Wer zeigt insolvenzverschleppung an?

hallo, wer zeigt eine insolvenzverschleppung an bzw wer ist verpflichtet die anzeige zu erstatten??

sachverhalt: in der firma wurde die insolvenz über mehrere jahre verschleppt…nun nach eintritt und anzeige der insolvenz verweist jeder darauf das die insolvenzverschleppung ja sowieso von der staatsanwaltschaft verfolgt werde…auch ohne anzeige…
ich denke aber der inso verwalter müßte trotz allem anzeige erstatten …oder??

Hallo Ralf,

das denke ich auch. Jedoch sind die Sachverhalte sehr schwierig. Manch einer möchte sich die Arbeit viellicht nicht machen?!?!?

Ob du oder evtl. der Betriebsrat ebenfalls eine Anzeige machen könnte weiß ich leider nicht.

Alles Gute

Gruß Lore

Bestehen Anhaltspunkte für eine Insolvenzverschleppung gibt das Insolvenzgericht die Akte von Amts wegen ( automatisch) an die Staatsanwaltschaft ab. Diese leitet dann ein Ermittlungsverfahren ein.

Guten Morgen,

Insolvenzverschleppug kann nur dann eintreten,wenn eine Insolvenz Antragspflicht vorliegt. Das ist nur bei Kapitalgesellschaften der Fall oder bei solchen Gesellschaften, bei der eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist (zum Beispiel GmbH & Co. KG).

Niemand ist verpflichtet eine Anzeige (bei der Staatsanwaltschaft ??) zu erstatten.

Es stellt sich aber die Frage, ob die Tatbestände für eine Insolvenzverschleppung überhaupt vorliegen (wenn es sich tatsächlich um eine Kapitalgesellschaft handelt). Das kann aber wirklich nur ein Profi feststellen und gegebenenfalls gegensteuern. Aber Achtung: ich meine wirklich nur Profis, nicht diejenigen, sich dafür halten.

Viel Glück!

Hallo,
ich darf nur Erfahrungsberichte erzählen und muss auf einen Anwalt (oder den Verwalter hinweisen).
Ein Anwalt… ? Sie sehen die Sache schon richtig, der sollte.
Die Anzeige der Inso wird ja im Internet zu finden sein, müsste normal.
Aber was ist schon normal? Durch eben eigerner Erfahrung sehe ich Insolvenz so… das ist die legale Seite seine Schulden los zu werden, auf den Rücken und zu Lasten anderer.
Wenn keine Anzeige vorliegt… wer soll da ermitteln?
Ich denke mal, Sie haben jahrelang schon unter dieser Lage der Firma gelitten.
Wenn das der Fall sein sollte, können Sie vielleicht verstehen wie einem zu mute ist, der ebenfalls schon Jahre darunter leidet und sieht, wie jemand die Restschuldbefreiung bekommt und Sie selber sehen Ihr Geld nicht wieder und stehen trotz Arbeit jeden Tag davor und müssen Ihr Geld zählen, ob Sie sich noch Wurst beim Brot kaufen können.
Der Insolvente geht jeden Tag ins Wirtshaus essen.
Erzählt mir hier einer was von Deutschen Recht? Kennen wir doch gar nicht.
Ich habe mal einmal Rat in der Öffentlichkeit gesucht… nie wieder, ich wurde angegriffen wie ich jemandem das Leben so schwer machen kann. Der Inso Verwalter… dem ist alles egal, hauptsache er braucht die Akte nicht auch noch suchen. Armes Deutschland!
Versuchen Sie Ihre Glück, ich drücke Ihnen die Daumen, aber erwarten Sie nicht zu viel.
Wenn Sie irgendwann dann erfahren, er hat alles hinter sich und sich fragen… das kann doch gar nicht, da war doch Insolvenzverschleppung im Spiel, dann werden Sie die Antwort bekommen. Das habe ich nie gehört, es lag auch keine Anzeige vor.
Wenn Sie kein Gläubiger sind wird man Ihnen wohl nicht mal zu hören
Selbst bei den besten Beweisen gegen den Insolventen, dass dieses der Fall ist.
Andere die darunter zu leiden haben stehen hilflos da und können sich noch so wehren, da hilft keiner.
In meinem Falle habe ich selber sogar eine Anzeige gegen den Insolventen gemacht, weil die Angaben im Antrag von vorne bis hinten erfunden sind.
Es kam nichts davon. Auch Schreiben an das Insolventgericht bringen nichts. Mit den Inso Verwalter reden und ihm die Beweise sogar zeigen. Nichts!
Ich habe vor kurzen einen Bericht gehört, dass die Insolvenzgerichte so überlastet sind, dass da gar nichts laufen kann, außer die Zeit bis zur Restschuldbefreiung.
Sie können höchstens zum Insolvenzgericht schreiben und fragen, ob da gegen eine Verschleppung ermittelt wird und Ihre Gründe angeben, aber versprechen Sie sich nicht zu viel.
Sie werden wohl drauf hingewiesen, dass Sie sich an den Verwalter wenden sollten, da dieser von Gericht aus bestimmt ( und bezahlt) wird. Er sollte normaler Weise natürlich nicht den Insolventen vertreten, sondern sich um eben auch die Gläubiger kümmern.
Was aber ist in Deutschland normal? Aus Sicht eines Verwalter wohl nicht deas Geld was er bekommt für seine Arbeit. Da will man halt auch nicht so viel machen.
Ich habe die Öffentlichkeit hier raus genommen, denn ich habe keine Lust mich wieder beschimpfen zu lassen. Der Insolvente bekommt sein Gerichts und Anwalt bezahlt, der Gläubiger muss schon viel Geld zahlen, um seine Ansprüche beim Amtsgericht an zu melden. Da braucht man halt auch einen Anwalt und den bezahlt man selber!

