Hallo!
Wir sind ein kleines Familienunternehmen mit Sitz im Außenbezirk von NRW. Wir haben an einer Landstraße auf einem Acker (Eigentum!) einen alten Heuwagen mit Werbeschildern aufgestellt.
Wir wurden nun aufgefordert, den Wagen wieder zu entfernen, da es untersagt wäre im Aussenbereich solche „Wagen“ zu platzieren. Es wäre auch vollkommen unabhängig, ob es sich hierbei um Eigentumsfläche handelt oder nicht.
Nach einigem Stöbern habe auch ich den Textauszug aus § 13 BauO NRW gelesen und frage mich, ob es zulässig ist, dass man auf seinem eigenen Grund, keine Werbung aufstellen darf, selbst wenn keine Gefährdung für den Straßenverkehr davon ausgeht?! (Sicht, Ablenkung
etc.)