Hallo Irie,
sorry für die späte Antwort, aber ich war einige Zeit beruflich unterwegs gewesen.
Ich habe auf einer Website (http://poertschach.net/st-01.htm)
gesehen, dass der Inhaber die Website ohne Gewinnabsicht
betreibt, ABER trotzdem angeführte Institutionen mit
Name/Anschrift/Telefonnr./Website repräsentiert ohne diese
Firmen um Erlaubnis zu fragen. (Meistens wird auch keiner
etwas dagegen haben)
Die Seite sieht für mich eher aus wie eine offizielle Seite der Gemeinde Pörtschach in Österreich, so dass dort auch österreichisches Recht gilt. Da kenne ich mich leider nicht aus.
Generell gilt erstmal, dass Firmendaten keine personenbezogenen Daten sind und daher auch nicht unter das Bundesdatenschutzgesetz fallen.
Hierbei ist es unerheblich ob die Seite eine Gewinnabsicht hat oder nicht.
Wie kommen die Firmen denn auf diese Seite?
In Deutschland ist es gang und gäbe, dass sich Firmen selber in die Listen ihrer Gemeinden oder Kreise eintragen können, bzw. dies per Mail an den Verantwortliche bei der Stadt erbitten.
Es sind keine Quellen angegeben, also müsst das rechtlich
unzulässig sein.
Quellen müssen nicht angegeben werden, wenn die Daten z.B. per Formular eingetragen werden können oder von jemandem manuell auf Aufforderung per Mail eingetragen werden. Auch wenn die Daten auf anderem Wege zusammengetragen werden, sind dies doch öffentlich zugängliche Daten - obendrein noch von Firmen.
§4 des Bundesdatenschutzgesetzes sagt in §4 Abs. 1:
„Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.“
hinzu kommt noch §28 Abs. 1 Nr. 3
" Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig,
3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt."
Wenn die Daten also aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen stammen, dann spricht nichts gegen die Verwendung, unabhängig davon ob eine Quellenangabe genannt wird oder nicht.
1.) Würde man Quellen angeben, wäre es dann erlaubt auf einer
„privaten“ Website alles so anzuführen wie im obigen Link?
Handelt es sich denn um eine private Seite oder um die offizielle Seite der Stadt?
Ansonsten s.o.
2.) Würde man Einzelunternehmer werden, müsste man dann trotz
Quellenangabe Betriebe um Erlaubnis fragen?
s.o.
Solange es sich nur um die öffentlich zugänglichen Daten handelt sehe ich da keine Probleme. Bei allen weiteren personenbezogenen Daten brauchst Du entweder einen gesetzlichen Grund (z.B. Vertragsrecht) um die Daten zu speichern oder die explizite Erlaubnis des Betroffenen
So weit ich bescheid weiß, darf man von zB Hotels, nicht aber
Privaten, die Daten verwenden. Täusche ich mich in irgendeiner
s.o.
ABER:
Diese Ausführungen gelten für das deutsche Bundesdatenschutzgesetz und ich bin mir nicht sicher, wie das in Österreich aussieht.
Viele Grüße
Robert