Gruss

Jau !!

wenn es eine Verschleppung war wird sicher der Insolvenzverwlater dies zur Anzeige bringen

Insolvenzverschleppung kann jeder anmelden, also auch Angestellte. Der Verwalter hat die Aufgabe, zunächst einmal die finanzielle Lage des Unternehmens zu sichten und müsste dann eine evtl. Verschleppung melden.

Hallo,

der Insolvenzverwalter schreibt ein Gutachten in dem er darlegt das eine Insolvenzverschleppung stattgefunden hat. Dann wird dieses an die zuständige Richterin geschickt und die leitet es dann an die entsprechende Staatsanwaltschaft weiter. Diese wird dann mit den Ermittlungen beginnen.

gruß

Jürgen

hallo,
jeder, der von der zahlungsunfähigkeit in kenntnis gelang, kann eine insolvenz und eine insolvenzverschleppung anzeigen. hier werden die gläubiger ausschlaggeben sein. erfolgt eine anzeige, dann muß der insolvenzverwalter dazu stellung nehmen. stellt sich der sachverhalt als begründet heraus, dann kommt es zum entsprechenden verfahren.

mit freundlichen grüssen

hallo ralf,
der Geschäftsführer wäre verpflichtet inso anzumelden, tut er das nicht, macht er sich strafrechtlich schuldig und es kann für ihn knast heissen, wenn es zur anzeige kommt. (es gab aber auch spektakuläre fälle, in denen die Geschäftsführung wegen verdachts der untreue verhaftet wurde und keiner sich fand, der die inso anmelden wollte). Eine Pflicht zur anzeige mit der strafrechtlichen konsequenzen besteht jedoch nicht. Den Sachverhalt der Insolvenzverschleppung können alle die Anzeigen, die geschädigt wurden. Allerdings ist die rechtslage nicht so ganz einfach, wenn die GF glaubhaft machen können, daß besserung absehbar war, gesellschafter nachschußbereitschaft zeigten, oder oder oder … im gegenzug kann (wird) der kläger für insolvenzzverschleppung mit verläumdungsklage und schadensersatzverpflichtungen belegt werden, also werden verschleppungsprozesse äußerst selten geführt, es sei denn die sachlage ist eindeutig.
Freundlicher Gruß
Michael