Werbeschilder und Ordnungsamt

Hallo,

wenn ein Werbeschild, vielleicht 60x60 cm, beleuchtet, montiert werden soll, welche Höhe über Gehweg sollte es mindestens haben? Könnten sich ja Fahrradfahrer auf dem Gehweg (!!) den Kopf stoßen. Unterhalb gewisser Höhe will die Stadt auch ihren Obulus. Ich habe gehört, 2,30m sind ok. Stimmt das?

Gruß
Selorius

Moin,

Ich habe gehört, 2,30m sind ok. Stimmt das?

ich habe gehört, daß das Deine lokalen(!) Ordnungsbehörden wissen. Das stimmt!

Gandalf

Hallo,

wie Gandalf richtig schreibt: Das ist Kommunalrecht - in jeder Kommune anders.

VG
EK

Hallo

2,30 m sind Vorschrift für die Unterkante von Verkehrsschildern über Radwegen, folglich müsste es auch für andere Hindernisse so sein. Die Kommune muss aber der Aufstellung zustimmen, ob mit oder ohne Obulus.

Gruß
smalbop

Hi,

Die Kommune muss aber der
Aufstellung zustimmen, ob mit oder ohne Obulus.

nee, das kommt auf die Umstände an. So pauschal ist die Aussage falsch.

Gruß Stefan

Hallo

Die Kommune muss aber der
Aufstellung zustimmen, ob mit oder ohne Obulus.

nee, das kommt auf die Umstände an. So pauschal ist die
Aussage falsch.

Kommt drauf an, wie man die Aussage versteht… :wink:

Du hast sie offenbar anders verstanden (nämlich im Sinne von „Die Gemeinde ist verpflichtet“) als ich sie gemeint habe (nämlich im Sinne von „Ohne Zustimmung der Gemeinde geht nichts“).

Wer den öffentlichen Verkehrsraum oder den Luftraum darüber nutzt, muss erstens eine Sondernutzungserlaubnis beantragen und zweitens eine verkehrsrechtliche Anordnung.

Gruß
smalbop

Hi,

stimmt total! Es sind 2,30m und dat Ding muß kleiner als 75cm sein…

Danke!

Gruß
Selorius