Werbezettel verteilen

Guten Tag,
ich arbeite bei einem Fundraising-Projekt mit. Dort haben wir ein Büchlein hergestellt, das wir nun auf Märkten, bei örtlichen Händlern, … verkaufen (keine ISBN-Nummer).
Eine Idee war, nun auch mithilfe eines kleinen, freundlichen Werbezettels (Din A 6) auf das Buch und die Bestellmöglichkeit über unsere Homepage hinzuweisen.
Nun ist aber die frage: Dürfen wir solche Handzettel verteilen?
Wo?
Hinter Windschutzscheiben an Autos? In Briefkästen?
Oder darf man die nur als Stapelchen dort auslegen, wo die Inhaber es erlauben?
Müsste man etwas beantragen, um sie dann verteilen zu dürfen? Wenn ja: Welcher Antrag und bei wem?
Ich danke für eure Hilfe!
Ernei

Briefkästen ja, außer wenn ein Zettel aufklebt, bitte keine Werbung einschmeißen
zuschicken ja, ggf. vorher Robinson Liste nachschauen, wer nicht will
hinter Scheibenwischer nein
verteilen ja, ,auf öffentlichen Plätzen
Einleger in Zeitungen ja, aber das kostet
Auslegen, wo es erlaubt wird frag mal deinen Bäcker und deinen Frisör und deine Tankstelle und deine Bank, es ist ja ein soziales Projekt

Gruß
Helmut

Hallo Fragesteller,

die Verteilung von Werbeflyern durch Enwurf in Briefkästen ist völlig unproblematisch, solange auf dem Briefksten nicht ausdrücklich gekennzeichnet wurde, dass Werbung unerwüncht ist. Ein Antrag auf Genehmigung ist nicht erforderlich.
Da ich persönlich die Befestigung von Werbeflyern hinter den Scheibenwischern als sehr lästig empfinde, und weiß, dass es vielen so geht, sollte überlegt werden, ob das überhaupt Sinn macht und einen seriösen Eindruck hinterlässt, der zu Umsatz führt - unabhängig von der Rechtslage. Ich kann allerdings dazu keine solide Auskunft geben, gehe aber davon aus, dass dies rechtlich in Ordnung ist, da es ständig geschieht und ich keine Urteile finde, die dem entgegen stehen.

Sorry, keine Ahnung!

Da,das verteilen weder Verbrechen noch Verehen oder die

sittliche Moral verletzen darf es verteilt werden.

mfg Gerald bolz

Soweit ich weiß, dürfen Handzettel verteilt werden. Das anbringen an Gebäüden bedarf einer Genehmigung da es Privatbesitz ist.

Hallo hier Güngör ,

Ja man darf solche handzettel verteilen , wüßte nicht was dagegen sprechen sollte , auch bei den autos hinter den Windschutzscheiben , die frage ist nur ob es effektiv sein wird , da die meinsten leute sowas nicht lesen , und sofort wegschmeißen , aber villeicht hängt es ja von verschiedenen Örtlichkeiten ab , bei Briefkästen darauf achten , das kein schild steht , das man da keine Werbung reintun soll , wenn man bei so einem Briefkasten doch ein werbematerila reinschmeißt gibts Ärger .
Ansonsten würde ich dir noch folgende Marketing mäglichkeit vorschlagen Guerilla Marketing, kuck bitte mal bei google nach dort wirst du mit sicherheit weitere ideen finden , wie du noch wirksamer Marketing machen kannst .

Gruß

Güngör

Hallo…
Es tut mir Leid, ich habe keine Ahnung.

Mit freundlichen Grüßen
Delfine

Hallo Ernei,

generell brauchen Sie die Erlaubnis des zuständigen Marktleiters oder Inhabers des Parkplatzes oder Ortes, wo Sie die Zettel verteilen, oder an die Autos „heften“!

Gleiches gilt für Aushänge oder Auslagen!

Holen Sie keine Erlaubnis ein, dann kann man Sie im schlimmsten Fall in Regress nehmen und Ihnen die Kosten für die Reinigung etc. auferlegen!

Bei privaten Haushalten können Sie Werbung einwerfen, sofern es keinen Hinweis „Werbung einwerfen verboten“ oder ähnliches gibt.

Parallel dazu müssen Sie natürlich alle Einnahmen die Sie erzielen versteuern, bzw. in der Steuererklärung angeben!

Alternativ könnte auch eine gewerbliche Tätigkeit eine Alternative sein, je nach dem, welchen Umfang die ganze Aktion einnimmt!

Ihnen einen schönen Tag!

Herzliche Grüße

Ralf Wacker

hallo, dazu kann ich Dir leider nichts sagen.
Gruß
MB

Ich danke allen sehr!
Wie immer wurde mir in erstaunlicher Schnelligkeit weiter geholfen. Und das auf klare, hilfreiche Weise.
Merci!

Ernei

hallo, dazu kann ich Dir leider nichts sagen.
Gruß
MB

Das sollte man über einen Juristen abklären lassen. Am besten einen, der sich im Wettbewerbsrecht auskennt. Alle andern Personen dürfen nach dem Gesetz keine Rechtsauskunft geben.

Hmm, das sieht nach Rechtsberatung bzgl. Zulässigkeit und lokaler Beratung bzgl. Beantragung aus…ersteres darf ich nicht und bei zweiterem kenne ich mich außerhalb Münchens leider nicht aus…sorry

Viel Erfolg und Grüße

moin moin,
sorry für die verspätete Antwort…
Ich denke, Du hast genug Antworten bekommen, und ich bin einfach nur was spät…
Grüße marineblau