Werbeeinnahmen von Vereinen und Behörden

Gesetzt den Fall, ein Verein oder eine Behörde will ihre Homepagekosten reduzieren und setzt dazu Werbung in Ihre Homepage:
Ein Schachverein wirbt z. B. für Schachbücher, ein Gesundheitsamt könnte für Gesundheitsliteratur werben.

Beide erhalten beim Verkauf der Bücher Provision vom entsprechenden Internetversand.

Was passiert, wenn nun der Verein oder die Behörde damit in die Gewinnzone (Werbeeinnahmen > Homepagekosten) kommt?

Was müsste getan werden, damit dieser Gewinn legal genutzt werden kann?

Gruß JK

Das sind „Betriebe gewerblicher Art“ und müssen beim Finanzamt angemeldet werden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Betrieb_gewerblicher_Art

Das sind „Betriebe gewerblicher Art“ und müssen beim Finanzamt
angemeldet werden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Betrieb_gewerblicher_Art

Gibt es eine Gewinngrenze/Freibetrag, ab dem sie angemeldet werden müssen?

Müssen sie auch beim Gewerbeamt angemeldet werden?

Gruß JK