Ich habe in 2008 eine Dachgeschoß-Eigentumswohnung gekauft, die ich als Freiberufler (Innenarchitektin) nicht nur privat, sondern auch beruflich nutze. Wir sind eine kleine WEG mit nur 6 Parteien (inkl. mir) und ich trug nun bei der letzten Versammlung (ich bin auch Beirat) vor, dass ich ein kleines (DIN A 5), edles Glasschild mit meinem Firmenlogo, Name und Tel.Nr. neben unseren Briefkästen auf einer Holzwand installieren möchte. Dabei schlugen die Wogen der Empörung über dieses Vorhaben hoch! Im WEG-Gesetz steht allerdings, dass dieses, soweit es keine grobe Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums darstellt, nicht zu versagen ist!
Wie soll ich mich verhalten?
Über konkrete Antworten würde ich mich freuen! Danke!
Hallo,
ich habe keine Ahnung davon, aber ich glaube wenn es die restlichen Eigentümer nicht wünschen, müssen Sie es so akzeptieren. Aber vielleicht erlauben sie Ihnen einen Aufkleber am Ihrem Briefkasten mit den erforderlichen Daten.
Bei uns ist es so, dass unsere Gebäude als reines Wohnhaus im Grundbuch eingetragen ist und somit kein Gewerbe erlaubt ist. Vielleicht sollten sie mal Ihre Grundbuchunterlagen einsehen, ob darin etwas vermerkt ist.
Viele Grüße
Eisenhut