Servus,
Ich denke ein Chinese zahlt keine Steuern an die Deutsche
Regierung?
diese Beobachtung trifft zwar für sehr viele Fälle zu, aber die chinesische Praxis und das deutsche Steuerrecht fallen da auseinander.
USt: Der Verkäufer bewirkt einen Umsatz in Deutschland, da der Versand in Deutschland beginnt. Damit ist er im Sinn des UStG Unternehmer in Deutschland und muss die USt auf seine Umsätze in Deutschland abführen. USt wird bei geringen Umsätzen nicht erhoben (> Kleinunternehmerbesteuerung § 19 Abs 1 UStG). Zoll und Einfuhrabgaben schuldet derjenige, der die Ware im Gemeinschaftsgebiet in Verkehr bringt, das kann der Verkäufer selber sein oder ein Zwischenhändler, eventuell auch der Hersteller aus der VR China. Im Textilbereich gibt es dem Vernehmen nach chinesische Nähereien, die mit chinesischem Personal unter der Hand in europäischen Städten betrieben werden, so dass Ware „made in China“ gar nicht die EU-Grenzen passiert; das dürfte bei Elektronik aber nicht so einfach sein, weil man für die Produktion mehr braucht als einen verlassenen Handwerksbetrieb in einem Hinterhof.
Ertragsteuern: Da die Waren, die der Chinese verkauft, vor dem Versand irgendwo liegen, und auch jemand sie einpackt und zur Post bringt, steht dem chinesischen Verkäufer vermutlich in D eine feste Einrichtung (Lager, Zimmer oder Kellerraum in einer Wohnung, Container in einem Gewerbehof oder ähnliches) zur Verfügung. Damit ist er betreffend seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb beschränkt steuerpflichtig in D, auch wenn er keinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in D hat.
Wenn er Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in D hat, ist er eh in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, egal welche Farbe sein Pass hat.
Zum Beispiel habe ich aktuell ein Problem mit einem
Luxemburger bei dem ich bei ebay was gekauft habe. Ich habe
nun gesehen dass er keine D-MWST also 19% ausweist.
Umsätze im Versandhandel werden dort ausgeführt, wo der Versand beginnt. Auszuweisen sind 15% letzebuerger TVA, falls es sich nicht um eine innergemeinschaftliche Lieferung (an einen Unternehmer in D, der eine gültige USt-ID-Nummer mitteilt) handelt.
P.S. der Chinese verkauft den Hub für 1€ zzgl. 1,70€ (!!!)
Versandkosten.
Beim Türken habe ich gestern eine sehr schöne Ananas für 99 Cent erworben. Ich glaube nicht, daß der Händler besonders viele Steuern entrichtet, sonst könnte er diesen Preis wohl kaum machen. Bei einer hinreichend verzweigten Familie ist ein Weg dazu, daß man mit allen Verzögerungen arbeitet, bis der Kollege von der Vollstreckung da ist, um den Kuckuck auf die Ladeneinrichtung zu picken, und just drei Tage vorher ist der Laden an den Vetter verkauft und umgemeldet worden, der mit den Steuerschulden seines Cousins nichts zu tun hat. Der Cousin ist dann Lagerarbeiter bei ihm, hat die Hand gehoben und verdient 800 € im Monat…
Wenn alle Beteiligten Wang heißen (ich weiß nicht, ob dieser Familienname zehn Prozent der chinesischen Bevölkerung stellt, aber weit weg davon isses nicht; man kann vielleicht auch noch zur Auflockerung ein paar Dongs dazu nehmen), ist es für deutsche Behörden kaum möglich, so einen Dschungel ohne Machete zu lichten.
Schöne Grüße
MM