Werbewebsite & Datenschutz von angef. Betrieben

Ich habe auf einer Website (http://poertschach.net/st-01.htm) gesehen, dass der Inhaber die Website ohne Gewinnabsicht betreibt, ABER trotzdem angeführte Institutionen mit Name/Anschrift/Telefonnr./Website repräsentiert ohne diese Firmen um Erlaubnis zu fragen. (Meistens wird auch keiner etwas dagegen haben)

Es sind keine Quellen angegeben, also müsst das rechtlich unzulässig sein.

1.) Würde man Quellen angeben, wäre es dann erlaubt auf einer „privaten“ Website alles so anzuführen wie im obigen Link?

2.) Würde man Einzelunternehmer werden, müsste man dann trotz Quellenangabe Betriebe um Erlaubnis fragen?

So weit ich bescheid weiß, darf man von zB Hotels, nicht aber Privaten, die Daten verwenden. Täusche ich mich in irgendeiner Hinsischt, klärt mich bitte auf :smile:

Freudliche Grüße
irie88

Eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht berechtigt in keinem Fall zu irgendwelchen Verletzungen von Persönlichkeits- oder Urheberrechten !

In wettbewerbsrechtlicher Hinsicht könnten zwar Lockerungen allzu rigider AGB-Regelungen in Form eines reduzierten allgemeinen Verbraucherschutzes beansprucht werden - aber ebenfalls nicht von Eigentumsrechten.

Hallo Irie88,

also, hier sollte man zuerts mal den Ball Flachhalten und sich die Webseite geneuer ansehen. Bei den dort angegebenen Adressen handelt es sich nicht um reine Privatadressen sondern um Firmen und Dienstleister. Ich denke, dass hier keiner traurig sein wird, das er dort öffentlich genannt wird. Imerhin unterliegen die Firmenadressen nicht direkt dem Datenschutz im Sinne der zurzeit geltenden EU Richtlinie. Eine schriftliche opt-in Erklärung ist hier nicht erforderlich. Ich beziehe mich hier auf die EU Richtlinie, da mir das österreichische Datenschutz nicht geläufig ist.
Das hier das Impressum fehlt ist mir schleierhaft. Sollte so eigentlich auch in Österreich erforderlich sein.
Bei dieser Webseite handelt es sich nivht um eine private Seite sondern um eine halbamtliche Seite der Arbeitsgemeinschaft Kartographie des Herrn Magister Herwig Moser. Gut, die Webseite ist nicht besonders gelungen und weist ein paar Ungereimtheiten auf.
Aber, wo liegt denn das Problem?

Der Datenschutzbeauftragte

  1. da haben sie recht, soweit ist mir das geläufig.

  2. Das verstehe ich nicht wirklich…

Hallo lieber Olaf Wejnar,

ja, hierbei handelt es sich ausschließlich um Firmen und natürlich wird keiner beanstanden wenn für ihn Werbung gemacht wird, aber ich dachte dass es trotzdem nicht zulässig sein würde diese Firmendaten einfach auf eine Website stellen zu dürfen.

„Imerhin unterliegen die Firmenadressen nicht direkt dem Datenschutz im Sinne der zurzeit geltenden EU Richtlinie.“
Bedeut das, ich darf diese Daten wie auf dieser Website oben ersichtlich auf einer (Werbe)website anführen ohne zuvor eine Mail/Brief zu tätigen? Ich habe geplant, später mit Bannern Einnahmen zu erwirtschaften bzw. manchen Firmen bsp. eine Fotogalerie gegen Entgelt zu ermöglichen.

„Das hier das Impressum fehlt ist mir schleierhaft. Sollte so eigentlich auch in Österreich erforderlich sein.“
Ja, sehe ich auch so.

„Bei dieser Webseite handelt es sich nivht um eine private Seite sondern um eine halbamtliche Seite der Arbeitsgemeinschaft Kartographie des Herrn Magister Herwig Moser.“ Die Website selbst „sollte“ privat sein, nur dieser Teil der Seite bezieht sich auf die Karte.

