Hallo,
folgendes Problem: Entzündete Zahnwurzel am 6 und 7 (mussten dringend behandelt werden )
Der Zahnarzt will nun nicht über Krankenkasse abrechnen, da der 5er bereits fehlt, sondern Privat ( Kosten etwa 600 Euro ).
Krankenkasse sagt : Zähne hätten gezogen werden müssen, daher ist es eine Privatleistung, welches die Kasse nicht trägt.
Ist das so richtig ? Wären nun 6 und 7 gezogen worden, wäre doch eine einseitige Freiendsituation entstanden. Um diese zu vermeiden wurde mit erfolgversprechender Aussicht die Wurzeln behandelt. Demzufolge müsste der Zahnarzt doch über die Krankenkasse abrechnen, oder nicht ?
Wäre Euch für Antworten dankbar
Hallo,
leider ist das wirklich keine Kassenleistung und der Zahnarzt riskiert, dass das Honorar wieder zurückgebucht wird.
Da sowieso schon eine Lücke beim 5er vorhanden ist, würde durch das Entfernen der Molaren die Schaltlücke in eine Freiendlücke umgewandelt. Lücke ist aber gleich Lücke…
Schade,
Wepster
Hallo Wepster,
erstmal Danke für deine Antwort. Ich habe eben auch nochmal im Web recherchiert und mir die Vorraussetzungen für die Übernahme der KK durchgelesen.
EINE der folgenden Vorraussetzungen muss vorliegen, damit die KK die WB trägt.
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geschlossene Zahnreihe erhalten bleibt ( trifft bei mir nicht zu, sehe ich ein, da bereits ein Zahn fehlt )
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Vermeidung einer einseitigen Freiendsituation ( trifft bei mir zu, da eben sonst ab 4 er alle Zähne weg wären und ein wirtschaftlich teurerer Zahnersatz in Frage kommen müsste )
Es steht dabei ( Kassenärztliche Bundesvereinigung ) das EINER dieser Vorraussetzungen vorliegen muss.
Daher bin ich eben verwundert, das sowohl Zahnarzt wie auch KK dieses ablehnen. Weiss nun nicht wie ich vorgehen soll ? Habe beim Zahnarzt nichts unterschrieben, bin aber noch im Behandlung. Muss ich mir eine Zweit-Meinung vom anderen Zahnarzt holen ?
Lieben Gruss
m1110
Hallo,
auch in meiner Abrechnungsmappe kann man das so wie Sie interpretieren.
Leider stehen da aber Formulierungen wie „in der Regel“.
Wenn es um Kostenübernahme geht, kann aus so einer Regel schnell eine Ausnahme werden.
Als 2004 diese Einschränkung eingeführt worden ist, wurden wir jedenfalls dazu angehalten, in solchen Fällen Molaren nicht mehr über die Versichertenkarte abzurechnen.
Ob es tatsächlich Rückforderungen geben würde, kann ich nicht sagen und will ich auch nicht ausprobieren. Es kann allerdings auch sein, dass aus politischen Gründen in der Kollegenschaft Unsicherheit gestreut wird und das alles nur heiße Luft ist.
Grüße,
Wepster
Hallo m1110,
fehlender Zahn=keine geschlossene Zahnreihe = Wurzelbehandlung privat.
Selbst bei geschlossener Zahnreihe kann eine WB pruvat sein, wenn der Zahn komplizierte Wurzelverhältnisse (z.B. gebogene Kanäle, Verkalkungen etc.) aufweist.
600,- € sind ein normales Honorar, wenn es schwierig wird, sind es auch schonmal 800-1000,- €. Beim Spezialisten für Endodontie kann ein Zahn bis zu 2.000,- € kosten.
Lg,
MadMorphi
Hallo,
tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen, dafür bin ich schon zu lange aus meinem Job als Zahnarzthelferin draussen,damals wurde ja eigentlich noch fast alles gezahlt…
Aber ich denke, wenn die Behandlung privat in Rechung gestellt wird, hätte vorher ein entsprechender Kostenvoranschlag geschrieben werden müssen - die Lösung, dass hinter dem 4er effektiv nichts mehr ist und eine Teilprothese nötig wäre, würde mir jedenfalls auch nicht gefallen, aber die Kassen sparen natürlich, wo sie nur können …
Hoffe, du bekommst noch bessere Auskunft…
Ohne die Gesamtbezahnung zu kennen ist das schwierig richtig zu beurteilen.
Wenn die Krankenkasse das so auf Nachfragen entschieden hat, dann stimmt es auf jeden Fall - die müsste es ja sonst bezahlen… Ausnahmen gibt es allerdings immer wieder…
Ich würde die Richtlinien so interpretieren:
Die WK-Beh. des 7ers ist Kassenleistung, da durch dessen Erhalt eine einseitige Freiendsituation vermieden wird. Der 6er ist Privatleistung, da bereits der angrenzende 5er fehlt.
Die Richtlinie sagt, daß WK-Beh an großen Backenzähnen (6er u. 7er) nur Kassenleistung ist, wenn eine einseitige Freiendsituation - trifft auf 7er zu , 6er nicht - vermieden wird, oder eine geschlossene Zahnreihe erhalten bleibt - trifft nicht zu, angrenzender 5er fehlt bereits- oder intakter Zahnersatz erhalten werden kann - trifft ebenfalls nicht zu.
Laut KZBV muß eine der Voraussetzungen erfüllt sein.
Wenn woanders im Kiefer noch Zähne fehlen, dann ist alles Privatleistung.
Es wird auch von Bundesland zu Bundesland z.T. anders gesehen, was eine einseitige Freiendsituation ist: ein fehlender 7er ? Oder muß auch zusätzlich der benachbarte 6er fehlen ?
Vielleicht hilft der Link hier, der ist von der KZBV evtl. selber mal nachsehen.
Hallo,
für eine erfolgreiche wurzelbehandlung braucht der zahnarzt mehr zeit als es die kassenleistung vorgibt. außerdem ist der einsatz eines op-mikroskopes und eine elektrometrische längenmessung in kombination mit einem thermoplastischen füllverfahren des wurzelkanales für eine sichere wurzelbehandlung notwendig . diese leistungen trägt die gesetzliche krankenkasse definitiv nicht.
mfg dr.frank seidel