Hallo,
eine kurze Frage zur Eintragung von Umzugskosten (WerbK) im Formular der Anlage N für 2008:
Angenommen ein Arbeitnehmer arbeitete bisher an Ort A, nun an Ort B. Er hatte zunächst an Ort A einen doppelten Haushalt, mit dem Wechsel des Arbeitsplatzes beendet er diesen und beginnt an Ort B einen neuen und zieht hierzu mit den Möbeln des doppelten Haushalts von A nach B um.
Bei diesem Umzug kann ja lt. FG Köln keine Pauschale für die sonst. Umzugskosten in Anspruch genommen werden, da es sich nicht um eine Verlegung des Lebensmittelpunktes handelt.
Werden die (nachgewiesenen) Kosten für diesen Umzug dann dennoch als „Weitere Werbungskosten“ (Anlage N S. 2 Z. 54) eingetragen oder den Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (Seite 3 Z. 81) zugeschlagen?
Vielen Dank im voraus.
Viele Grüße
Frank