Werbefotos mit Markenprodukten erlaubt?

Hallo Gemeinde,

ich suche seit geraumer Zeit Informationen in einem theoretischen Beispielfall darüber, ob man auf selbst erstellten Werbe-/Atmo-Fotos (zur Veröffentlichung im Internet)Markenprodukte abbilden darf.

Beispiel 1:
Jemand möchte einen Atmo-Foto erstellen von einem Schreibtisch, auf dem
ein weißer Block liegt, auf dem ein Mont Blanc Füller liegt.

Beispiel 2:
Jemand fotografiert eine Person vor dem Adlon-Hotel in Berlin.

Darf dieser jemand (rein theoretisch) die selbst erstellten Fotos frei verwenden (z. B. auf seine kommerzielle Internet-Seite integrieren) - oder könnte das zu Problemen mit den Markeninhabern (Adlon bzw. Mont Blanc) führen.

Nur um der Nachfrage zuvor zu kommen: Das wären (in diesem Beispiel) absolut seröse Fotos. Weder geht es darum die Marke zu beschädigen - noch soll mit dem Foto auf andere hotels resp. Schreibgeräte hingewiesen werden.

Es geht nur um Atmo-Fotos auf einer kommerziellen Seite.

Vielen Dank Vorab!
AH

bei der Frage von Personen ist es eindeutig. Nur mit Einwilligung.

auch bei Produkten musst du aufpassen. Schau dich doch mal auf den istock-seiten um. sowohl bei den Bildern als auch bei den Beschreibungen, wie sie gemacht werden. Dann hast du eine gute Richtschnur was erlaubt ist.

Beispiel 1:
Jemand möchte einen Atmo-Foto erstellen von einem
Schreibtisch, auf dem
ein weißer Block liegt, auf dem ein Mont Blanc Füller liegt.

-Unproblematisch

Beispiel 2:
Jemand fotografiert eine Person vor dem Adlon-Hotel in Berlin.

Darf dieser jemand (rein theoretisch) die selbst erstellten
Fotos frei verwenden (z. B. auf seine kommerzielle
Internet-Seite integrieren) - oder könnte das zu Problemen mit
den Markeninhabern (Adlon bzw. Mont Blanc) führen.

-Wenn die Person einwilligt auch unproblematisch (Grundlage ist das KUG für die Person)

Hallo,

wie so oft, kommt es darauf an …

… zum Beispiel, für was da geworben wird. Wenn es ein Produkt ist, das in einem Zusammenhang mit den abgebildeten Marken steht, gibt es schnell Ärger. Wenn die dargestellte Marke auffällig im Vordergrund steht, ebenfalls. Wenn beim Adlon-Foto mit Stativ fotografiert, dann auch.

UWG § 5 dürfte hier einer der Ansatzpunkte sein, solche Fotos genehmigen oder zu unterlassen.

lg
Richard

Hallo Richard,

gibt es schnell Ärger Wenn beim
Adlon-Foto mit Stativ fotografiert, dann auch.

Warum das denn?

Neugierig,
Tinchen

Hallo Tinchen,

gibt es schnell Ärger Wenn beim
Adlon-Foto mit Stativ fotografiert, dann auch.

Warum das denn?

Gedeckt ist die Erlaubnis zur Fotografie und Veröffentlichung u.a. durch die Panorama-Freiheit § 59 Urh. Die erlaubt grundsätzlich die Anlichtung und Nutzung, allerdings nur dann, wenn ohne Hilfsmittel fotografiert wurde. Dazu gehören u.a. Stative, auch Teleobjektive gehören dazu. Und von einem anderen Gebäude aus darf man auch nicht fotografieren, selbst wenn man von dessen Eigentümer die Genehmigung hat.

lg
Richard

Hallo Richard,

Gedeckt ist die Erlaubnis zur Fotografie und Veröffentlichung
u.a. durch die Panorama-Freiheit § 59 Urh.

Richtig.

Die erlaubt
grundsätzlich die Anlichtung und Nutzung, allerdings nur dann,
wenn ohne Hilfsmittel fotografiert wurde.

Das lese ich aber nicht aus §59 UrhG:
Zitat:
„§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“

Nachtaufnahmen wären sonst generell verboten.

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,

Stimmt, das Verbot der Hilfmittel geht nicht aus dem Paragraphen §59 UrhG hervor, kommt aber in einigen Urteilen zum Tragen. Ob es immer +angewandt werden kann und wie, das entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. google mal nach „Hunderwasserhaus-Urteil“. Da müsste was kommen.

Nachtaufnahmen wären sonst generell verboten.

Tja :wink: , man kann auch ohne Stativ …

lg
Richard

Hallo,

Stimmt, das Verbot der Hilfmittel geht nicht aus dem
Paragraphen §59 UrhG hervor, kommt aber in einigen Urteilen
zum Tragen.

Tja,. dann solltest Du die auch mal nennen. Denn das:

„Hunderwasserhaus-Urteil“.

führt zu: http://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung
Und das hat genau gar nichts mit Hilfsmitteln zu tun.

Imho kann es auch gar nicht darauf ankommen, ob man ein Stativ verwendet oder vielleicht ein Weitwinkel- oder Teleobjektiv. Beides ist Teil / Anbauteil der Kamera. Zu unterscheiden von einer Leiter, einem Gerüst oder auch einer langen Stange mit Kamera oben dran - damit verlässt die Kamera nämlich jeweils den öffentlichen Raum, anders als mit Stativ.

Und natürlich ist das auch jedes mal eine Einzelfallentscheidung, es gibt mit Sicherheit keine abgeschlossene Liste von Hilfsmitteln, die erlaubt oder nicht erlaubt sind.
Gruß
loderunner (ianal)

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