„Aber, wo liegt denn das Problem?“
Mich interessiert es, ob ich als (vorerst) Privatperson eine Hobbyseite (hoffentlich gelungener als die Angeführte) mit all den Hoteldaten wie >Name, Kontaktperson, Anschrift, Telefon, Website und E-Mail

Hallo Herr Pirker,

vorsicht ist geboten! Auch wenn im eigentlichen Sinn keine schriftliche opt-in Erklärung erforderlich ist kann der betroffene Adressat trotzdem jederzeit Wideruf gegen die Nennung seiner Kontaktdaten einlegen! Das gilt es zu beachten.
Des Weiteren muss man aufpassen, dass wenn keine Einwilligung der betroffenen Firmen vorliegt die offensichtliche Vermarktung von Kontakt- und Adressdaten als potentiellen Adresshandel angesehen werden kann! Und dies ist zumindest in Deutschland Bußgeldbewährt!
Also, um auf Nummer Sicher zu gehen ist es Ratsam eine schriftliche Einwiligung der betroffenen einzuholen.

Der Datenschutzbeauftragte.

Hi irie88,

ohne mir jetzt jede einzelne Seite anzusehen, ist eine private Webseite nicht den gleichen Restriktionen und Auflagen unterworfen, wie eine kommerzielle.

Auch werden Unternehmen als juristische Personen nicht vom Datenschutzrecht geschützt.

Allerdings ist auch eine private Website ein „öffentliches Medium“, das nicht einfach alles veröffentlichen darf, was einem so einfällt.

Sofern personenbezogene Daten veröffentlicht werden, ist deren Einwilligung einzuholen (unter Mitteilung des Zweckes) und jederzeit widerrufbar.

Bei Unternehmen kommt man sehr schnell mit Wettbewerbs- und Markenschutzrechten in Konflikt, wenn man diese ungefragt aufführt, am besten noch mit deren Logo.

Ich würde sicherheitshalber IMMER andere Leute und Firmen fragen, ob sie eine Veröffentlichung gestatten. Anderenfalls wird es sehr schnell sehr teuer, auch in Österreich.

Eine persönliche Anmerkung: diese Website sollte eigentlich von der Gemeinde selbst betrieben werden; erst recht, wenn der Bürgermeister gleich auf der Landing-Page erscheint.

Es könnte auch zu Konflikten kommen, wenn nicht klar ersichtlich ist, dass es sich um eine private Website handelt (auch wenn das Design diesen Rückschluss zulässt). Nicht dass jemand denkt, er wäre auf der offiziellen Homepage der Gemeinde…

Meine 2 Cents
FG

Vielen Dank für die Antwort :smile:

Ok, so habe ich mir das schon gedacht. Also wäre besser, zuvor eine Einwilligung einzuholen als die Daten online zu setzen und die Firmen erst im nachhinein zu informieren ob sie es wünschen weiter präsent zu bleiben?

Als schriftliche Einwilligung zählt also auch eine opt-in Erklärung, in Form eines Briefes/Mails/Fax.

Die einfachste Methode wäre für mich, eine Art Online-Formular wo die jeweilige Firma ein Häkchen als Einwilligung setzten kann. Wäre das zulässig?

Ansonsten vielen lieben Dank :smile:

Freundliche Grüße
Christoph Pirker

Hallo bluepower530,

vielen Dank auch dir für diese sehr gut verständliche und ausführliche Antwort :smile:

„Bei Unternehmen kommt man sehr schnell mit Wettbewerbs- und Markenschutzrechten in Konflikt, wenn man diese ungefragt aufführt, am besten noch mit deren Logo.“

Ich habe vor, eine Plattform zu erstellen, wo alle Gastro-Betriebe sich präsentieren können und auch selbst einloggen und Daten verändern. Jeder Betrieb hat auch die Möglichkeit selbst Bilder hochzuladen (wo ich mich absichere), während ich nur die „Grunddaten“ ohne Fotos etc. einstellen wollte.

