kids gemeistert, hilf ihr doch mit Nr.1. Es geht nicht vielen so gut (Familie zählt für mich mehr als Geld)
Ich wünsche euch enorm viel Spass ZUSAMMEN

Hallo auch!

Die Frage kann ich nicht beantworten. Ich halte es für ratsam, die Frage durch das Jugendamt beantworten zu lassen. Die sind hierfür zuständig und können im Bedarfsfall entsprechende Schritte einleiten (z.B. Vorauszahlung des Unterhaltes etc.).

Besten Gruß
CKH

Hallo Mutti40,

mir ist nochmal etwas dazu eingefallen. Sieh doch mal in der „Düsseldorfer Tabelle“ nach. Dort ist nach dem Einkommen des Vaters gestaffelt aufgeführt, wieviel Unterhalt dem 16 jährigen Mädchen zusteht.

Und nochmal: Das Jugendamt hilft auch weiter !
Lieben Gruß, Carina

Oh sorry da kann ich leider nicht weier helfen

Hallo
Soweit Ich weiss ist immer der mehrverdienende zum Unterhalt verpflichtet…
LG Sandy