Ich Lebe seit knapp einem Jahr in einer 4er WG. Wir alle haben einen gemeinsamen Mietvertrag, das heißt wir sind gleich berechtigt.
Wir haben ein WG Konto, auf das wir alle einzahlen, und von dem dann die WG Kosten wie Miete Strom und Telefon abgehen; auch liegen auf diesem Konto Rücklagen für evt.l Schäden. dieses wird aber nur von einem Mitbewohner Verwaltet.
nun ist eben genau der Mitbewohner der das WG Konto verwaltet, und welches auch nur auf seinen Namen läuft, in die Insolvenz gegangen, und Ausgezogen. Ohne seine neue Adresse zu hinterlassen. Das WG Konto wurde aufgelöst und wir haben erfahren, das die letzten 3 Mieten nicht gezahlt worden sind und auch die Rücklagen sind weg.
Was können wir tun wir haben nicht das Geld die offenen Beträge zu zahlen da wir alle studieren. kann uns jemand weiter helfen??
weiss ich leider nicht.
Liebe Labelline,
leider kann ich nur etwas zum Mietrecht sagen, ob und wie ihr an euer Geld kommt, welches der Mitbewohner veruntreut hat, kann ich nicht sagen. Kennt ihr die Adresse seiner Eltern, vielleicht versucht ihr es bei denen.
Wenn ihr alle den Mietvertrag unterschrieben habt, kann der Vermieter von von allen gemeinsam die ausstehenden Mieten und Nebenkostenvorauszahlungen verlangen. Ihr seid dann Gesamtschuldner. Dem Vermieter ist es aber auch gestattet, von nur einem die gesamten Kosten fordert. Ich würde euch dringend zu einer Rechtsberatung raten. Da ihr Studenten sein und euer Einkommen unter der Sozialgrenze liegt, könnt ihr die kostenlose Rechtsberatung im nächsten Amtsgericht in Anspruch nehmen. Da seid ihr in eine ziemlich schlimme Situation geraten. Vielleicht erklärt sich der Vermieter mit Ratenzahlung einverstanden. Hier hilft nur Verandlungsgeschick. Das Recht ist hier eindeutig auf Vermieterseite. Künftig solltet ihr euch so absichern, dass nur einer den Mietvertrag unterschreibt und ihr untereinander auch schriftlich die Rechtslage klärt.
Was ihr machen könnt, um in einem Insolvenzverfahren Ansprüche geltend zu machen, ob evtl. eine Strafanzeige hilft, ihn ausfindig zu machen, da bin ich überfragt.
Ich wünsch euch so sehr, dass ihr mit einem „blauen Auge“ davonkommt. Ich drück euch die Daumen.
Beste Grüße
Ingrid
PS: nur interessehalber, wieviel zahlt ihr insgesamt an Miete für wieviel qm? Genau erkundigen ob dies dem üblichen Preis entspricht, evtl. ist das Mietwucher und ein Druckmittel gegenüber dem Vermieter. Mietwucher liegt dann vor, wenn der Mietpreis um 50 % über dem ortsüblichen Preis vergleichbarer Wohnungen liegt. Mietwucher ist strafbar. Erschwerend wird bewertet, wenn der Vermieter den/die Mieter in wirtsachaftliche Not bringt. Im übrigen kann ich per E-Mail schwer raten, weil ich den Text des Mietvertrages nicht kenne.
Liebe Grüße
Ingrid
Hallo Ingrid vielen Dank für deine Antwort das ist schon mal etwas.
Weißt du vieleicht ob wir uns wegen dem Geld auch als Gläubiger irgentwo melden können ? und bekommen wir dann auch evtl unser Geld wieder?? Wir haben leider nicht die Adresse seiner Eltern und auch unserem vermieter liegt diese nicht vor. bei uns ist es so geregelt das es einen Mietvertag gibt den ja alle unterschreiben.Damit nun nicht bei jedem Aus/und Einzug eines Mitbewohners ein komplett neuer Mietvertrag aufgesetzt werden muss haben wir hierfür nur einen Bogen von einer a4 Seite, darauf steht das der eingezogene alle rechte und pflichten seines Vormieters übernimmt und dafür eintritt dieses müssen dann alle WG Mitgleider sowie das zukünfige neue mitglied unterschreiben und das wars. Das wird dann zur unserer hausverwaltung geschickt. und dem alten mietvertrag angehängt.
