Hallo
Sind nicht autorisierte Werbeanrufe legal und wenn nein,sind anschließende Verträge gültig?
hierzu empfehle ich nachfolgende Internetseite zu studieren:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Verbrauc…
Die Gefahr besteht darin, dass unter Umständen, Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro zu zahlen sind.
Gruß Merger
Moin auch,
un was ist mit denen, die angeblich eine Umfrage machen, letztendlich aber auch nur versuchen neue Kunden zu werben? Die sind leider nicht erfasst bei der Bundesnetzagentur. Das Problem tritt aber immer häufiger auf.
Ralph
Hallo Ralph,
nach meinem Kenntnisstand ist solch eine Umfrage telefonisch auch nicht erlaubt. Es sei denn die Firma holt sich im Vorfeld per Post ein Einverständnis.
Gruß Norbert
Sind nicht autorisierte Werbeanrufe legal
Nein.
und wenn nein,sind anschließende Verträge gültig?
Das hängt davon ab, wann sie geschlossen wurden. Meines Wissens gibt es seit Kurzem ein Gesetz, das verlangt, dass telefonisch geschlossene Verträge hinterher schriftlich bestätigt werden müssen. Vorher geschlosene Verträge sind gültig, wenn man nicht rechtzeitig widersprochen hat.
Das Problem mit solchen Einverständniserklärungen ist,daß diese auch im Internet abgegeben werden können. Und da kann man viel behaupten. Ich glaube ich bin nicht allein, wenn ich sage, daß man üblicherweise schon nach wenigen Tagen nicht mehr sagen kann, was man da neulich überhaupt bestätigt hat. Und spätestens nach einem Monat haben die meisten Browser auch ihre Chronik mal gelöscht,so daß ein Zurückverfolgen der besuchten Seiten (und damit die Überprüfung der Zustimmung) kaum noch möglich ist.
hm… ich kann mir nicht vorstellen, dass in diesem Fall eine handschriftliche Unterschrift vorliegt.
Alles andere dürfte nicht beweisbar sein.
Wäre in solchen Fällen nicht ohnehin der Werbende beweispflichtig?
Wenn der/die Belästigte den Vorfall der Wettbewerbszentrale anzeigt, wird von dort automatisch der Vorfall überprüft und ggf. müsste der/die Werbende das Einverständnis bzw. die Einverständniserklärung nachweisen . . .