Werbe-Provisionen: Wann Gewerbe anmelden?

Hallo,

Person A hat vor einigen Tagen eine Domain angemeldet, und diese auf eine Domain-Parking-Seite umgeleitet. Dort wird die Domain zum Verkauf angeboten und es werden Werbeanzeigen geschaltet, die A einen gewissen Geldbetrag einbringen.

Es ist noch nicht genau absehbar, wie hoch dieser Betrag monatlich sein wird… Ab wann muss A denn hierfür ein Gewerbe anmelden? Bis dahin wird das ja als Kleinunternehmer in der Einkommenssteuererklärung unter „Sonstige Einkünfte“ an das Finanzamt gemeldet, richtig?

Habt ihr weitere Literatur, was man beim Gewerbeanmelden beachten muss?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Martin

Es ist noch nicht genau absehbar, wie hoch dieser Betrag
monatlich sein wird… Ab wann muss A denn hierfür ein Gewerbe
anmelden?

Ab dem Moment, ab dem man gewerblich tätig wird. Völlig unabhängig von irgendwelchen Beträgen.

Bis dahin wird das ja als Kleinunternehmer in der
Einkommenssteuererklärung unter „Sonstige Einkünfte“ an das
Finanzamt gemeldet, richtig?

Nein! Die Einkünfte sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Kleinunternehmer ist ein begriff aus der Umsatzsteuer…

Habt ihr weitere Literatur, was man beim Gewerbeanmelden
beachten muss?

Einkommensteuergesetz
Umsatzsteuergesetz
Gewerbesteuergesetz
Abgabenordnung
Handelsgesetzbuch

Danke für die erste Antwort!

Ok, da habe ich wohl etwas falsch verstanden, nochmal:

Falls A kein Gewerbe anmeldet, kann er die Einnahmen unter „Sonstige Einkünfte“ in der Einkommensteuererklärung angeben, richtig?
Falls A ein Gewerbe anmeldet, kann er die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder auch nicht (sofern die Grenzen 17.500/50.000 € erfüllt sind). Konsequenz: Vorsteuer-Abzug oder eben nicht. Richtig so?

Aber wie in der ersten Antwort geschrieben wird, muss A sowieso ein Gewerbe anmelden, da er die Domain ja verkaufen möchte und somit (unabhängig von den Werbe-Einnahmen) mit Gewinnabsicht handelt, richtig?

Nehmen wir nun weiter an, dass A Student ist und privat-kranken-mitversichert ist. Muss sich A nun anders versichern, falls er ein Gewerbe anmeldet?

Falls A kein Gewerbe anmeldet, kann er die Einnahmen unter
„Sonstige Einkünfte“ in der Einkommensteuererklärung angeben,
richtig?

Wenn es nachhaltige Einkünfte sind, dann sind es trotzdem Einkünfte aus Gewerbebetrieb und es muss ein Gewerbe angemeldet werden und zwar ab dem Moment, ab dem man beabsichtigt gewerblich tätig zu werden, also mit Gründung der Domain usw…

Falls A ein Gewerbe anmeldet, kann er die
Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder auch nicht
(sofern die Grenzen 17.500/50.000 € erfüllt sind). Konsequenz:
Vorsteuer-Abzug oder eben nicht. Richtig so?

Dafür muss man kein Gewerbe anmelden, um diese Regelung in Anspruch zu nehmen. Freiberufler bspw. müssen nämlich kein Gewerbe anmelden.

Aber wie in der ersten Antwort geschrieben wird, muss A
sowieso ein Gewerbe anmelden, da er die Domain ja verkaufen
möchte und somit (unabhängig von den Werbe-Einnahmen) mit
Gewinnabsicht handelt, richtig?

Auch für die Werbeeinnahmen ist ein Gewerbe anzumelden. Schließlich liegt ja hier auch eine Gewinnerzielungsabsicht vor.

Danke experttobe!

Kannst du (oder jemand anders) noch etwas zur privaten Krankenversicherung sagen? (Wenn man familienmitversichert ist als Student.)

Was mich auch noch interessieren würde: Für welchen Zeitraum gelten denn die Einkünfte? Sagen wir, A macht Umsatz von Dezember 2010 bis März 2011, stellt im März eine Rechnung und hat somit erst im März die ersten Einkünfte: Muss A die (fiktiven) Einkünfte von 2010 irgendwo angeben? (Einkommensteuererklärung / Kindergeld / etc.)
Die Frage hat den Hintergrund, dass A bis Februar 2011 noch Kindergeld bekommt, aber nur bis zu einer gewissen Grenze, die mit den Einkünften aus dem Gewerbe leicht überschritten werden würde.

Moin,

Kannst du (oder jemand anders) noch etwas zur privaten Krankenversicherung sagen? (Wenn man familienmitversichert ist als Student.)

Die Frage ist sicher im Versicherungs-Brett besser aufgehoben…

Zum 2. Abschnitt:
Genau hierzu ist eine Anfrage beantwortet worden, die ein paar cm unter diesem Artikelbaum steht (von Veronique). Da steht eigentlich alles drinne, was in diesem fall wohl weiter helfen könnte…

Gruß
Shannon