Wir Zahlen bei ca 115 qm knapp 1000€ miete warm das ist für Köln ziehmlich günstig… also bzgl mietwucher werden wir da nichts machen können
Hallöchen labelline,
musste mich erst im Internet schlau machen, sihe http://bgb.jura.uni-hamburg.de/zivilprozess/inso-1-a…
Das zuständige Insolvenzgericht befindet sich im Amtsgericht. Direkt für Köln ist dies
Insolvenzgericht Köln
Amtsgericht Köln
Luxemburger Straße 101
50922 Köln
Fon: 0221 477 - 0
Fax: 0221 477 - 2300
E-Mail: [email protected]
Web: www.ag-koeln.nrw.de
Dort erfragen unter dem Namen das Aktenzeichen und die Forderungen beziffern. Dort wird man euch auch beraten. Fragen nach Adresse, vielleicht hilft euch das schon weiter.
Vorschlag für den Vermieter. Versucht, euch gütlich mit ihm zu einigen und bietet Ratenzahlung an. Wichtig ist, dass er keinen Prozess in Gang setzt, das erhöht nur die Kosten. Wenn ihr einen neuen Mitbewohner aufnehmt, solltet ihr auch ihn verpflichten, sich zu beteiligen, Will er das nicht, passt er nicht in eure Gruppe. Ungewöhnlich ist, dass der Vermieter die Heimatanschrift nicht notiert hat, das ist unüblich. Vermieter sichern sich immer ab.
Ich fürchte, auch eine Strafanzeige wegen Unterschlagung wird bei der Polizei nicht viel bringen. Die geben sich durchweg keine Mühe bei der Suche und stellen das Verfahren eher ein. Eine weitere Möglichkeit ist, eine Suchanfrage beim Einwohnermeldeamt zu stellen, Name, Geburtsdatum, letzter bekannter Wohnort, also die WG und dann suchen lassen nach dem vorletzten Wohnort. Die Einwohnermeldeämter sind bundesweit untereinander vernetzt, wenn die was finden, dann informieren sie euch. Weiß denn keiner von euch, aus welchem Ort der untreue Mitbewohner kam? Wenn er nicht gerade Müller, Meier oder Schulze heißt, über das Örtliche Telefonbuch bundesweit nach diesem Namen suchen. Vielleicht erinnert sich darauf jemanden von euch an den Ort. Hat derjenige denn nie von sich erzählt? An welcher Fakultät studierte er. Viele Institute führen Karteikarten über ihre Studenten mit sehr ausführlichen Angaben. Wenn mir noch was einfällt, melde ich mich ungefragt bei euch. Ganz großes Daumendrücken von meiner Seite.
Ingrid
Hallöchen Labelline
Wenn ihr ihn wirklich finden wollt, müsst ihr bereit sein, viele Fragen zu stellen. Sprecht mit Kommilitonen, fragt im Geschäftszimmer, Sekretärinnen wissen oft erstaunlich viel, fragt Professoren, bei denen er Scheine machte.
Ich gehe davon aus, dass ihr das Zimmer gründlichst durchsucht habt nach weggeworfenen alten Briefumschlägen und anderen Belegen.
Dann geht es jetzt los, wen ihr ansprechen könnt:
hier meine Fragen:
Hatte er ein Auto, wenn ja, dann Zulassungstelle, es ist vermutlich umgemeldet worden.
Nachfrage bei der Post, ob zum Einzug in die WG (Datum) ein Nachsendeantrag existierte (Nachsendeservice der Deutschen Post)
hat er irgendwo gearbeitet, dann Soialversicherungsnummer erfragen und dorthin schreiben nach frührerer Adresse
Er hatte mit Sicherheit einen Telefonfestnetzanschluss wegen Computer, Nachfrage starten
Wenn er die Mietzahlungen vorgenommen hat, kann der Vermieter das Konto feststellen, von dem überwiesen wurde. Die Bank wird sich auf Datenschutz berufen, versucht es trotzdem. Das sollte derjenige von euch übernehmen, der überzeugend reden kann. Auch sie werden interessiert sein, wenn er dort Darlehen erhielt, Gibt es dort Bürgschaften, Adressen, evtl. in Regress nehmen, kann man euch vielleicht auch im Insolvenzgericht sagen. Dort musste er eine Vermögensaufstellung machen.
Krankenversicherung, ihr seid über eine Studentenversicherung versichert, fragt auch dort nach
In jedem Fall müsst ihr ein berechtigtes Interesse nachweisen. Beziffert also die Summe des euch entstandenen Schadens und begründet es mit einzuleitendem Mahnverfahren.
Und schreibt mir gelegentlich mal, ob ihr Erfolg hattet. Es bewegt mich sehr, dass ihr jetzt in Schwierigkeiten geratet, weil ihr für seine Schulden aufkommen müsst.
Viel Erfolg
Ingrid
Hallo!
Recht viel weiterhelfen kann ich nicht, bin kein Rechtsexperte.
