wollte auf diesem Weg einmal anfragen, inwieweit ein Mediziner sprich Arzt für sich und seine Leistungen Werbung machen darf. Was muss er beachten, was darf er bringen und was nicht, muss es irgendwo angemeldet werden oder wie auch immer ( Gesetzteslage, Texte, Paragraphen etc. ). Meine Frage bezieht sich sowohl auf gedruckte Werbung wie auch auf Internet-Werbung.
Über Feedback ( auch gerne Links und Hinweise ) würde ich mich sehr freuen.
praxiseröffnung,-schliessung,-übernahme
urlaubsbeginn und -ende
leistungen,die keine arztleistungen sind
( wellness,diät,hautpflege )
oder eben aus dem sozialen bereich in einem
zeitungsartikel mit foto:
ärztliche behandlung für obdachlose,
mitarbeit im hospiz,
clown im krankenhaus
praxistag für kinder und schüler
Wenn Du selbst Arzt (oder werdender) bist, dann wende Dich an die Kammer bzw. KVen. Die Juristen wissen, was nach deren Meinung richtig ist. Dann liest die wenigen Urteile des BGH oder der Obergerichte durch, dann weißt, was zusätzlich machbar ist. Ich kann es leider nicht schreiben, welche KV erst kürzlich einen Ratgeber herausgebracht hat. Ich habe dazu was, so am Rande, in einer elektronischen Ärztezeitung was gelesen. Vielleicht schaust auf deren Homepages nach, deren Links die diversen Ärztekammern anbieten.
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