Hallo!
Ich würde gerne 100 Firmen eine Kommunikation zu unserem neuen Dienst per E-Mail zukommen lassen. Darf man ohne Vorab-Einwilligung der Firma die Impressums-E-Mail zum werblichen Zweck anschreiben? Oder fällt das auch unter UWG und ist damit unzulässig?
Danke für eine Einschätzung!
Hallo Sandra,
Ich würde gerne 100 Firmen eine Kommunikation zu unserem neuen
Dienst per E-Mail zukommen lassen. Darf man ohne
Vorab-Einwilligung der Firma die Impressums-E-Mail zum
werblichen Zweck anschreiben? Oder fällt das auch unter UWG
und ist damit unzulässig?
bei den gegebenen Informationen liegst Du mit Deiner Vermutung richtig.
Wenn Du allerdings ein Angebot machen kannst, was das Kerngeschäft des Adressaten betrifft, dann dürfte die Kontaktaufnahme zulässig sein. Kerngeschäft bedeutet, daß DU z.B: dem Bäcker einen neuen Backofen anbieten kannst, der 30% Energie spart. Neue Rollen für die Registrierkasse hingegen nicht.
Ich würde aber in Frage stellen, ob Email-Werbung überhaupt ein gutes Mittel für den Erstkontakt ist.
Insgesamt ist das übrigens ein Thema für Rechtsbrett (das was Du gefragt hast) oder für PR und Konsorten weiter unten.
Danke für eine Einschätzung!
Gerne
osmodius
Hallo Sandra,
nachfolgend findest Du eine sehr gute Zusammenfassung dieses doch recht komplexen Themas der Werbung:
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/Wi…
Viele Grüße
Eve*