Hallo Christian,
vielen Dank für deine Geduld und dein Interesse. Bin wirklich gerührt.
Nein. Sie ist immer an der Stätte der Produktion [nicht
Verkauf !!] genehmigungsfrei. Der Standsicherheitsnachweis
kann aber abverlangt werden.
Was ist, wenn Verauf sowie Produtionsstätte ein und derselbe Ort sind?
Oder missverstehe ich den Begriff Produktionsstätte?
Das ist keine ortsfeste Werbung. Sie ist nicht fest mit dem
Grund und Boden verbunden.
Achso. Da wird auch nochmal unterschieden? Das verwirrt mich. Denn als ich mal bei einem Getränkelieferanten nach Schildern fragte sagte die Frau: Das können Sie vergessen. Für jedes Werbeschild (diese Klappdinger) benötigen Sie einen Bauantrag und noch irgendeine Genehmigung, weil ja Werbung auf den Schildern ist (Bitburger, CocaCola, Appolinaris usw) Natürlich konnte sie da auch keine näheren Angaben zu den Verordnungen geben.
Als Bauwerk kann man es sicherlich als fliegende Bauten
einstufen. Da gibt aus aber noch Gaststättenvorschriften. Ein
Bauantrag ist da aber sicherlich notwendig. Aussnahmen gelten.
m.E. nur bei Volksfesten, Jahrmärkten etc., dass heisst wenn
Beginn und Ende exakt definiert sind. Standzeiten von über
drei Monaten sind keine Volksfest.
Der fiktive Imbiss bewegt sich alle zwei Wochen und geht auf einen Wochenmarkt. Erfüllt er hier die sogenannte Aussnahme?
Der Knabe ist wohl Sachbearbeiter für alle Ressorts,
Gruppenleiter und Amtsleiter in Personalunion. Oh je.
Der Knabe ist eigentlich mehr als 3 Personen und sie sitzen im Gewerbe- sowie Bauamt.
Wir leben auf dem Land und die Beamten sind allesamt ehemals Bauernjunge. Da ist es kein Zuckerschlecken Informationen zu erhalten.
Egal was ich frage es kommen statt Antworten immer nur Gegenfragen: „Ach ja?“ „wofür?“ usw. Selbst die Frage wie der sogenannte Frikadellenschein jetzt wirklich heisst kam die Frage: „Was wollen Sie? Sie haben doch ihre Karte?“
Das ist Quatsch. Die Frist ist laut der jeweiligen Bauordnung
drei oder vier Wochen [je nach Bundesland]. Es sei denn man
hat einen unvollständigen oder fehlerhaften Antrag. Da hat der
bauvorlageberechtigte Ingenieur wohl etwas geschlafen oder?
Die Firma hatte einen gewissenhaften Antrag ausgefüllt und auch eingereicht, nur die Jungs von diversen Ämtern waren sich nicht einig wer zuständig wäre und wie man den Antrag ablehnen könnte. Ob versehentlich oder absichtlich ist mir unbekannt, jedoch hatte ich das Vergnügen Kopien von internem Schreibwechsel zu erhalten. Darin waren auch Schriften von einem Bürgermeister der das wirtschaftliche Interesse seines Vergnügungsparks gefährdet sah. Es kamen jeweils 5 Beamte (Bauamt, Polizei usw) um sich den Standort anzuschauen. Aber bevor ich weiter ausschweife und vom Thema abkommen mache ich hier schluss.
Solltest du einen ähnlichen Fall kennen würde es mich freuen, wenn du darüber erzählen würdest.
Vielen Dank
rümel