Hallo Leute,
Person A möchte für eine Feier gerne Werbezettel in der Öffentlichkeit verteilen. Muss Person A auf den besagten Flyern einen Verantwortlichen im Sinne des Pressegesetzes (Bayern) vermerken?
Vielen Dank
Hallo Leute,
Person A möchte für eine Feier gerne Werbezettel in der Öffentlichkeit verteilen. Muss Person A auf den besagten Flyern einen Verantwortlichen im Sinne des Pressegesetzes (Bayern) vermerken?
Vielen Dank
Hallo,
m.E. ja - aber niemand kann nachpruefen ob die genannte Person (Adresse…) auch existiert weil diese nicht die Person sein muss welche die Flyer verteilt oder die Organisation leitet…
Gruss
Desperado