Hallo,
angenommen, ein deutscher Arbeitnehmer besucht eine berufliche Fortbildung in der Schweiz. Zur Anreise kauft er eine Vignette, um die Schweizer Autobahn benutzen zu können.
Nach meinem Dafürhalten wären die Gesamtkosten der Vignette als Werbungskosten zusammen mit den Fortbildungskosten abzugsfähig.
Oder gibt es da Gegenargumente oder Regelungen, etwa weil die Vignette ja das gesamte Jahr gilt und daher womöglich auch mal privat genutzt werden könnte?
Über Infos würde ich mich freuen,
danke
und viele Grüße
Frank
Hallo,
angenommen, ein deutscher Arbeitnehmer besucht eine berufliche
Fortbildung in der Schweiz. Zur Anreise kauft er eine
Vignette, um die Schweizer Autobahn benutzen zu können.
Nach meinem Dafürhalten wären die Gesamtkosten der Vignette
als Werbungskosten zusammen mit den Fortbildungskosten
abzugsfähig.
In der Regel werden Fahrtkosten ja über die Kilometerpuschale abgegolten. Würde mich also wundern, wenn es mehr als diese Pauschale gibt. Und das Wort Pauschale macht auch schon deutlich, dass es nicht mehr gibt.
Oder gibt es da Gegenargumente oder Regelungen, etwa weil die
Vignette ja das gesamte Jahr gilt und daher womöglich auch mal
privat genutzt werden könnte?
Über Infos würde ich mich freuen,
danke
und viele Grüße
Frank
Ausser Kilometerpauschale keine weiteren Kosten?
Hallo,
danke für Deine Antwort!
In der Regel werden Fahrtkosten ja über die Kilometerpuschale
abgegolten. Würde mich also wundern, wenn es mehr als diese
Pauschale gibt. Und das Wort Pauschale macht auch schon
deutlich, dass es nicht mehr gibt.
Ich dachte, die km-Pauschale umfasst die üblichen Fahrzeugkosten wie Abnutzung, Wertverlust, Reparaturen, Betriebs- und Schmierstoffe etc.
Zusätzlich für die Strecke anfallende Kosten wie Maut oder Fährgebühren sollten doch ergänzend abzugsfähig sein? (Bei Fährgebühren logischerweise für die Strecke, in welcher der Wagen in der Fähre steht, dann keine km-Pauschale 
Viele Grüße
Frank