„Ich würde sicherheitshalber IMMER andere Leute und Firmen fragen, ob sie eine Veröffentlichung gestatten. Anderenfalls wird es sehr schnell sehr teuer, auch in Österreich.“
Werde ich machen. Ist es „egal“ auf welche Art ich das mache? Es muss nur schriftlich zur Kenntnis genommen werden, eine Unterschrift wäre wahrscheinlich optimal, während ein Online-Formular mit Häkchen (jeder betrieb bekommt sowieso Zugangsdaten) für mich die einfachste Lösung wäre.

„Eine persönliche Anmerkung: diese Website sollte eigentlich von der Gemeinde selbst betrieben werden; erst recht, wenn der Bürgermeister gleich auf der Landing-Page erscheint.“ Die Gemeinde hat keine Seite. Wie der Betreiber mit der Gemeinde kooperiert, bzw. ob er das tut ist mir schleierhaft und kann ich auch eher verneinen.

„Es könnte auch zu Konflikten kommen, wenn nicht klar ersichtlich ist, dass es sich um eine private Website handelt (auch wenn das Design diesen Rückschluss zulässt). Nicht dass jemand denkt, er wäre auf der offiziellen Homepage der Gemeinde…“
Sie beziehen sich auf die obige Website. Wie gesagt möchte ich bei Zeiten eine Werbeagentur gründen, lediglich eine Plattform für Betriebe, was mit der Gemeinde direkt nichts zu tun hat.

Freundliche Grüße
Christoph Pirker

Hallo Christoph Pirker,

gern geschehen :smile:

Anbei meine Anmerkungen dazu:

Ich habe vor, eine Plattform zu erstellen, wo alle
Gastro-Betriebe sich präsentieren können und auch selbst
einloggen und Daten verändern. Jeder Betrieb hat auch die
Möglichkeit selbst Bilder hochzuladen (wo ich mich absichere),
während ich nur die „Grunddaten“ ohne Fotos etc. einstellen
wollte.

Von alleine kommen die Firmen eher selten. Ich würde die Unternehmen aktiv ansprechen (Flyer, anrufen oder - wenn’s die Leber aushält - vorbei gehen und ein Bierchen trinken :wink:
Wenn jemand „anbeißt“ - Kleiner VErtrag mit den Nutzungsbedingungen ist immer gut. Das geht aber auch Online: AGB auf die Website und wie bei einem Forum kann sich das Unternehmen anmelden. Bei Bildern müssen Sie aufpassen, dass Sie als Webseitenbetreiber keine Schwierigkeiten bekommen, wenn die Unternehmen nicht die Rechte daran haben.

„Ich würde sicherheitshalber IMMER andere Leute und Firmen
fragen, ob sie eine Veröffentlichung gestatten. Anderenfalls
wird es sehr schnell sehr teuer, auch in Österreich.“

Werde ich machen. Ist es „egal“ auf welche Art ich das mache?

Grundsätzlich ja, aber aus Gründen der Beweiskraft immer schriftlich, mindestens per E-Mail.

Es muss nur schriftlich zur Kenntnis genommen werden, eine
Unterschrift wäre wahrscheinlich optimal, während ein
Online-Formular mit Häkchen (jeder betrieb bekommt sowieso
Zugangsdaten) für mich die einfachste Lösung wäre.

Geht auch. Nehmen Sie das „Double-Opt-In“ Verfahren wie bei einem Newsletter oder Forum - dann haben Sie später den Nachweis der Einwilligung.

