Werbung am Haus

Ich wohne in einem 15 Stöckigen Hochhaus und an der Fassade ist ein Plakat des Vermieters als Werbung angebracht das fast Pausenlos mit ca 15 großen Lampen beleuchtet wird. Nun meine Frage:
Darf der Vermieter die Stromkosten dafür auf die Mieter umlegen, denn wir Mieter sind ja nicht gefragt worden und wenn der Vermieter die Werbung nötig hat, denke ist das nicht unser Problem.

Mfg
Jarod666

Nicht umlagefähig. Der Vermier muss das selbst zahlen. Da sollte ein Stromzwischenzähler gesetzt sein.

Nein, diese Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden!
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass für diese „Aktion“ ein Zwischenzähler installiert wird, der dessen Verbauch dann vom Hauptzähler des Hauses abgerechnet werden muss.
Setzen Sie sich unbedingt mit dem Vermieter schriftlich!! in Verbindung und weisen Sie ihn darauf hin. Reagiert er dann trotzdem nicht, wenden Sie sich bitte an Ihren Stromanbieter, dass der Ihnen für diese Lampen einen Pauschalbetrag nennt. Den können Sie dann (getrielt durch 15 Mietparteien) von Ihrem Energieverbrauch (BK-Abrechnung 2012 kommt ja erst 2013)abziehen.
Maximilian123

Hallo,

umlagefähig sind diese Kosten nicht…

MfG

A. Richter