Werbeschilder im Aussenbereich verboten?

Hallo!

Wir sind ein kleines Familienunternehmen mit Sitz im Außenbezirk von NRW. Wir haben an einer Landstraße auf einem Acker (Eigentum!) einen alten Heuwagen mit Werbeschildern aufgestellt.
Wir wurden nun aufgefordert, den Wagen wieder zu entfernen, da es untersagt wäre im Aussenbereich solche „Wagen“ zu platzieren. Es wäre auch vollkommen unabhängig, ob es sich hierbei um Eigentumsfläche handelt oder nicht.

Nach einigem Stöbern habe auch ich den Textauszug aus § 13 BauO NRW gelesen und frage mich, ob es zulässig ist, dass man auf seinem eigenen Grund, keine Werbung aufstellen darf, selbst wenn keine Gefährdung für den Straßenverkehr davon ausgeht?! (Sicht, Ablenkung
etc.)

Hallo,
hier geht es wohl eher um die gewerbliche Nutzung (Werbung) auf privatem Gelände.
Ich darf auch nur ein Firmenschild an meinem Haus anbringen, wenn das beim Gewerbeamt angemeldet ist.
Am besten mal da nachfragen.

Gruß

Guten Tag!
Auf diese Frage darf ich keine Antwort geben; Rchtsberatung ist nur den dazu berechtigten Personen erlaubt (und diese verdienen damit ihre Brötchen)!

Klaus