„Eine persönliche Anmerkung: diese Website sollte eigentlich
von der Gemeinde selbst betrieben werden; erst recht, wenn der
Bürgermeister gleich auf der Landing-Page erscheint.“ Die
Gemeinde hat keine Seite. Wie der Betreiber mit der Gemeinde
kooperiert, bzw. ob er das tut ist mir schleierhaft und kann
ich auch eher verneinen.

Hm … zumindest sollte er es tun; ein „Gewohnheitsrecht“ aus 10 Jahren Webseite betreiben kann er kaum ableiten - aber das ist deren Sache.

„Es könnte auch zu Konflikten kommen, wenn nicht klar
ersichtlich ist, dass es sich um eine private Website handelt
(auch wenn das Design diesen Rückschluss zulässt). Nicht dass
jemand denkt, er wäre auf der offiziellen Homepage der
Gemeinde…“
Sie beziehen sich auf die obige Website. Wie gesagt möchte ich
bei Zeiten eine Werbeagentur gründen, lediglich eine Plattform
für Betriebe, was mit der Gemeinde direkt nichts zu tun hat.

Das wäre dann eine kommerzielle Website, was auch in Ordnung geht (rechtssicheres Impressum nicht vergessen, Datenschutzerklärung etc.). Finde ich gut. Drücke Ihnen die Daumen, das klappt schon!! (Daumen drück).

Freundliche Grüße

Frank Giebel

Freundliche Grüße
Christoph Pirker

Sorry, hatte nur den juristisch etwas interessanteren Teil der Frage beantwortet.

Für Daten, die ohnehin - ungehindert und unabweisbar gewollt - öffentlich breit weiterverbreitet werden, ergibt sich weder aus Urheber- noch aus Persönlichkeitsrecht irgendein erkennbares Schutzrecht.

Guten Tag.
Datenschutz bezieht sich immer auf ‚natürliche Personen‘, also Menschen, nicht auf Firmen oder Institutionen.
Insofern berühren die von Dir angeführten Fragen keine Datenschutzprobleme.

Überhaupt wird mir Dein Problem nicht deutlich.
Auf der von Dir angeführten Website ist eine nicht wertende Zusammenstellung von allgemein zugänglichen Daten und Links. Was verlangst Du als Quellenangabe? „Internet“ oder „Unterkunftsverzeichnis“ oder „Telefonbuch“?

Soweit nicht auf strafbewehrte Seiten (Porno, Nazis etc)
verlinkt wird, sehe ich da keine Probleme.

Hallo,
zuverlässig kenne ich mich in diesem Bereich nicht aus. Aber alles was ich aus der Rechtsprechung kenne, zeigt mir, dass von einem solchen Vorhaben nur dringend abgeraten werden muss. Der Name eines Unternehmens ist urheberrechtlich geschützt und niemand muss dulden, dass er auf einer „nichtgewerblichen“ Homepage genannt wird, zumal der eindruck erweckt wird, die Firma würde dies billigen. Das hat mit Sicherheit teure Abmahnungen zur folge.

Gruss Siegfried

„Bei Bildern müssen Sie aufpassen, dass Sie als Webseitenbetreiber keine Schwierigkeiten bekommen, wenn die Unternehmen nicht die Rechte daran haben.“

Ich kann mich mit einem Formular mit Häkchen absichern, ich schätze das müsste „reichen“, oder? Bevor dann das Unternehmen nicht bestätigt hat, dass die Bilder von ihnen persönlich sind, bzw. die Rechte bei denen liegen wird kein Bild angezeigt.

Weiters macht eine Werbeagentur in unserer Nähe einfach selbst Fotos bei den Unternehmen (ohne einen richtigen Fotografen, soweit ich weiß muss man dafür ein Fotografengewerbe haben)…

Erneut vielen lieben Dank :smile: Freu mich riesig das Leute die ich nicht persönlich kenne, bereit sind ihre Zeit zu investieren.

Freundliche Grüße
Christoph Pirker

Hallo Herr Pirker,

nun, absolut sicher ist auch diese Methode nicht unbedingt.
Hierzu hat das BGH bereits Urteile, allerdings auch in beide Richtungen (pro & contra) gefällt.

