Werbefahrzeug auf öffentlicher Straße parken

Hallo,

mal angenommen eine Firma hat ein Fahrzeug großflächig mit Eigenwerbung beklebt. Diese Firma stellt nun das Fahrzeug gezielt zu Werbezwecken an stark frequentierten Straßen ab.

Benötigt man für eine solche Werbung eine Genhmigung?

Irgedwo glaube ich mal was von „Zweckentfremdung des Fahrzeugs“ gelesen zu haben.

MfG
Frank

Irgedwo glaube ich mal was von „Zweckentfremdung des
Fahrzeugs“ gelesen zu haben.

Hi,

Sondernutzung meinst Du, ist aber nicht der einzige Haken bei der Sache.

Aber lies selbst

https://www.handwerkermarkt.de/nachrichten/blitzlich…

Q-Gruß

Hallo,

mal angenommen eine Firma hat ein Fahrzeug großflächig mit
Eigenwerbung beklebt. Diese Firma stellt nun das Fahrzeug
gezielt zu Werbezwecken an stark frequentierten Straßen ab.

Benötigt man für eine solche Werbung eine Genhmigung?

Irgedwo glaube ich mal was von „Zweckentfremdung des
Fahrzeugs“ gelesen zu haben.

Hallo Frank

Keine Zweckentfremdung des Fahrzeugs sondern eine zweckfremde Sondernutzung des öffentlichen Strassenraums. Das Anbringen von Werbetafeln ist ohnehin ohne Genehmigung nicht erlaubt, wenn die Kommune den Verdacht hat, das der Anhänger nur zur Werbung geparkt wird braucht man ebenfalls eine Genehmigung.

Ob erlaubt oder nicht kommt deshalb auf den Besitzer des Strassenraumes an. Dieser kann dagegensteuern und diese Nutzung einschränken. Allerdings nicht willkürlich für beschriftete Fahrzeuge sondern generell für Fahrzeuge oder Fahrzeugtypen.

Durch Parkverbote für Solo geparkte Anhänger, LKW, Auflieger, Wohnmobile etc.
Durch Höchstparkdauer etc.

Da es meist kommunalen Strassenraum betrifft sind die Städte und Gemeinden zuständig. Verbote gelten dann etwa nur in ausgewählten Strassen oder generell für das Stadtgebiet.Die Ordnungshüter überwachen die Vorgaben und ahnden Verstösse.

Um Anhänger zu verbannen würde ja schon die Parkscheibenpflicht reichen. Allerdings können auch Verbote umgangen werden. Einfach durch regelmässiges Umparken der Werbeanhänger und zwischenzeitliche Anhängertypische Nutzung. Gegen die Werbeoldtimer (Trabbi, Käfer etc. )können die Städte ohnehin nicht viel ausrichten wenn sie eine Zulassung haben.

Gruss vonsales

Ok, danke Euch vielmals.
Dann werde ich mal das Ordnungsamt anrufen und nachfragen wie es aussieht mit Genehmigungen.