Hallo,
grundsätzlich richtet sich die Grundsteuer nach dem festegesetzten Einheitswert und dem Hebesatz der betreffenden
Gemeinde.
Jemand besitzt ein Grundstück.
Er baut auf einem Zehntel der Fläche ein Haus mit 3
gleichgroßen Eigentumgswohnungen. Die Wohnungen sind vekauft.
Damit werden bewertungsrechtlich aus der einen wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens vier.
Ein Einheitswert ist jeweils für jede der drei Wohnungen festzusetzen, der Einheitswert des verbleibenden Grunstücks ist fortzuschreiben, sofern die Fortschreibungsgrenzen überschritten sind.
1)Wer zahlt wieviel Grundsteuer?
Das richtet sich nach dem jeweiligen Einheitswert. Die Rechnung, das der Eigentümer des Restgrundstücks 90% der bisherigen Grundsteuer zahlt und die Eigentümer der Wohnungen jeweils ein Drittel der restlichen 10% wäre auf jeden Fall falsch.
2)An wen schickt das FA Steuerbescheide?
An die Eigentümer der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit bzw. deren Zustellvertreter. Wobei das FA (außer in Stadtstaaten) die EW-Bescheide verschickt, die GrdSt-Bescheide kommen dann von der Gemeinde.
Gruß,
Markus