wenn man im Briefkasten Werbung, z.B. einen Flyer mit zwei Messern findet. Auf dem Flyer steht für Sie unverbindlich zum ausprobieren.
Dass man nichts unternehmen muss weiss ich, aber wie lange muss man diese Werbung aufbewahren, bis sich evtl. ein Händler meldet? Ich glaub es waren 4-6 Wochen bin mir aber nicht mehr sicher.
aber wie lange
muss man diese Werbung aufbewahren,
„Aufbewahren“ ist in diesem Sinne auch eine „Unternehmung“, wenn man sich dazu verpflichtet fühlt. Der Witz ist aber: Unbestellte Warenlieferungen verpflichten einen zu gar nichts! Wer die Sachen in seinem Briefkasten findet, darf damit von Anfang an machen, was immer er will.
Benutzt hab ich die schon fleissig, stand ja drauf unverbindlich zum testen. Ich war mir eben nur wg Rückgabe bzw Aufbewahrungsfrist nicht sicher, aber das habt ihr mir ja gut beantwortet.
Ich vermute mal die gehen auf Dummfang und hoffen die Leute melden sich irgendwie. Telefonnummer oder Adresse ist jedenfalls keine auf dem Flyer.
Was solls ich hab zwei neue Messer, schön scharf.