Verkauf von einer ETW
Hausverwalter hatte bisher alles abgerechnet (2 Parteien)
Notartermin war 18.12.2008
Schlüsselübergabe und Ablesen der Zähler war 15.01.2009
Und nun kommt es!!!
Grundbucheintragung des neuen Eigentümers war erst am 18.02.2009!!!
Die Hausverwaltung sagt, die Gebäudeversicherung trägt weiterhin (anteilmäßig) der Verkäufer, weil bis zum 17.02.2009 kein neuer Grundbucheintrag (also auch kein neuer Eigentümer) vorlag.
Stimmt das nun oder nicht?
Verkauf von einer ETW
Hausverwalter hatte bisher alles abgerechnet (2 Parteien)
Notartermin war 18.12.2008
Schlüsselübergabe und Ablesen der Zähler war 15.01.2009
Und nun kommt es!!!
Grundbucheintragung des neuen Eigentümers war erst am
18.02.2009!!!
Toll, dass das inzwischen doch so schnell geht. Vor einigen Jahren dauerte es noch im Durchschnitt 6-8 Monate. Wobei es hier inzwischen auch etwas schneller geworden ist.
Die Hausverwaltung sagt, die Gebäudeversicherung trägt
weiterhin (anteilmäßig) der Verkäufer, weil bis zum 17.02.2009
kein neuer Grundbucheintrag (also auch kein neuer Eigentümer)
vorlag.
Da im Schadensfall derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist, auch die Leistung erhält, spricht jetzt nicht wirklich etwas dagegen. Man hätte das aber auch im Kaufvertrag anders regeln können. Womöglich wurde hier im Vorfeld an einer rechtlichen Beratung gespart. Dann muss man halt im Nachhinein den Schaden Tragen, auch wenn es existentiell sein sollte. Es geht schließlich um die Bezahlung der immensen Summe von 1/12+3/365 der anteiligen Gebäudeversicherung!
Die Hausverwaltung sagt, die Gebäudeversicherung trägt
weiterhin (anteilmäßig) der Verkäufer, weil bis zum 17.02.2009
kein neuer Grundbucheintrag (also auch kein neuer Eigentümer)
vorlag.
Stimmt das nun oder nicht?
Die Hausverwaltung belastet den noch im Grundbuch eingetragenen Eigentümer anteilsmäßig und das ist rechtens.
IANAL.
Gruß:
Manni