Weitere, für Sie nützliche Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesdatenschutzbeauftragten:
http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeUndRechtsprechung/…

aber auch das hier könnte Sie interessieren:
http://cert.uni-stuttgart.de/doc/mailinglist/datensc…

Der Datenschutzbeauftragte

Hallo,

beim Einbinden von fremden Content auf Webseiten greift nicht das Datenschutzgesetz, sondern das Urheberrecht. Da kann man in jedem Falle nur dazu raten, die Erlaubnis vom Urheber einzuholen. Das gilt für Videos, Bilder, Texte etc… Auch beim Verlinken auf andere Seiten solltest du dir das o.K. vom Seitenbetreiber holen.
Das gilt auch, wenn „nur“ Adressen in einem bestimmten Zusammenhang auf Webseiten genannt werden - auch wenn das für einen guten Zweck ist.
Gruß
Ulliyo

Hi,

also ich bin kein Jurist, aber

ich habe noch nie gehört, dass es verboten ist, in einem neutralen Zusammenhang, wie das hier scheint (also nicht etwa auf Pornoseiten), Verweise auf fremde Homepages zu veröffentlichen.

Es ist sicher (Ihre Frage 2) völlig irrelevant, ob man Einzelunternehmer ist, gewinnorientiert oder nicht. Das Datenschutzgesetz macht keine Unterschiede.

Es gibt auch keine Ausnahme, Daten von Hotels zu verwenden. Das Datenschutzgesetz - ich wiederhole mich - kennt da keine Ausnahmen. Es geht darum, dass schutzwürdige Interessen von Personen nicht verletzt werden.

Wenn Sie auf dieser Seite genannt werden, es aber nicht wollen, würde ich das dem Betreiber der Seite einfach mitteilen; ich bin sicher, er löscht sie dann.

Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist.

Hoffe, trotzdem etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben. Im Zweifel siehe http://www.argedaten.at/recht/dsg2000.htm

LG
mike

Hallo Irie,

sorry für die späte Antwort, aber ich war einige Zeit beruflich unterwegs gewesen.

Ich habe auf einer Website (http://poertschach.net/st-01.htm)
gesehen, dass der Inhaber die Website ohne Gewinnabsicht
betreibt, ABER trotzdem angeführte Institutionen mit
Name/Anschrift/Telefonnr./Website repräsentiert ohne diese
Firmen um Erlaubnis zu fragen. (Meistens wird auch keiner
etwas dagegen haben)

Die Seite sieht für mich eher aus wie eine offizielle Seite der Gemeinde Pörtschach in Österreich, so dass dort auch österreichisches Recht gilt. Da kenne ich mich leider nicht aus.

Generell gilt erstmal, dass Firmendaten keine personenbezogenen Daten sind und daher auch nicht unter das Bundesdatenschutzgesetz fallen.

Hierbei ist es unerheblich ob die Seite eine Gewinnabsicht hat oder nicht.

Wie kommen die Firmen denn auf diese Seite?
In Deutschland ist es gang und gäbe, dass sich Firmen selber in die Listen ihrer Gemeinden oder Kreise eintragen können, bzw. dies per Mail an den Verantwortliche bei der Stadt erbitten.

Es sind keine Quellen angegeben, also müsst das rechtlich
unzulässig sein.

Quellen müssen nicht angegeben werden, wenn die Daten z.B. per Formular eingetragen werden können oder von jemandem manuell auf Aufforderung per Mail eingetragen werden. Auch wenn die Daten auf anderem Wege zusammengetragen werden, sind dies doch öffentlich zugängliche Daten - obendrein noch von Firmen.

§4 des Bundesdatenschutzgesetzes sagt in §4 Abs. 1:
„Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.“
hinzu kommt noch §28 Abs. 1 Nr. 3
" Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig,
3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt."

