ich habe vor einiger Zeit eine Firma für Nebenberuflichentätigkeiten gegründet.
Seit ca. 2 Wochen bekomme ich unerwünscht fast täglich Werbung, als Brief- oder Katalogwurfsendungen.
Ich rufe jeden Tag bei jeder Firma an, die mir Werbung zu sendet um diese Abzubestellen. Aber es wird nicht weniger.
Ich habe bei der Post angerufen und gebeten das sie mir diese Werbung nicht zu stellen. Den Ihre Antwort war knapp: Wenn eine Persönliche Adressierung vorliegt, muss die Post/ Werbung zugestellt werden!
Und jetzt brauche ich EURE HILFE!
Was kann ich dagegen tun? Wo muss ich mich melden? Geht es online, telefonisch oder nur postalisch?
Muss er nicht. Er kann auch anweisen, dass die Post den Müll gleich entsorgt. Und selbst wenn: wenn das Absender für sein Mailing Fremdadressen eingekauft hat, ist ein Abgleich eh nicht möglich.
Wenn perönlich adressiert, kann -wie vom UP angegeben- die
Post nicht vorher müllen.
Jedenfalls zahlt ein Rückempfänger Porto, das ist wichtig.
a) Er muss diesen Brief nicht annehmen, weil er die Post nicht mit dem Rücktransport beauftragt hat. Post wird die Briefe dann vernichten.
b) Löst dein Prolbem in keinster Weise, weil
b) 1. der Versender keinen Schaden hat
b) 2. du nur die Arbeit, den Brief zu markieren und in den nächsten Briefkasten zu stecken
b) 3. der Versender deinen Willerwillen gegen diese Werbung nicht aufnehmen kann und somit
b) 4. dich beim nächsten Mal wieder anschreiben wird
Ich geb`s auf. Da ist soviel Unlogisches enthalten, auf die noch
zu widersprechen wäre.
Die Post entsorgt den Brief ??? M.E. nicht zulässig.
Vorschlag an Jede, M.Ph.: Rat bei Post einholen und hier das
Ergebnis mitteilen.
Hallo !
Trage Dich in die sog. „Robinson-Liste“ ein. Google mal danach!
Der Eintrag ist kostenlos (ACHTUNG ! Es gibt Dienstleister die sich für Eintrag bezahlen lassen!).
Ganz dürfte die Dein Problem nicht lösen, es wird aber auf jeden Fall weniger.
Da du scheinbar mit der Materie jeden Tag zu tun hast, erkläre mir mal die Unlogik wenn du kannst???
Hat der 1. Absender der Post den Beförderungauftrag erteilt? Wohl kaum?
Kann eine falsche Adresse an den Adresseigner zurückgespielt werden? Wohl kaum?
Was glaubst du passiert mit den Briefen, bei welchen der Empfänger verzogen oder verstorben ist und das Werbeschreiben keine Vorausverfügung hat?
Und selbst wenn…
glaubst du wirklich für eine Sekunde, dass diese paar Cent Gebühren einem Werbetreibenden stören? Da sind schon die Kosten höher sich dieses Schreiben anzusehen als es einfach wegzuwerfen. Ganz zu schweigen von den Gesamtkosten einer solchen Werbeaktion, die leicht 5-stellige Summen und mehr annehmen kann.
Persönlich adressierte Werbesendungen können Sie nur dadurch verhindern, dass Sie der Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung widersprechen.
Widersprechen Sie zuerst bei www.direktmarketing-info.de online der Nutzung ihrer Adressdaten, die Mitgliedern im Deutschen Direktmarketing Verband e.V. (DDV) aus deren Adresslisten verwenden.
Vermerken sie auf allen künftigen Kontaktaufnahen (Angebote, Bestellungen) ausdrücklich:
„Ich widerspreche der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung“.
Mit gleichem Text mahnen sie per Einwurfeinschreiben die Mailer ab.
Fruchtlos, können sie sie per Anwalt (Verzugsschaden, Kosten trägt Schuldner) nach § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit anzeigen.