Hallo,
eine kurze Nachfrage zum Zeitpunkt, an dem Werbungskosten in der ESt-Erklärung zu berücksichtigen sind.
Angenommen, ein Arbeitnehmer will in 2007 eine berufliche Fortbildung besuchen, die er selbst bezahlt. Er meldet sich im November 2006 zu dieser Veranstaltung an und überweist auch schon die Teilnahmegebühren. Im Februar 2007 findet die Fortbildung statt.
Mein Verständnis ist, WerbK dann zu berücksichtigen, wann die Kosten angefallen sind. In diesem Beispiel also: Die gezahlten Teilnahmegebühren in ESt-Erkl. 2006, etwaige Fahrtkosten, Übernachtung, VMA etc. dann in 2007.
Ein Kollege meinte nun, die WerbK seien allesamt (auch die in 2006 vorausgezahlten) in 2007 zu berücksichtigen.
Wo ist denn das festgelegt?
Danke
und viele Grüße
Frank