Werbung am Auto

Moin zusammen.

Gehen wir mal davon aus, dass ein selbständiger Elektroniker an seinem Privatauto Werbung machen möchte und das auch tatsächlich im Straßenverkehr benutzt. Kann er nun einfach Aufkleber mit dem Firmenname oder sogar Anschrift auf sein Auto kleben?
Wie sieht es aus mit dem Nummernschild? Teilweise steht dort ja auch drauf: Autohaus XYZ. Ist es erlaubt, ein neues zu kaufen, wo dann eben der Firmenname zu lesen ist?
Braucht man für so eine Art der Werbung auch eine Art „Lizenz“?

Mit freundlichen Grüßen
Disap

Hi Disap,

Du kannst auf Dein Auto grundsätzlich draufschreiben was Du willst, so lange es den Gesetzen und den guten Sitten entspricht.

Selbstverständlich kannst Du auch die vorhandene Nummernschildhalterung durch eine neue ersetzen. Durch die Bezahlung des Kaufpreises gehört das Auto ja Dir, mit allem was dazu gehört.

bye
Rolf

den guten Sitten
entspricht.

Wo hast du das denn her?

Levay

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den guten Sitten
entspricht.

Wo hast du das denn her?

Ist das jetzt ein Widerspruch zu der Antwort: „es ist erlaubt“?
Oder soll das heißen, man darf auch unsittliche Sachen anbringen?

MfG!
Disap

Natürlich kannst du an dein Auto anbringen, was du willst, und sicher gibt es da auch irgendwo Grenzen, aber dass die was mit „guten Sitten“ zu tun haben, kann ich mir kaum vorstellen.

Levay

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Hi Levay,

sicher gibt es da auch irgendwo Grenzen, aber dass die was mit
„guten Sitten“ zu tun haben, kann ich mir kaum vorstellen.

Genau diese Grenzen habe ich gemeint. Wenn es einen juristischen Begriff „gute Sitten“ gibt, so habe ich diesen nicht gemeint.

bye
Rolf

Ach so. Ja, den gibt es. Das war dann etwas verwirrend.

Levay

Hallo Levay

Wo hast du das denn her?

Mit solch kernigen Aussagen willst Du hier Expertenwissen vermitteln?

Wenn Du es besser weisst, dann korrigiere die Aussage. Wenn es
Dir nur darum geht, anderen auf die Füsse zu steigen -> Dieter Nuhr.

Gruss
Heinz

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sicher gibt es da auch irgendwo Grenzen, aber dass die was mit
„guten Sitten“ zu tun haben, kann ich mir kaum vorstellen.

richtig, bei uns stehen ein paar Anhänger auf der Strasse rum welche mit lebensgrossen Foto einer jungen „Dame“ beklebt, die genüsslich ihre nackten Brüsten drückt und mit der anderen Hand an ihre
Muschi spielt.
Die stehen schon einige Zeit dort und keiner macht was dagegen obwohl die m.E. gegen die Verkehrssicherheit verstossen.

Gruss

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Ich möchte ganz einfach wissen, was es damit auf sich hat. Ist ja nicht verboten, auch selbst eine Frage zu stellen.

Echt schade, für was für einen Blödsinn man hier Sternchen bekommt.

Levay

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Hallo.
Da fällt mir noch eine interessante Frage ein, und zwar habe ich gehört, dass bestimmte Berufsgruppen - wie beispielsweise Ärzte - das nicht machen dürfen. Also keine Werbung für ihre eigene Praxis. Ist das nur ein Gerücht?
Welche Berufsgruppen sind denn dann noch davon ausgeschlossen?

MfG!
Disap

Hi,

Da fällt mir noch eine interessante Frage ein, und zwar habe
ich gehört, dass bestimmte Berufsgruppen - wie beispielsweise
Ärzte - das nicht machen dürfen. Also keine Werbung für ihre
eigene Praxis. Ist das nur ein Gerücht?
Welche Berufsgruppen sind denn dann noch davon ausgeschlossen?

Das regelt das IMHO Heilmittelwerbegesetz: http://www.medizinrecht.de/cgi-bin/ausgabe.pl?seite=…

mfg Ulrich (IANAL)

Hallo.

Das regelt das IMHO Heilmittelwerbegesetz:
http://www.medizinrecht.de/cgi-bin/ausgabe.pl?seite=…

Dort finde ich nichts passendes dazu, ob ein Arzt für seine Praxis mit Hilfe seines Autos Werbung machen darf. So weit ich das jetzt mit meinem Verständnis überblicke, bezieht sich das alles konkret auf Werbung für Heilmittel.

Darf der Arzt es nun? Die Paragraphen wie: Werbegaben für Angehörige der Heilberufe sind unbeschadet des Satzes 1 nur dann zulässig, wenn sie zur Verwendung in der ärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen Praxis bestimmt sind. § 47 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes bleibt unberührt. kann ich leider nicht richtig interpretieren. Dieses Zitat würde ich als „der Arzt darf Werbung auf seinem Auto für seine eigene Praxis machen - wenn er keine Arzneimittel etc. nennt“. Kann mir vielleicht noch einmal jemand auf die Sprünge helfen? Auf welchen Paragraph soll ich mich denn da jetzt beziehen?
Dankeschön!

Liebe Grüße
Disap

Berufsordnung
Tag,
für Ärzte gilt bindend die Berufsordnung in der der Werbung sehr enge Grenzen gesetzt werden.
Hier ist ein link dazu: http://www.bundesaerztekammer.de/30/Berufsordnung/12…
(ich hab mir den nicht weiter durchgelesen)
Diese Berufsordnung ist ein wenig gelockert worden, sodaß z.B. Arztschilder nicht mehr so einheitlich sein müssen.
Weiter Einschränkungen, aber nicht nur für Ärzte, sondern auch darüber hinaus bilden:

  • das Heilmittelwerbegesetz
    und
  • das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

HTH
Gruß
Kerstin

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Tag,

Moin moin.

http://www.bundesaerztekammer.de/30/Berufsordnung/12…

Dankeschön. Das war ein sehr guter Link, auch wenn ich alles mehrmals lesen musste, bis ich die Antwort: „Ist nicht erlaubt“ endlich entdeckt hatte. Da hätte ich mich über eine klarere Antwort gefreut. Aber dennoch danke.

Grüße Disap

Moin Disap

Da hätte ich mich über eine
klarere Antwort gefreut. Aber dennoch danke.

Tut mir leid, ich dachte es wäre klar, das sie weitgehend nicht dürfen.
Sehr enge Grenzen, sollte das ausdrücken.
Der link sollte nur die Quelle - nämlich wo festgelegt ist, das das so ist, kennzeichnen.
Aber schön, daß er trotzdem geholfen hat.
Gruß
Kerstin