Wenn die Daten also aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen stammen, dann spricht nichts gegen die Verwendung, unabhängig davon ob eine Quellenangabe genannt wird oder nicht.

1.) Würde man Quellen angeben, wäre es dann erlaubt auf einer
„privaten“ Website alles so anzuführen wie im obigen Link?

Handelt es sich denn um eine private Seite oder um die offizielle Seite der Stadt?

Ansonsten s.o.

2.) Würde man Einzelunternehmer werden, müsste man dann trotz
Quellenangabe Betriebe um Erlaubnis fragen?

s.o.
Solange es sich nur um die öffentlich zugänglichen Daten handelt sehe ich da keine Probleme. Bei allen weiteren personenbezogenen Daten brauchst Du entweder einen gesetzlichen Grund (z.B. Vertragsrecht) um die Daten zu speichern oder die explizite Erlaubnis des Betroffenen

So weit ich bescheid weiß, darf man von zB Hotels, nicht aber
Privaten, die Daten verwenden. Täusche ich mich in irgendeiner

s.o.

ABER:

Diese Ausführungen gelten für das deutsche Bundesdatenschutzgesetz und ich bin mir nicht sicher, wie das in Österreich aussieht.

Viele Grüße
Robert

Hallo - hier der Betreiber der hier erwähnten Webseite.
Das hier dazu diskutierte Thema scheint von Interesse zu sein, den immer noch taucht der Link dazu in unseren Zugriffstatistiken auf.
Es geht bei der Fragestellung wohl nicht um die angesprochene Webseite direkt, trotzdem dazu die Sicht der Dinge aus Österreich.
Die Webseite wird privat betrieben und es gibt auch eine „offizielle“ Webseite. Auch die Zusammenarbeit vor Ort mit den offiziellen Stellen ist eine gegenseitige Notwendigkeit.
Das Layout und die dahinterstehende Technik (und Programierkünste) hat sich in den 12 Jahren des Bestehens der Webseite so entwickelt und ist daher nicht sehr professionell aufgemacht…
Kult ist anders :wink:
Zu den angesprochenen Eintragungen:
Alle persönlichen und gewerblichen Eintragungen auf der angesprochenen Webseite stammen von den „eingetragenen“ selber. Auf der Webseite biete ich die Möglichkeit der kostenlosen Eintragung und die entsprechenden Anfragen liegen daher auch schriftlich vor.
Der Rest der Eintragungen besteht aus Sehenswürdigkeiten, Ausflugzielen ec. und ist wohl unbedenklich?
Allgemein rechtlich zu dem Thema schaut es in Österreich etwas vernünftiger aus.
Den Unsinn für arbeitslose Rechtsanwältlein mit kostenpflichtigen Abmahnungen gibt es hier nicht. Eine Impressumpflicht für private Webseiten nach unserem Mediengesetz ist nicht vorgesehen. Es besteht darin lediglich eine Offenlegungspflicht. Mehr dazu bei Wiki.
Mein „Impressum“ gibt es auf der Start/Main Seite. Der „Arge Kartographie“ Hinweis auf der Webseite wurde vom Rechteinhaber des Ortsplanes so vorgeschrieben. Ist so ja wohl ersichtlich? Das Thema Datenschutz wegen der Eintragungen hat sich selbst erledigt.
Somit bin ich mi der hier angesprochenen Webseite (und dem Bürgermeister im Rücken) zumindest in Österreich wohl auf der grünen Seite.

Es gibt kein Datenschutz für Firmenanschriften bzw. Firmennamen. Das Datenschutzrecht bzw. die Datenschutzgesetze beziehen sich auf personenbezogene Daten (also Personen)

Anders sieht es aus wenn mit den Firmennamen unlauter Werbung gemacht wird. Dann kann man natürlich dagegen vorgehen. Hat aber dann nichts mehr mit Datenschutz zu tun.