Hi,
ich bin vor kurzem in eine Mietwohnung gezogen und habe eine
neue Küche gekauft.
Die Küche gehört also dem M.
Bei der Küchen-Montage stellte sich heraus, dass der Herd
nicht von der Küchenfirma installiert werden durfte,
IdR dürfen Herde nur von Elektikern oder Handwerkern mit Zusatzausbildung dies vornehmen. Die Montagefirma hatte keinen dabei, der dies vornehmen konnte.
da die
vorhandenen elektrischen Anschlüsse nicht deren Vorgaben
entsprachen (Nullleiter fehlte).
Dies Behauptung kann wohl kaum aufrecht erhalten werden, weil ein Elektriker keine Probleme hatte den Herd anzuschließen.
Daraufhin wurde vom Vermieter
ein Elektriker bestellt, der den Herd angeschlossen hat.
Es fehlte also Kompetenz, keine Leitung. Andernfalls hätte der Eledtriker mindestens eine neue Leitung verlegt.
Meine Frage ist nun, ob der Vermieter die Rechnung für den
Elektriker zu zahlen hat oder der Mieter?
Der VM hat die Wohnung vermietet wie besehen, auch gab es keine Beanstandungen von einem Fachmann. Also ist der M für seine Angelegenheiten selber zuständig.
Nun kommt es darauf an, ob beim Küchenkauf der Aufbau mit Herdanschluß vereinbart wurde. Ist dem so, ist der Kaufvertragspartner für die Begleichnung zuständig, anderenfalls der M.
Vielen Dank für die Hilfe!
Steffi
vlg MC