Gesetzt den Fall, ein Verein oder eine Behörde will ihre Homepagekosten reduzieren und setzt dazu Werbung in Ihre Homepage:
Ein Schachverein wirbt z. B. für Schachbücher, ein Gesundheitsamt könnte für Gesundheitsliteratur werben.
Beide erhalten beim Verkauf der Bücher Provision vom entsprechenden Internetversand.
Was passiert, wenn nun der Verein oder die Behörde damit in die Gewinnzone (Werbeeinnahmen > Homepagekosten) kommt?
Was müsste getan werden, damit dieser Gewinn legal genutzt werden kann?
Gruß JK