Werbeartikel

…guten Abend,

darf man als Privatkäufer in Shops einkaufen, die NICHT an Privatleute verkaufen? (z. B. bei einem Shop der Werbegeschenke anbietet…).

Auf den Websites steht: „Ausschließlich für Verkäufer[…]“.

Klar, aber was kann passieren, wenn man als „nicht-Händler“ erkannt wird?

Man muss bei der Bestellung lediglich Firmennamen angeben.
Wenn man diesen hat?

Wir haben leider keine Händler[Erlaubnis? Genehmigung?].

Was kann schlimmstenfalls rechtlich passieren bzw. welchen Straftatbestand stellt dies dar?

Es könnte Konsequenzen für die Garantie geben. Für Firmen bzw Zwischenhändler gelten andere Konditionen als für Endkunden.

Es könnte auch sein, dass der Verkäufer das Zustandekommen des Vertrages ablehnt, winfach weil er es gewohnt ist 1000Stück eines Artkels zu verkaufen und Du wahrscheinlich nur einen willst.

Ansonsten sehe ich keine Konsequenzen.

Nein, ich möchte sehr Wohl ca. 100 Stück eines Artikels. Außerdem kann man es doch als „Musterkauf“ durchgehen lassen, um die Qualität zu prüfen?

Können echt keine Konsequenzen auftreten?

Nein, ein „Musterkauf“ besteht aus einem Stück.

Gruß
Falke

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Hallo,

darf man als Privatkäufer in Shops einkaufen, die NICHT an
Privatleute verkaufen?

Wenn der Verkäufer das trotzdem macht, schon. Normalerweise wird er einen Gewerbenachweis fordern. Zu beachten ist, daß Preise in der Regel netto ausgezeichnet sind und man viele der Rechte die für Verbraucher selbstverständlich sind oft nicht hat. BTW: ein Gewerbeschein kostet nicht viel - bringt aber einiges an „Schreibkram“ mit sich. Je nach Branche kommen dann auch noch Pflichbeiträge zur Berufgenossenschaft oder der IHK.

Was kann schlimmstenfalls rechtlich passieren bzw. welchen
Straftatbestand stellt dies dar?

In einem Ladengeschäft könnte es z.B. ein Verstoß gegen das Ladenschlußgesetz sein, wenn der Verkauf außerhalb der zulässigen Zeiten erfolgt.

Cu Rene