[WerbK] Doppelter Haushalt vs. Lebensmittelpunkt

Hallo,

ergänzend zur Frage unten noch etwas Konkreters zum doppelten Haushalt:

Ab wann kann das FA davon sprechen, dass der eigentliche „Lebensmittelpunkt“ einer Person doch nicht mehr dort sei, wo diese eigentlich mit ihrem Partner wohnt und Familie/Freundskreis hat - weil sie sich dort zu selten aufhält?

Beispiel: Person A wohnt mit Lebensgefährtin im eigenen Haus in Ort B. Dort sind auch die Freunde etc. Dies ist der Lebensmittelpunkt. Nun mit A eine Stelle an Ort C an. Dort mietet er eine Wohnung als doppelten Haushalt.

Allerdings muss A recht viele Sonderdienste leisten, unter anderem auch an Wochenenden in C sein etc. Das FA signalisierte nun, wenn er nicht mindestens jede Woche 2 Tage in B ist (i.d.R. Sa+So), würden sie das nicht mehr als Lebensmittelpunkt anerkennen müssen. Damit wäre C kein doppelter Haushalt mehr und die Kosten dafür keine Werbungskosten.

Gibt es hierzu ggf. schon Urteile?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

ohne erst mal viel zu schrieben:
http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=16&softlin…
[14.08.2006] - Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen: Nur 14 Heimfahrten können genügen

achja, das du die gesamte Einrichtung der DHH absetzen kannst, von der Gabel bist zum Schrank weisst du aber auch, gggg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Steht alles in R 43 LStR 2005

Auf die 14 Fahrten würde ich nicht setzen. Das ist ein Finanzgerichtsurteil und für die Finanzämter keineswegs bindend, zumal es hier ein Sonderfall (Soldat) war. Hätte hier der BFH entschieden und wäre das Urteil im Bundessteuerblatt II veröffentlicht worden, so hätten wir eine andere Grundlage.

14 Fahrten reichen somit keineswegs aus und der Lebensmittelpunkt wird verneint.

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Mitgestaltung des Haushalts, auch finanziell
Hallo,

danke Euch beiden für Eure Antworten!

In einem mir bekannten Fall wies das FA darauf hin, dass der Hausstand am Lebensmittelpunkt vom Steuerpflichtigen auch „wesentlich mitgestaltet“ und auch „finanziell mitgetragen“ werden müsse.

Wenn der Steuerpflichtige dort zum Beispiel die Miete nicht mitzahle, dann würde auch hier verneint, dass dort der Lebensmittelpunkt läge, und der eigentliche doppelte Haushalt zur normalen Wohnung.

In R 43 LStR konnte ich nur finden: er muss die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen. Bezieht sich das auf die Finanzen? Wenn also der Partner, der dort auch wohnt, die Miete selbst zahlt, dann gilt das für einen selbst nicht als Lebensmittelpunkt? Seltsam…

Danke
und viele Grüße

Frank

Bezüglich dieser Problematik sind einige Verfahren vor dem BFH anhängig.

Gerade neu reingekommen ist das folgende:

BFH Anhängiges Verfahren, VI R 44/06
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…

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Hallo,

danke für den Link!

Was sagt das FA wohl, wenn Person A und B zusammen wohnen, die Wohnung gehört A - B hat dort auch seinen Lebensmittelpunkt, aber einen doppelten Haushalt an anderem Ort. Da B ja nun keine Kosten für die Wohnung bei A mitträgt (da Eigentum), nur Umlagen mitzahlt, könnte hier ja wieder die wesentlich Mitgestaltung verneint werden??

Viele Grüße
Frank