Werbeverbot für Freiberufler?

Hallo,

habe vor kurzem in einem Gespräch am Rande mitbekommen, dass Freiberufler nicht werben dürften.

Bislang dachte ich, dass sich das auf Ärzte und Anwälte usw. bezieht. Wie sieht es denn z.B. für freiberufliche Berater bzw. Dozenten aus?

Wäre schön, wenn ihr mir auch Paragraphen dazu nennen könntet, da ich nicht weiß, in welchem Gesetz ich dazu nachschlagen könnte.

Viele Grüße
Merlinchen

Hallo,

das Thema Werbeverbote muss man sehr differenziert betrachten. Geregelt wird es durch die Berufsordnungen der berufsständigen Selbstverwaltungsorgane bzw. teilweise auch durch Gesetz und ist gerade in den letzten Jahren immer mal wieder massiv diskutiert und auch geändert worden.

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass es heute keine generellen Werbeverbote mehr gibt. Allerdings wird teilweise massiv reglementiert, wie wofür geworben werden darf. So ist es in der Anwaltschaft grundsätzlich verboten um die Erteilung eines konkreten Mandats zu werben. D.h. ich darf nicht aus dem Auto aussteigen und Visitenkarten verteilen, wenn ich gerade einen Verkehrsunfall gesehen habe. Und auch eher abstrakt auf die direkte Mandatserteilung gerichtete Werbung ist verboten. Wenn ich also auf der Homepage das aktuelle BGH-Urteil zu Eheverträgen zum Anlass nehme die Leute aufzufordern, mich mit einer Überprüfung ihrer bestehenden Eheverträge zu beauftragen (und evtl. hierfür sogar einen Pauschalpreis anbiete), bekomme ich ganz sicher Haue von der Kammer. Was ich aber uneingeschränkt machen kann, ist eine sachliche Darstellung von mir und meiner Arbeit, und damit wären wir bei der schwierigen Frage, was noch sachlich ist, und was nicht mehr. Hierzu gibt es eine Menge unglaublicher Urteile (Bremsenquitschen, Unfallsound in einer Radiowerbung OK, Stierkopf als Kanzleilogo verboten, Gästebuch auf Homepage je nach Gericht, …) und es ist einerseits verblüffend, womit Kollegen eines doch eigentlich überwiegend seriösen Berufsstandes meinen Mandanten ködern zu müssen, andererseits unbegreiflich, woran Kollegen Anstoß nehmen.

Ich habe mal eine Zeitlang für einen juristischen Onlinedienst gearbeitet, bei dem es insbesondere um die anwaltliche - werbliche - Selbstdarstellung ging, und in der Zeit intensiv auf diesem Gebiet gearbeitet und mit den beiden wohl führenden dt. Köpfen zum Thema, Nico Härting aus Berlin und Kleine-Cosack aus Freiburg, viel zu tun gehabt und man kann nur sagen, dass man viele Dinge einfach vor Ort austesten muss, und sich ggf. einen Rüffel von der Kammer gönnen muss, wenn man Sicherheit bekommen will.

Im Bereich der Ärzte läuft es ähnlich, aber momentan wohl noch strenger als bei den Anwälten. Steuerberater sind ungefähr den Anwälten gleichgestellt, und bei anderen anerkannten freien Berufen, gibt es wohl eine eher großzügigere Regelung. Und was sich sonst so alles noch „freier Beruf“ schimpft, kann ja ohnehin machen was er will.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

habe vor kurzem in einem Gespräch am Rande mitbekommen, dass
Freiberufler nicht werben dürften.

Bislang dachte ich, dass sich das auf Ärzte und Anwälte usw.
bezieht. Wie sieht es denn z.B. für freiberufliche Berater
bzw. Dozenten aus?

Ärzte werden von Telefonbuchverlagen direkt angesprochen, ob sie in speziellen Verzeichnissen gelistet werden wollen oder ob der Zusatz Arzt und Fachrichtung ihre Freizeit beeinträchtigt. Es ist ja auch ein regionales Service-Angebot, das die Infrastruktur aufwertet. Wer drei Häuser weiter jemanden kennt, spart sich Warte- und Wegezeiten. Warum soll das bei dem Zeit- und Arbeitsaufwand für dein Informationsmonopol anders sein? Zeit ist Geld. Auch im Real Live. Schon dein Schild an der Tür ist wichtig. Und diverse Artikel in Regionalzeitungen nützen dir bestimmt auch, wenn sie durchwachsen genug sind und nicht nur schönfärben. Blanke Werbung stößt eher ab. Viel Spaß beim Klinkenputzen in diversen Redaktionen.

Gruß.

Hallo Merlinchen,

habe vor kurzem in einem Gespräch am Rande mitbekommen, dass
Freiberufler nicht werben dürften.

Bislang dachte ich, dass sich das auf Ärzte und Anwälte usw.
bezieht. Wie sieht es denn z.B. für freiberufliche Berater
bzw. Dozenten aus?

Angesichts der Kleinanzeigen in FAZ/FASZ v.a. im Stellentzeil glaube ich nicht an Werbebeschränkungen für Dozenten.
Wiz Ausführungen scheinen dies zu bestätigen.

aber INAL

Tschuess MArco

Hi Merlinchen,
das ist eine Wunschvorstellung, die leider sehr viele Fürsprecher hat und dadurch ideologischen Charakter und damit auch Erfolg. Freiberufler sind vorzugsweise selbst wenn sie körperlicher Arbeit nachgehen, Geistesschaffende, die im Erfolgsfalle dem Mittelstande zugehörig sind, also aus den Extrembereichen fortfallen, in die so gerne die Gesellschaft unterteilt wird. Damit ist die Zielrichtung klar: Intellektuelles Eigentum mit seiner Grenzenlosigkeit hinsichtlich Werteschöpfung auszubremsen, sei es mit Verboten, für sein Leistungsangebot zu werben. Diese Verbote sind menschenrechtswidrig im Sinne des Artikels 23 Allgem. Erklärung der
UN hinsichtlich Freiheit der Berufsausübung und gegen Artikel 25 des Grundgesetzes.
Gruß Chris

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