Ein Vermieter vermietet zwei Räume in dem ein Geschäft eröffnet wurde.Zur Straße hin sind zwei Fenster. Das eine geht durch Trunkenheit eines Passanten zu Bruch (nur die äüßere Scheibe der beiden-Doppelglas).
Der alkoholisierte Passant wird von der Polizei ermittelt. Dieser ist der Polizei bekannt,schon vorbestraft, und auf Bewährung frei. Dieser könnte den entstandenen Schaden also nicht wirklich begleichen. Der Vermieter der beiden Räumlichkeiten hat keine Glasversicherung (Ihm gehört das Haus, und wohnt auch selbst darin !!). Er will den Schaden auch nicht übernehmen. Wer müsste rein rechtlich gesehen den Schaden übernehmen ??
Muss nun der Mieter den Schaden übernehmen ?
Hochachtungsvoll.
Hallo Jochen,
so wie ich das sehe haftet der Passant gegenüber dem VM, dessen Eigentum er zerstört hat. (Ob es was zu holen gibt, tut hier nichts zur Sache.)
Als Mieter wäre es mir egal, ob der VM eine Glasschutzversicherung hat oder nicht. Für Instandsetzungsarbeiten dieser Art ist m.E. der VM zuständig. Ob er will oder nicht.
Muss nun der Mieter den Schaden übernehmen ?
Nein.
Gruss Ivo
Die Vorschriften für Wohnmietverträge gelten hier nicht. Meines Wissens ist es im Sinne der Vertragsfreiheit möglich, dem gewerblichen Mieter auch Reparaturkosten aufzuerlegen. Ist vertraglich jedoch nichts anderes vereinbart, ist der Vermieter für sein Eigentum zuständig und muß auch Reparaturen bezahlen. Ob der eigentliche Verursacher zahlen kann oder nicht ist dabei völlig uninteressant. Hat der Mieter allerdings vertraglich die Instandhaltung der gemieteten Sache übernommen, muß er für die Reparatur sorgen (und sich mit dem Schädiger auseinandersetzen).
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]