[WerbK] Jobticket statt Pendlerpauschale?

Hallo,

gerade hat mir ein Kollege erzählt, in einem aktuellen Artikel (Quelle will er mir noch mailen) werde empfohlen, aufgrund der Einschränkung der Pendlerpauschale 2007 besser ein Jobticket zu kaufen, da sich durchdie Fahrt mit Bussen und Bahnen besser Steuern sparen lassen.

Nanu - wie mag das sein?

Ich hätte gedacht, dass 2007 auch bei Fahrt zur Arbeit dem Zug nicht alternativ zur Pendlerpauschale (ab 21. km) die tatsächlichen Kosten vollständig angesetzt werden können, sondern eben nur die anteiligen Kosten für die Strecke ab dem 21. km (wenn also die Fahrtstrecke 40km beträgt, dann die Hälfte der Kosten).

Oder mache ich da einen Denkfehler?

Danke
und viele Grüße
Frank

Servus Frank,

das ist insofern richtig, als sowohl bei der individuellen Monatskarte, als auch beim Jobticket im eigentlichen Sinn (das zahlt der Arbeitgeber, es ist bei praktisch allen Verbünden noch viel billiger als die Monatskarte) bei langen Wegen der Preis der Monatskarte schnell allein durch die wie Werbungskosten abziehbare Pauschale abgedeckt ist.

Beispiel: Mannheim-Kaiserslautern, 64km einfach. Wie Werbungskosten abziehbar 44*20*0,30 € = 264 € pro Monat. ESt-Effekt bei einem Steuersatz von 30% = 97,20 €. Preis der Jahreskarte = 65 € pro Monat. Verfrühstückt werden kann 97,20 € - 65 € = 14,20 €, und noch nix getrunken dazu.

Bei kürzeren Strecken geht es nicht ums Steuern sparen, sondern darum, dass die Fahrt mit den Öffis viel weniger kostet als die mit dem Auto. Also zur Ausnahme mal Sparen ohne Steuern.

Eine letzte Alternative ist noch, dass echte Jobtickets (d.h. Arbeitgeber zahlt) durch diesen pauschal mit einem Durchschnittsatz über alle Arbeitnehmer (Vereinfachung für 2008 ist in der Pipeline, Satz ist noch nicht ausgebrütet) versteuert werden können. Dadurch kommen die Arbeitnehmer, die sie auch nutzen (erfahrungsgemäß können Kollegen mit höheren Steuersätzen tendenziell besser ohne Auto sein, weiß nicht, woher das kommt…), etwas besser weg.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

danke (und Sternchen :smile: für Deine Antwort!

Ah so war das gemeint… dann ist es klar :smile:

Aber habe ich es zumindest richtig verstanden - aus rein steuerlicher Sicht dürfte doch ein Ansatz der vollständigen tatsächlichen Ausgaben für z.B. Zug- oder Busfahrkarten auf dem Weg zur Arbeitsstelle als Werbungskosten ab 1.1. nicht mehr möglich sein? (Nur noch anteilig ab 21. km)?

Viele Grüße
Frank

Servus Frank,

selbst in den Fällen, wo das Ticket mehr kostet als 0,30 € / Entfernungskilometer (ICE von Hamburg Hbf nach Altona?), gibt es bloß noch die Kilometerpauschale. Tatsächliche Kosten (auch PKW) bloß noch in Ausnahmefällen (Körperbehinderung).

Schöne Grüße

MM

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Danke!
Hallo Martin,

danke für die Info!

Viele Grüße
Frank