In jedem Fall würde ich den Vermieter benachrichtigen. Das ist wichtig, wenn es zu Zahlungsversäumnissen kommt. Dann zu einem Anwalt gehen - es gibt ja auch sowas wie den Mieterschutzbund - und mich da erkundigen, wie ihr abgesichert seid, und wie ihr das Geld von dem Mistkerl kriegt. Ihr habt ja sicher seinen Namen - notfalls müsst ihr ihn anzeigen. Irgendwo muss er ja gemeldet sein.
Viel Erfolg und Grüße, Nadlin
Mit der Antwort bin ich wohl spät dran…aber ich würde empfehlen eine kostenlose Rechtberatungsstelle (Spenden in der Regel erwünscht)oder die Rechtberatung für Mittellose beim Amtsgericht am Ort aufzusuchen, um die Forderungen gegen den ehemaligen Mitbewohner einklagen zu können.
Die Addresse könnt Ihr doch sicher über seine Eltern, Bekannte…herausfinden. Vielleicht könnt Ihr auch über seine Eltern an das Geld kommen ?
Ansonsten, ist das Geld aber vorerst verloren…da kann ich leider auch nicht helfen - tut mir leid.
Hallo Ingrid…
Deine Tips haben und sehr geholfen,. aber leider nicht viel weiter gebracht Unser Mitbewohner bleibt verschwunden. Er hat weder ein Auto, wo wir hätten nachforschen können, noch hat er sich umgemeldet… Und seit ein paar Tagen wissen wir auch das er nicht studiert hat…
(wenn er arbeitet, gibt es irgendeinen Weg an seine Sozialversicherungsnummer zu kommen und ihn darüber dann vielleicht ausfindig zu machen??)
Die Bank bei der das Konto geführt wurde beruft sich, wie du es schon gesagt hattest, auf den Datenschutz und soweit wir gesucht haben gibt es ihn nirgend wo und wenn doch, dann läuft alles unter unserer WG Adresse…
Wir haben versucht mit dem Vermieter zu sprechen, und ihm eine Ratenzahlung angeboten
(Wir dachten es wäre in seinen Sinne, da wir alle Studieren und er von keinem von uns eine Elternbürgschaft oder ähliches hat)
aber sie meinten es sei zuwenig
( wir hatten angeboten insgesamt 60€ mehr zu überweisen.) Jetzt wollen sie gegen uns ein Gerichtsverfahren einleiten. Wir waren bei einer Schuldenberatung und haben den Fall dort geschildert, und dort hat man uns geraten eine eidesstattliche Versicherung abzugeben da, sollte es zum Gerichtsverfahren kommen, bei uns nichts gepfändet werden kann, weil wir unter der Einkommensgrenze liegen.
Aber der Vater eines Mitbewohners meinte das unsere Mietverträge wahrscheinlich nicht rechtens sind und wir evtl mit einem blauen Auge davon kommen.
Als die WG "eröffnet wurde gab es einen normalen Mietvertrag in den alle damaligen Mieter eingetragen worden sind. aufgrund der hohen Wechsel die jedoch stattfanden wurde nicht jedesmal ein neuer Mietvertrag aufgesetzt sondern nur eine Vereinbarung für den Mieterwechsel unterschrieben… darin steht
Zitat:
Vereinbarung zum Mieterwechsel
…
Alle Mitglieder der Wohngemeinschaft sind sich darüber einig, dass der Mieter XY mit Wirkung zum XX aus dem Mietverhältnis ausscheidet
An Stelle des ausscheidenden Mieters tritt mit Wirkung ab XX XX als Nachfolgemieter in das Mietverhältnis mit sämtlichen Rechten und Pflichten ein.
Der Nachfolgemieter übernimmt alle etwa gegenüber dem Vermieter aus dem Mietverhältnis bestehenden Verbindlichkeiten des ausscheidenden Mieters und haftet insoweit als Gesamtschuldner gemeinsam mit den übrigen Mitgliedern der WG.
Die Schuldübernahme ist nicht beschränkt auf Verbindlichkeiten, die nach dem Zeitpunkt des Eintrittes des Mieters in das Mietverhältnis entstehen oder entstanden sind. der eintretende Mieter haftet gegenüber dem Vermieter vielmehr in gleicher Weise wie wenn er seit beginn des Mietverhältnisses Mieter und Mitglied der WG gewesen wäre.
Der Ausscheidende Mieter verzichtet gegenüber dem Vermieter aus sämtliche ihm aus dem Mietverhältnis zusehenden Ansprüche insbesondere auf den Anspruch auf Rückzahlung einer etwa geleisteten Kaution oder zuviel bezahlter Heiz und Betriebskosten Es ist Sache des Eintreten und ausscheidenden Mieters insoweit Regelungen für einen internen Ausgleich zu treffen der Vermieter hat damit nicht zu tun.
