Hallo,
klar muss auch die Mutter Unterhalt bezahlen, da sie ja keinen Betreuungsunterhalt leistet.
Die Berechnung des Unterhaltes funktioniert (grob) so: Das Einkommen beider Eltern wird addiert. Dann wird in die Düsseldorfer Tabelle geguckt und aus dem addierten Einkommen der Gesamtunterhalt (beider Eltern) gefunden.
Dieser Gesamtunterhalt wird nach dem jeweiligen Einkommen der einzelnen Elternteile gequotet auf beide verteilt.
Beispiel: Wenn also ein Elternteil 2/3 und der andere 1/3 des Gesamtunterhaltes erwirtschaftet, zahlt der erste Elternteil 2/3 und der zweite 1/3 vom Gesamtunterhalt. Jeder darf dann noch das halbe Kindergeld abziehen.
Darum muss sich der Sorgeberechtigte des Jugendlichen kümmern.
Da das Kind noch minderjährig ist, unterliegen BEIDE Eltern der erhöhten Erwerbsobliegenheit.
Gruß