Werbung am Scheibenwischer

Hallo Juristen,

darf Müller auf einem öffentlichen Parkplatz Werbung an die Frontscheibe der Pkws heften? Wen muss er fragen, wenn nicht?

Gruß
Hans

Hallo,

darf Müller auf einem öffentlichen Parkplatz Werbung an die Frontscheibe der Pkws heften? Wen muss er fragen,

Ist es öffentlicher Parkraum, dann dürfte sowas in der Regel über den Gemeingebrauch hinausgehen, womit also die örtlichen Behörden für eine Sondernutzungserlaubnis zuständig wären. Das könnten je nach Kommune oder Straße die unterschiedlichsten Zuständigkeiten bzw. Bezeichnungen von Ämtern oder Behörden sein.

wen nicht?

Ich befürchte, dass wir hier keine abschließende Aufzählung hinbekommen.
Ob es bereits belastbare Gerichtsurteile gibt, die darin eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG sehen, weiß ich jetzt nicht. Käme vielleicht auf den Versuch und dann natürlich wie immer auf den Einzelfall an.
Wenn mit heften, das gemeint sein sollte, was der Handwerker da spontan drunter versteht, dürfte es ungefragt niemand an fremden Fahrzeugen tun ;o)

Grüße

Hallo Hans,

darf Müller auf einem öffentlichen Parkplatz Werbung an die
Frontscheibe der Pkws heften? Wen muss er fragen, wenn nicht?

ich kenne das vom Verteilen von Flugblättern auf Fahrradgepäckträgern.

Es war nach damaliger Aussage nicht erlaubt, ohne den Besitzer des Fahrzeugs zu fragen, diesem oder dieser die Werbung aufzudrängen.

Also müsste Müller immer warten, bis jemand zu einem Fahrzeug kommt, und dann die Werbung in die Hand drücken, oder die Abweisung akzeptieren.

Gruß, Karin