Ist das so Rechtens? Der Vater meines Mitbewohners meinte es wäre insofern nicht richtig da es hieße das würden wir jetzt alle Ausziehen und die Schulden nicht bezahlen unsere Nachfolger das Problem hätten. und das der Vertrag dahin gehend nicht gültig sei
Wenn das stimmt könnten wir dann die WG auflösen und wären damit raus??
irgendwie ist allen hier mittlerweile das WG leben ziemlich vergangen und wir sind alle auf der suche nach einer Eigenen Wohnung.
Danke für die Hlfe im vorraus
Labelline
Hallöchen ihr Lieben,
da habt ihr ein echtes Problem, zu dem ich aus der Ferne nur ansatzweise raten kann. Vorsichtig wäre ich mit einer Insolvenzanmeldung. Bei dem Wust an Daten, die über jeden von uns gesammelt werden, könnte euch ein Insolvenzverfahren ein Leben lang anhängen. Später fragt doch kein Mensch mehr, aus welchen Gründen dies geschah, dann heißt es nur „konnte seine Schulden nicht bezahlen, ist nicht kreditwürdig“.
Mietverträge mit Wohngemeinschaften werden von den Gerichten sehr unterschiedlich behandhabt. Deshalb fallen die Urteile auch sehr unterschiedlich aus. Es sind jedoch Verträge, die nach den Vorschriften des BGB geregelt sind und die von allen Vertragsparteien eingehalten werden müssen. Deshalb kann sich der Vermieter nicht darauf berufen, er zahlt die Kaution nicht zurück und will die Nebenkosten nicht abrechnen. So geht das nicht. Ihr seid alle in gleicher Weise haftbar, also stehen euch auch die Rechte aus dem gemeinsamen Mietvertrag zu. Der Vermieter scheint sich den Mietvertrag so zurechtzubiegen, wie es ihm gerade passt.
Wie bei allen Verträgen gelten auch hier die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Deshalb ist es wichtig zu wissen: Es gibt gesetzliche Bestimmungen, die durch vertragliche Abmachungen nicht geändert werden können. Vertragsklauseln wie das Einbehalten der Kaution, sind automatisch unwirksam. Wenn in dem Mietvertrag noch gegen weitere gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird, kann u. U.sogar der gesamte Mietvertrag unwirksam sein.
Deshalb würde ich euch raten, sucht die Beratung durch den örtlichen Mieterverein. Hat jemand aus eurer WG eine Rechtsschutzversicherung, ist auch der Gang zum Anwalt möglich. Hier ist zu prüfen, ob und inwieweit der Mietvertrag gegen geltendes Recht verstößt und welche Möglichkeiten ihr habt, gemeinschaftlich den Vertrag zu kündigen. Damit ihr die euch noch zustehenden Zahlungen auch erhaltet, ist auf jeden Fall juristischer Rat nötig. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, dann steht entweder einem oder aber allen wegen des geringen Einkommens Prozesskostenhilfe zu.
Im übrigen gibt es ein BGH-Urteil NJW 84, 2816, in dem festgestellt wird, dass der Vermieter sich sogar schadensersatzpflichtig machen kann, wenn er wissentlich unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und den Mietern dadurch ein Schaden entsteht, etwa weil er die Unwirksamkeit nicht direkt erkannte und dazu unberechtigte Beträge zahlte oder auf Rechte verzichtete.
Ihr sehr es sicherlich ein, dass ich von hier aus nicht so recht weiterhelfen kann. Geht also mit dem Mietvertrag zu einer Rechtsberatung, zum Mieterverein (Jahresbeitrag so viel ich weiß etwa 70 Euro)oder zum Anwalt. Doch erkundigt euch bitte vorher, wer welches Honorar nimmt. Ich kann euch nur Mut machen.
Über eine Sozialversicherungsnummer an die Adresse zu kommen, halte ich für ziemlich aussichtslos, auch die Versicherungsträger berufen sich auf Datenschutz. Habt ihr beim Einwohnermeldeamt bereits bekanntgegeben, dass der Schuldige in Eurer WG nicht mehr wohnt. Ihr müsst euch schützen, falls der Gerichtsvollzieher irgendwelche Forderungen bei euch eintreiben will. Man kann gar nicht so krumm denken, wer weiß, wo er euch als Gesamtschuldner noch angegeben hat.
So bleibt mir nur, euch Mut zu machen und euch zu raten, wehrt euch, die Zeit für einen Versuch der gütlichen Einigung ist vorbei. Schreibt mir mal, wie es euch ergangen ist. Ihr könnt auch meine private E-MailAdresse nehmen. ich habe sie für euch freischalten lassen. Klick einfach auf Zwillingsjungfrau.
Beste Grüße aus Hamburg
Ingrid