hallo.
habe mal wieder einen werbespot bei einem international tätigen unternehmen angefragt. und wie üblich kommt die antwort:
_"vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an unserem Unternehmen.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, das wir Ihnen den gewünschten Werbespot aus werberechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen können.
Wir bedauern Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können und verbleiben "_
frage:
sind das einzig firmeninterne gründe? oder gibt’s ein werbegesetz, das solche dinge verbietet?
gruß
michael
Hallo Michael
aus Deiner Frage geht nicht hervor, was du mit dem Werbespot im Sinn
hast.
Normalerweise sind die Nutzungsrechte für Werbung klar definiert und
die Werbeagentur bzw. Urheber wollen für die Nutzung bezahlt sein.
Meistens werden Werbekampagnen für einen definierten Zeitraum
geplant. Eine weitere Nutzung wird dann neu verhandelt.
Gruss
Heinz
hallo heinz.
aus Deiner Frage geht nicht hervor, was du mit dem Werbespot
im Sinn
hast.
gar nix. ich will ihn einfach nur zum anschauen haben, weil ich ihn gut finde.
Normalerweise sind die Nutzungsrechte für Werbung klar
definiert und
die Werbeagentur bzw. Urheber wollen für die Nutzung bezahlt
sein.
also geht’s einfach um vertragliche vereinbarungen zwischen agentur und auftraggeber, ohne weiteren rechtlichen hintergrund?
gruß
michael
Hallo Michael
also geht’s einfach um vertragliche vereinbarungen zwischen
agentur und auftraggeber, ohne weiteren rechtlichen
hintergrund?
Normalerweise schon, da die Agentur dann (im Auftrag) weitere
Verträge mit Produktionsfirmen abschliesst. Alle Werke (Text. Bild,
Musik, Filme) unterliegen dem Urheberrecht, das in den meisten Fällen
beim Künstler bleibt. Dieser erteilt nur die Nutzungsrechte für eine
bestimmte Dauer und/oder Veröffentlichungsfrequenz.
Unter diesen Voraussetzungen ist es doch logisch, dass man Dir diese
Filme nicht zur Verfügung stellen kann, weil das eine zusätzliche
Nutzung ist. Dies auch wenn kein Geld fliesst oder Du hoch und heilig
versprichst, das niemandem sonst zu zeigen.
Gruss
Heinz
Hi,
Alle Werke (Text. Bild, Musik, Filme) unterliegen dem Urheberrecht, :das in den meisten Fällen beim Künstler bleibt.
Kleine Korrektur:
Nach unserem Urheberrecht gibt es kein „meist“ für Urheberrechte. Sie sind nicht übertragbar.
http://www.bwlh.de/Schwerpunkte/Medienrecht/medien-r…
Letztlich gehts immer nur um die Verwertungsrechte.
mfg Ulrich (IANAL)