Werbekosten als Student und Verlustvortrag

Hallo Steuerexperten!

Ich habe eine Frage. Nehmen wir an, eine Person hat folgende Einkommen (in Euro) und Taetigkeiten:
2008 - 00000 - Student
2009 - 00000 - Student
2010 - 06500 - Student (10/12 Monate) + Angestellter (2/12 Monate)
2011 - 30000 - Angestellter

Im Prinzip koennte die Person dann fuer 2008 und 2009 eine Steuererklaerung abgeben und zumindest die Werbekostenpauschale von jeweils 920 Euro als Verlustvortrag angeben und akkumulieren.
Nun die Fragen:
a) Fuer 2010 gibt es wohl keine Moeglichkeit einen Verlustvortrag anzugeben, da das Einkommen zwar unter dem Freibetrag liegt, aber die Werbungskosten direkt vom Einkommen abgezogen werden. Richtig?
b) Kann ein Student die Pendlerpauschale als Werbekosten nutzen oder zaehlt das zu den Sonderausgaben?
c) Kann der akkumulierte Verlustvortrag aus den Werbungskosten fuer 2011 genutzt werden oder muss dieser bereis mit dem Einkommen von 2010 verrechnet werden? D.h. kann man sich den Verlustvortrag solange aufsparen bis es sinnvoll ist oder muss er mit dem ersten positiven Einkommen verrechnet werden?

Vielen Dank!

für 2008 und 2009 gibt es keinen Verlustvortrg aus der Werbungskostenpauschale.
Somit erübrigt sich die Frage des Verlustvortags
WK-Pauschbetrag erhält man nur, wenn man Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht und nicht automatisch.

hoffentlich habe ich dir geholfen.

tschüs

Hallo!

Ok, d.h. die Pauschale wird nur direkt mit den Einkuenften verrechnet, kann aber selbst nicht zu negativen Einkuenften fuehren. Fuer Werbungskosten generell (z.B. Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, etc.) trifft dies aber nicht zu, richtig?

Die Entfernungspauschale gibt es demnach fuer Studenten nicht, auch richtig?

Koennte jemand auch noch meine Frage c) beantworten? Das wuerde mich sehr interessieren, ob es eine Art Wahlrecht fuer den Einsatz des Verlustvortrags gibt.

Danke nochmals fuer die Hilfe!

Hallo,

schon sehr speziell deine Fragen, gleube nicht das ich da qualifiziert genug antworten kann. Also ich wüßte nicht, dass man als Student einen Verlustvortrag geltend machen kann und falls doch kannst du dir dieser sicher nicht aufsparen, sondern mußt ihn mit dem ersten positiven Einkommen verrechnen. Die Pendlerpauschale/Werbungskosten kann meines Erachtens auch nur ein Erwerbstätiger ansetzen, was ein Student ja nicht ist, dieser bekommt ja i.d.R. anderweitig noch finanzielle Unterstützung (ggf. Kindergeld, Bafög etc.). das scheint mir alles sehr wage, aber wie gesagt, das kann ich nicht 100%ig sagen.

VG tulpe