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Liebe Wissende :smile:,

immer wieder höre ich davon daß es ein Gesetz gibt nach dem ein Gewerbetreibender keine Telefonwerbung betreiben darf wenn keine Geschäftsbeziehungen zu dem jeweiligen Angerufenen bestehen.

Kennt jemand von Euch dieses Gesetz und weiss wo es steht? Damit könnte man sich mal gegen die ganzen Telefonwerber wehren. Allerdings weiss ich nicht in wie weit dies nur in der Beziehung Gewerbe-Privatperson oder auch Kaufmann-Kaufmann gilt und ob es nur für Telefon- oder auch Briefwerbung gilt. Vielleicht bin ich auch völlig auf dem Holzweg und sowas existiert überhaupt nicht???

Gesetzlose Grüße
Rolf

Hallo Rolf,

Infos zum Thema findest Du z. B. unter

http://www.sakowski.de/verbr-r/verbr-r18.html
http://www.berlin.ihk.de/service/recht/1_16beratung-…

Das ganze auch nochmal für
Fax-Werbung: http://www.sakowski.de/newsletter/recht001.html eMail-Werbung: http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r29.html und
SMS-Werbung: http://www.verbrauchernews.de/haushalt/telefonieren/…

Was Briefwerbung angeht: dagegen hilft nur ein Eintrag in die http://www.robinsonliste.de/.

Ciao

Tessa

dangääää
Huhu Tessa,

bist ein Schatz!

Merci vielmals
Rolf

Holla

Damit könnte man sich mal gegen die ganzen Telefonwerber
wehren. […]

Zusaetzlich zu den guten Links:
Die Auskunfts-/Loeschpflicht gilt nicht nur beim ueblichen E-Mail spam, sondern man kann damit jeden nerven der dich „bewirbt“.
Also einfach den ueblichen Brief (T5F), der ueberall kursiert, losschicken und beharrlich auf die Antwort/Reaktion draengen.(Natuerlich im Ausland nutzlos und bei Telefonwerbern muss man so geschickt sein, eine gueltige Adresse zu erfahren.)

Gruss, Lutz