[WerbK] Doppelter haushalt - Mindestentfernung?

Hallo zusammen,

gibt es eigentlich eine „Mindestentfernung“, die ein doppelter Haushalt vom Haushalt des Lebensmittelpunktes entfernt liegen muss, damit er steuerlich anerkannt wird?

Irgendwo muss es ja eine Grenze geben?

Danke
und viele Grüße
Frank

Hallo Frank,
die Frage ist interessant. Die Antwort so kenne ich nicht, denn eigentlich wird ein doppelter Haushalt gegründet, weil er benötigt wird. Das kann auf der anderen Stadtseite sein, weil es verkehrstechnisch oder aus anderen Gründen notwendig ist. Wenn ich etwas Zeit habe, werde ich mal die Finanzgerichtsurteile durchforsten.
Beste Grüße
Martin

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Hallo,

gibt es eigentlich eine „Mindestentfernung“, die ein doppelter
Haushalt vom Haushalt des Lebensmittelpunktes entfernt liegen
muss, damit er steuerlich anerkannt wird?

Na, soweit ich das sehe hat der BFH diese Frage zum doppelten Haushalt, zum Glück, nicht in absoluten Zahlen geklärt:

„… Schädlich ist es allerdings nicht, wenn der Familienhausstand und die Arbeitsstätte innerhalb einer politischen Großgemeinde liegen, sie aber so weit auseinanderliegen, daß ein tägliches Fahren nicht zumutbar erscheint ( BFH v. 9. 11. 71 , BStBl 1972 II S. 134, 136 linke Spalte unten)“

, Beschäftigungsort’’ i. d. S. ist nicht nur die politische Gemeinde, sondern auch das Einzugsgebiet des Wohn- bzw. Beschäftigungsorts ( FG Saarland, Urt. v. 25. 6. 1993 - 1 K 189/92 ).

Gruss
Jan

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Hallo Martin,

danke für Deine Antwort!

Wenn ich etwas Zeit habe, werde ich mal die
Finanzgerichtsurteile durchforsten.

Das wäre natürlich super :smile:

Sicher gab es da schon öfter Streit mit dem einen oder anderen FA, das die Notwendigkeit nicht einsehen wollte…

Viele Grüße
Frank

Zumutbarkeit
Hallo Jan,

danke für Deine Antwort!

„… Schädlich ist es allerdings nicht, wenn der
Familienhausstand und die Arbeitsstätte innerhalb einer
politischen Großgemeinde liegen, sie aber so weit
auseinanderliegen, daß ein tägliches Fahren nicht zumutbar
erscheint ( BFH v. 9. 11. 71 , BStBl 1972 II S. 134, 136 linke
Spalte unten)“

Das ist ja auch recht schwammig, da bleibt doch die Frage, wer festlegt, was zumutbar ist und was nicht - denn was der eine als zumutbar empfindet wäre für den anderen womöglich schon unzumutbar.

Beispielsweise, Arbeit in einer Großstadt (Hamburg, München, was weiss ich) und Wohnsitz ist auf dem Land, vielleicht 50km einfache Strecke entfernt. Aufgrund des Berufsverkehrs sind das 45min pro Strecke Fahrtzeit, macht 90min pro Tag, macht 30 Stunden pro Monat Autofahrt. Ob das noch zumutbar ist?

Zudem ja auch bestimmte Berufsgruppen einen anderen Anspruch haben, etwa bei Nachtdienst (da will man ja nicht übermüdet noch 1 Std. Autofahrt haben) oder Rufbereitschaft (da muss man für diesen Zeitraum in der Nähe sein).

Viele Grüße
Frank

Das ist ja auch recht schwammig, da bleibt doch die Frage, wer
festlegt, was zumutbar ist und was nicht - denn was der eine
als zumutbar empfindet wäre für den anderen womöglich schon
unzumutbar.

Richtig, genau das muss man dann im Einzelfall begründen, abwägen und beurteilen. Ist das gerecht?

Zudem ja auch bestimmte Berufsgruppen einen anderen Anspruch
haben, etwa bei Nachtdienst (da will man ja nicht übermüdet
noch 1 Std. Autofahrt haben) oder Rufbereitschaft (da muss man
für diesen Zeitraum in der Nähe sein).

Richtig, prima Argument für solche Berufsgruppen.

Jüngst hat der BFH entschieden das im Rahmen eines doppelten Haushaltes steuerlich nur die Kosten einer durchschnittlichen 60m² Wohnung abzugsfähig sind.

Klar, eine solche definitive Grenze macht die Sache einfacher.
Aber, ist das gerechter?

Oder anders: gäbe es eine definitive Mindesentfernung von, sagen wir mal 100km, hätte der Nachtschichtarbeiter aus Deinem obigen Beispiel halt Pech gehabt. Der, der nur eine Wohnung in 98km bekommen konnte übrigens auch.

Das eine will man, das andere muss man…

Gruss
Jan

Das ist ja auch recht schwammig, da bleibt doch die Frage, wer
festlegt, was zumutbar ist und was nicht - denn was der eine
als zumutbar empfindet wäre für den anderen womöglich schon
unzumutbar.

Richtig, genau das muss man dann im Einzelfall begründen,
abwägen und beurteilen. Ist das gerecht?

Dann nicht mehr, wenn derjenige, der sagt „Ich kann keine Stunde im Auto sitzen, da kriege ich die Krise“ auf einen Finanzbeamten trifft, der das aber für locker zumutbar hält. Das kennt man ja…

Jüngst hat der BFH entschieden das im Rahmen eines doppelten
Haushaltes steuerlich nur die Kosten einer durchschnittlichen
60m² Wohnung abzugsfähig sind.
Klar, eine solche definitive Grenze macht die Sache einfacher.
Aber, ist das gerechter?

Im Fall der Größe ist es ja m.E. durchaus möglich, z.B. eine 120qm Wohnung zu mieten und dann 50% der Kosten anzusetzen.

Das geht natürlich bei Entfernungen nicht.

Oder anders: gäbe es eine definitive Mindesentfernung von,
sagen wir mal 100km, hätte der Nachtschichtarbeiter aus Deinem
obigen Beispiel halt Pech gehabt. Der, der nur eine Wohnung in
98km bekommen konnte übrigens auch.

Na Richtgrößen wären schon nett - aber andererseits ist sicherlich einiges durch die FGs geregelt worden…

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

gibt es eigentlich eine „Mindestentfernung“, die ein doppelter
Haushalt vom Haushalt des Lebensmittelpunktes entfernt liegen
muss, damit er steuerlich anerkannt wird?

also ehrlich gesagt, ich bin froh dass bis jetzt nicht einer auf so einen Böldsinn gekommen ist.

Und selbst wennes passieren sollte, diese Regelung würde bestimmt vom BVG für nichtig erklärt.

Für die Einrichtung einer DHH ist die Entfernung nicht das alleinige Kriterium.

Schönen Abend noch

Börsenfan1968