Liebe Wissende
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immer wieder höre ich davon daß es ein Gesetz gibt nach dem ein Gewerbetreibender keine Telefonwerbung betreiben darf wenn keine Geschäftsbeziehungen zu dem jeweiligen Angerufenen bestehen.
Kennt jemand von Euch dieses Gesetz und weiss wo es steht? Damit könnte man sich mal gegen die ganzen Telefonwerber wehren. Allerdings weiss ich nicht in wie weit dies nur in der Beziehung Gewerbe-Privatperson oder auch Kaufmann-Kaufmann gilt und ob es nur für Telefon- oder auch Briefwerbung gilt. Vielleicht bin ich auch völlig auf dem Holzweg und sowas existiert überhaupt nicht???
Gesetzlose Grüße
Rolf