Hallo,
wie sieht es eigentlich mit dem Ansetzen von Ausgaben als Werbungskosten (spez. dopp.Haushalt) aus, wenn die Rechnungen auf einen anderen Namen lauten?
Ich habe mir zwar etwas überlegt, bin aber ja nur interessierter Laie und würde mich da über Profi-Meinungen freuen:
Beispiel: Herr A ist seit 2006 nichtselbständig tätig. In 06 und 07 hatte er Ausgaben für einen doppelten Haushalt (Makler, Umzug, Renovierung, Möbel, Miete…), die er als Werbungskosten ansetzen möchte. Aufgrund einer Finanzknappheit (erste Stelle) hat seine Familie die Kosten vorgestreckt. Ebenso bestand der Vermieter des doppelten Haushalts darauf, dass A’s Lebensgefährtin Frau B mit in den Mietvertrag eintritt, um das Mietausfallrisiko zu minimieren.
Kurzum: Die meisten Rechnungen laufen auf B, welche diese auch bezahlt hat. A hat dann alles sauber in Raten abgezahlt, ein bißchen in 06 und das meiste in 07.
Nach meiner Laien-Meinung, wären die Ausgaben als Werbungskosten ansetzbar, da diese für die Tätigkeit von A aufgewendet wurden und A diese ja auch schließlich bezahlt hat (durch Rückzahlung an B). Daher ist es m.E. unerheblich, ob Vertrag und Rechnungen auf B lauten (beim Mietvertrag für den dopp.Haushalt bin ich mir allerdings nicht so ganz sicher).
Zudem denke ich, dass unabhängig davon, wann B die Rechnungen bezahlt hat, A in 06 nur die Kosten ansetzen kann, die er in diesem Jahr auch an B erstattet hat. In 2007 eben die in 2007 erstatteten, auch wenn es eigentlich Kosten auf 06 waren.
Ist meine Meinung da so weit richtig oder mache einen (oder mehrere…) Denkfehler?
Gibt es womöglich Urteile oder Vorschriften / Anordnungen, die schon für solche Fälle passen?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank