Werbefahrrad - Mobile Werbung

Hallo an alle Experten!
Ich möchte als Nebentätigkeit ein Werbebike betreiben.
D.h. Ich möchte ein Dreirad umbauen, ein doppelseitiges Rahmen drauf wo die Plakate geklemmt werden. Größe etwa der Bushaltenstellenplakate.
Möchte aber, dass für mich auch jemand fährt. Also ein Angestellter.
Frage 1.
Da ich das Ganze nebenberuflich machen möchte, welches Gewerbe wird benötigt? Bzw. wie wo was anmelden um noch jemanden auf 400eur. einstellen zu können?
Frage 2.
Ist das Ganze genehmigungspflichtig bei der Stadt?
Frage 3.
Muss ich dann die Person auch irgendwie versichern, die mit dem Fahrrad fährt?
Danke für die Antworten! Würde mich freuen!

Hallo perez5,
coole idee!

  1. Anmelden kannst du ein Gewerbe als Werbetreibender (etwa Erstellung und Durchführung von Werbemaßnahmen und Handel mit Werbeartikel und Werbedienstleistungen, etc., das sollte ausreichend sein)
  2. Eine Genehmigung ist nicht notwendig, da es um mobile Werbung geht (anders als wenn du Plakate aufstellen willst, da braucht man Baugenehmigungen und, fast unmöglich, eine Genehmigung). Ich würde aber mich interessieren, wer gegen die Fahrradkonstuktion etwas dagegen haben könnte (wg. Verkehrssicherheit/ -tauglichkeit)
  3. Bei 400 EUR-Job ist eine pauschale Versicherung dabei - ich sehe in deinem Fall kein Unterschied zwischen Werbung fahren und z.B. Fahrradkurier - die letzten müssen auch versichert sein. Am besten sprichst du mit einem Lohsteuerbüro/Steuerberater, den wirst du sowieso brauchen

Alternativ kannst du ein Kurrierdienst anmelden (und betreiben), die Werbung wäre eine Nebeneinnahme :wink:

Mach es auf alle Fälle so schräg wie möglich, Bilder auf Facebook, etc, die Medien stehen auf so etwas! :

Viel Glück!

Unbedingt ein Gewerbe anmelden und Mitarbeiter gegen Unfälle versichern. 400 Euro-Basis ist gut, aber vielleicht rentiert sich ein Subunternehmer auf Stundenbasis gegen Rechnung ja noch mehr? Bei der IHK wird man übrigens gut beraten:wink:

Viel Erfolg

Hallo Leute,
vielen Dank schon mal für die Antworten.
Also Die Sache mit der Anmeldung werde ich mit nem St-berater besprechen.
Weiß jetzt etwas mehr.
Was die Sicherheit betrifft denke ich schon das es sicher ist, Reflektoren, Lichter etc. sind an dem Fahrrad montiert. Es wird ja fast nur in der Innenstadt bewegt, also kaum auf der öffentlichen Strasse.
Es war wie gesagt ein Gedanke von mir… das muss alles ausgearbeitet werden… kalkuliert, etc.
Danke für die Antworten.
Gruss
perez5

Hallo perez5!

Deine Fragen beziehen sich eher aufs Arbeitsrecht als auf Marketing & Werbung - ich kann also nur mit Halbwissen und ohne Gewähr antworten.

Zu Frage 1:
Wenn Du noch jemanden einstellen willst, musst Du bestimmt ein Gewerbe anmelden. Der Angestellte muss ja angemeldet und z.B. kranken- und sozialversichert werden.

Zu Frage 2:
Ich denke nicht. Du fährst ja keine Leute spazieren. Was Du an Deinem Fahrrad anbringst, sollte Dir überlassen sein. Evtl. einfach mal bei der Stadt oder beim Gewerbe-/Aufsichtsamt oder so nachfragen.

Zu Frage 3:
Kommt drauf an, in welchen Angestellen-Verhältnis ihr steht. Bei normaler Festanstellung muss eine Meldung an die Krankenkasse erfolgen.

Wie gesagt, auf dem Gebiet bin ich kein Profi, da müsstest Du mal einen Arbeitsrechtler fragen. Bestimmt kann Dir auch das Arbeitsamt helfen. Vielleicht bekommst Du Zuschüsse wegen Existenzgründung?!? Aus einem mit Werbung beklebten Dreirad könnten ja auch zwei, drei, oder mehr werden…

Mein Weg würde zum Arbeitsamt gehen, die sind erfahrungsgemäß bei solchen Sachen nett und kooperativ - schließlich willst Du Arbeitsplätze schaffen :smile: Zudem kostet es nix.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen…

Viel Glück!
Martina

Kann leider nicht weiter helfen! Gruß

Hallo,

so einfach wird es nicht gehen: wenn Sie ein Fahrzeug umbauen (und dazu gehören auch Fahrräder) und damit gewerblich mit einem Angestellten unterwegs sind, sollten Sie folgende Dinge beachten:

1.) Ob Haupt- oder Nebenberuflich ist (zunächst) nur steuerlich relevant.

