Wer zalt Rechnung für Herdanschluss in Mietwohnung

Guten Tag,

ich bin vor kurzem in eine Mietwohnung gezogen und habe eine neue Küche gekauft.

Bei der Küchen-Montage stellte sich heraus, dass der Herd nicht von der Küchenfirma installiert werden durfte, da die vorhandenen elektrischen Anschlüsse nicht deren Vorgaben entsprachen (Nullleiter fehlte). Daraufhin wurde vom Vermieter ein Elektriker bestellt, der den Herd angeschlossen hat.

Meine Frage ist nun, ob der Vermieter die Rechnung für den Elektriker zu zahlen hat oder der Mieter?

Vielen Dank für die Hilfe!
Steffi

Hi,

ich bin vor kurzem in eine Mietwohnung gezogen und habe eine
neue Küche gekauft.

Die Küche gehört also dem M.

Bei der Küchen-Montage stellte sich heraus, dass der Herd
nicht von der Küchenfirma installiert werden durfte,

IdR dürfen Herde nur von Elektikern oder Handwerkern mit Zusatzausbildung dies vornehmen. Die Montagefirma hatte keinen dabei, der dies vornehmen konnte.

da die
vorhandenen elektrischen Anschlüsse nicht deren Vorgaben
entsprachen (Nullleiter fehlte).

Dies Behauptung kann wohl kaum aufrecht erhalten werden, weil ein Elektriker keine Probleme hatte den Herd anzuschließen.

Daraufhin wurde vom Vermieter
ein Elektriker bestellt, der den Herd angeschlossen hat.

Es fehlte also Kompetenz, keine Leitung. Andernfalls hätte der Eledtriker mindestens eine neue Leitung verlegt.

Meine Frage ist nun, ob der Vermieter die Rechnung für den
Elektriker zu zahlen hat oder der Mieter?

Der VM hat die Wohnung vermietet wie besehen, auch gab es keine Beanstandungen von einem Fachmann. Also ist der M für seine Angelegenheiten selber zuständig.

Nun kommt es darauf an, ob beim Küchenkauf der Aufbau mit Herdanschluß vereinbart wurde. Ist dem so, ist der Kaufvertragspartner für die Begleichnung zuständig, anderenfalls der M.

Vielen Dank für die Hilfe!
Steffi

vlg MC

Hi,

IdR dürfen Herde nur von Elektikern oder Handwerkern mit
Zusatzausbildung dies vornehmen. Die Montagefirma hatte keinen
dabei, der dies vornehmen konnte.

Das ist Spekulation. Die Begründung wurde nachgeliefert, ein technisches Problem. Anforderungen des Herdes für einen Anschluss und die vorhandene Installation passen nicht zusammen.

da die
vorhandenen elektrischen Anschlüsse nicht deren Vorgaben
entsprachen (Nullleiter fehlte).

Dies Behauptung kann wohl kaum aufrecht erhalten werden, weil
ein Elektriker keine Probleme hatte den Herd anzuschließen.

Mit Zusatzleistungen verbunden, die a) der Genehmigung des Vermieters bedürfen und b) vom Mieter vermutlich nicht bestellt und daher auch nicht verfügbar waren.

Daraufhin wurde vom Vermieter
ein Elektriker bestellt, der den Herd angeschlossen hat.

Wer bestellt, zahlt erst einmal. Vereinbarungen, ob der Mieter die Kosten übernehmen muss, sind im UP nicht dargestellt.

Der VM hat die Wohnung vermietet wie besehen, auch gab es
keine Beanstandungen von einem Fachmann. Also ist der M für
seine Angelegenheiten selber zuständig.

Es kommt auch darauf an, welche Standards/Ausstattungen im Vertrag vereinbart wurde.

Nun kommt es darauf an, ob beim Küchenkauf der Aufbau mit
Herdanschluß vereinbart wurde. Ist dem so, ist der
Kaufvertragspartner für die Begleichnung zuständig,

Das vermutlich nicht, da Küchenfirmen in Ihren Verträgen eine geeignete Anschlussmöglichkeit für Strom und Wasser grundsätzlich voraussetzen.

anderenfalls der M.

Das kommt wie gesagt auf gewisse Vereinbarungen an.

Gruß
Der Franke