Hallo Steuerexperten!
Ich habe eine Frage. Nehmen wir an, eine Person hat folgende Einkommen (in Euro) und Taetigkeiten:
2008 - 00000 - Student
2009 - 00000 - Student
2010 - 06500 - Student (10/12 Monate) + Angestellter (2/12 Monate)
2011 - 30000 - Angestellter
Im Prinzip koennte die Person dann fuer 2008 und 2009 eine Steuererklaerung abgeben und zumindest die Werbekostenpauschale von jeweils 920 Euro als Verlustvortrag angeben und akkumulieren.
Nun die Fragen:
a) Fuer 2010 gibt es wohl keine Moeglichkeit einen Verlustvortrag anzugeben, da das Einkommen zwar unter dem Freibetrag liegt, aber die Werbungskosten direkt vom Einkommen abgezogen werden. Richtig?
b) Kann ein Student die Pendlerpauschale als Werbekosten nutzen oder zaehlt das zu den Sonderausgaben?
c) Kann der akkumulierte Verlustvortrag aus den Werbungskosten fuer 2011 genutzt werden oder muss dieser bereis mit dem Einkommen von 2010 verrechnet werden? D.h. kann man sich den Verlustvortrag solange aufsparen bis es sinnvoll ist oder muss er mit dem ersten positiven Einkommen verrechnet werden?
Vielen Dank!