2.) Wenn Sie nur als Werbeträger unterwegs sind, wird Ihr Gewerbeschein auf „Werbung / Marketing“ etc. lauten.
Sollten Sie dagegen Werbung in eigener Sache machen wollen, lautet der Gewerbeeintrag dann entsprechend Ihrer Geschäftsfelder.
Die genaue Bezeichnung besprechen Sie am besten mit den Mitarbeitern des örtlichen Gewerbeamtes.

3.) Nur wenn Sie auf öffentlichem Raum etwas aufstellen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt bzw. des Grundstückseigentümers. Da Sie jedoch damit auf einem Dreirad herumfahren (lassen), nervt es ausser den Autofahrern niemanden.
Ob dies dann der Werbung zuträglich ist, ist ein anderes Thema.

4.) Wenn Sie jemanden einstellen, müssen SIe ihn selbstverständlich (sozial-) versichern, und zwar das ganze Programm: sie sind dann ein Arbeitgeber. Die genauen Vorgaben erfragen Sie bitte bei der IHK.

5.) Ob der Angestellte mit dem Fahrrad oder dem Dienstwagen unterwegs ist, spielt bei der Versicherung zunächst eine untergeordnete Rolle. Passiert etwas unterwegs, ist das ein Arbeitsunfall und KEIN Wegeunfall, da der „Einsatzort“ das Dreirad ist.

Allerdings kann es sein, dass Sie bei einem Unfall bei einem selbstgebastelten Gefährt i.V. mit einem Arbeitnehmer darauf Stress mit der Berufsgenossenschaft und anderen Institutionen bekommen.

Aus meiner Sicht sollten Sie in dieser Sache lieber einen Beratungstermin bei der IHK vereinbaren, als sich auf öffentliche Foren allein zu verlassen. Dafür ist die Sache zu komplex (von der Compliance-Seite her).

Gruß und viel Erfolg
FG

Guten Tag,

Hallo an alle Experten!
Ich möchte als Nebentätigkeit ein Werbebike betreiben.
D.h. Ich möchte ein Dreirad umbauen, ein doppelseitiges Rahmen

Hallo Perez5,

wir vekaufen gerade einige gebrauchte Werberäder die auch nach StVO i.O sind. Bei Interesse einfach eine Email an [email protected] senden. Viel Erfolg!

  1. Gewerbe bei der Stadt anmelden, egal ob haupt oder nebenberuflich

  2. Aushilfen werden bei der Bundesknappschaft angemeldet.
    vorher eine Brtgriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen

  3. Aushilfen sind über die berufsgenossenschaft versichert. Auch dort müssen Sie den Betrieb anmelden

  4. Ob dieses Genehmungspflichtig ist, kann ich Ihnen nicht sagen.

Zu Punkten 1-3 am besten Hilfe bei einen Steuerberater in Anspruch nehmen

Zu Frage 1: Du darfst das Nebenberuflich machen, wenn Dein derzeitiger Arbeitgeber damit einverstanden ist. Schau diesbezüglich in Deinen Arbeitsvertrag. Wenn Du so öffenltich auftrittst, dann musst Du das als Gewerbe bei Dener Gemeinde anmelden (geht schnell). Du musst eben Deinem Gewerbe einen Namen selbst geben hier z.B. „Mobile Werbeaussagen“. Dann weiß es auch das Finanzamt und die Folge ist, Du musst eine ordentliche Buchhaltung machen, und eine Steuererklärung am Ende des Jahres abgeben. D.h. Steuern zahlen!

Zu Frage 2. Eine Genehmigungspflicht liegt in der Regel nicht vor, noch leben wir im freien Unternehmertum. Trotzdem gibt es Städte die eine eigene Ordnung dafür haben, Du musst Dich, wenn Du sicher gehen willst, Dich erkundigen. Du kannst aber ja auch mal einen Taxifahrer fragen, ob er für seine Werbung von der Stadt eine Genehmigung brauchte:

Zu Frage 3: Das hängt davon ab, welchen Vertrag Du mit der Person machst. Wenn es eine 400-Euro-Kraft ist gelten auch alle Gesetze dafür und es wäre sehr zu empfehlen, sie dann zu versichern. Bei einem Unfall wären die Folgen für Dich völlig unkalkulierbar! Du musst aber keine solchen Kräfte nehmen. Du kannst auch so freie Vereinbarungen treffen nach dem Motto, dass Dein Helfer in eigener Verantwortung, sich selbst versteuern und auch sonst keine Haftungsansprüche gegen Dich stellen kann. Auch da kannst Du z.B. mal einen Subunternehmer fragen die heute ja an so vielen Wohnungstüren klingeln wie z.B. von Hermes, Post, DPD u.ä.

Liebe Grüße
Polus