Ich sehe das ganz anders! Due hast als Grafiker/ Designer
definitv eine Beruf als Freiberufler!
hi flo,
ja als grafiker schon. das ist künstlerisch und geht unter § 18 EStG!
Ich führe in etwa die gleichen Leistungen aus, […]
das ist dann schon immer ein problem, da es hier um den einzelfall geht!
Allerdings sind die Bestimmungen immer
unterschiedlich! In meinem Landkreis fällt das Programmieren
von Webseiten unter Gewerbe, im Nachbarlandkreis ist es eine
freiberufl. Tätigkeit! Bei nicht eindeutigen Job/ Projekten
frage bei deinem Finanamt nach, denn die helfen Dir da weiter!
sorry, falsch: was freiberuflich ist / gewerblich im sinne der steuergesetze (und die sind entscheidend fürs geld, nicht das gewerbeamt), entscheidet das EStG, das ist bundesrecht und muss also einheitlich angewandt werden. darum gibt es ja anwendungsvorschriften (richtlinien, hinweise, schreiben) für die verwaltung.
das finanzamt zu fragen ist in dem falle vielleicht falsch, hier sollte man kompetente unabhängige hilfe (steuerberater) fragen, der einem auch die unterschiede und gestaltungsmöglichkeiten offenbart.
Zu den Flyern: Keine Angst, wenn Du die im großen
Massenproduzierst! Es ist noch immer ein künstler. Beruf! Blos
weil Kunden große Auflagen wollen, ist das keine Kunst mehr!
Ist Andy Warhole kein Künstler mehr, weil man von Ihm Plakate
an jeder Ecke kaufen kann?!
also, die unterscheidung geht i.d.R. (grob) so:
zweckfreie kunst (maler, musiker, komponist) --> künstler --> freiberuflich
kunst mit praktischen nutzen (fotograph, designer) --> das es künstlerisch/freiberuflich wird, muss das künstlerische element vorherschend sein (BFH, Urteil v. 30. 3. 1994, I R 54/93 , BStBl 1994 II S. 864).
gerade beim flyer ist es aber anders, hier wird ein flyer wg. der werbung gemacht (also auftrag: schicker flyer für event xyz, grösse, stückzahl, aufmachung).
wenn der künstler nun nur entwirft —> künstlerisches element vorherschend
wenn der „künstler“ nun auch die lieferung/druck von 10.000 verspricht --> künstlerisches element nicht mehr vorherschend
deswegen ist auch warhols entwurfe künstlerisch, da der verkauf von postern nicht durch ihn erfolgt, sondern durch gewerbliche verkäufer. das er damit gut verdient ist eine andere sache!
problematik webdesign: hier erfolgt zum einen das design/layout und zum anderen das programmieren/strukturieren von HTML & content. wenn design/layout in hintergrund treten, da kunde eigentlich „eine schicke seite“ bestellt hat, ist es gewerblich. wenn der kunde dem designer nur aufträgt „er solle einen schicken entwurf machen, den rest macht ein anderer“ ist das künstlerisch.
klingt das nun logischer? ich hoffe ich habe es kurz und prägnant erläutert.
ergo: wenn es differenzen / unterschiedliche auffassungen gibt ist immer ein fachmann gefragt. auch die finanzgerichte lassen in solchen fällen gutachter antreten!
gruss vom
showbee