Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn man seine Werbung an Ampeln und Strassenlaternen anklebt/anbringen will.
Kann man dafür irgendwie belangt werden? Ist die Werbung auch erlaubt, wenn sie kommerziell ist? Könnten irgendwelche Folgekosten enststehen dadurch (z.B. Kosten der Stadtreinigung)?
Im Internet ist zu dem Thema irgendwie nichts zu finden.
Es gibt hierbei einerseits straßenverkehrsrechtliche (StVO) Probleme, die Normen kenne ich grad nicht.
Staßenrechtlich handelt es sich aber um eine Sondernutzung und ist in jedem Fall erlaubnispflichtig.
Gruß,
Dea
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Hallo,
na zunächst einmal „Besitzstandsstörung“ …
dann eventuell auch noch „Sachbeschädigung“ …
schließlich sind Ampeln und Straßenlaternen ja Eigentum der Kommune…
Dazu kommen dann noch die Bestimmungen der STVO und der Baugesetze der
jeweiligen Länder (Stichwort „Außenwerbung“ ) und nicht zu vergessen die
jeweiligen „Ortssatzungen“ der Kommmunen…
mfg
Frank
Könnte teuer werden… denn die Eigentümer der Ampeln (Also die Stadt oder Kommune) sehen so was nicht gerne. Trotzdem wimmelt es in den Straßen von Plaketen was für Parys in welchem Club stattfinden. Nujr warum? Geh mal genau hin und du wirst den Genehmigungsstempel der Stadt finden.
Gruß Ivo